Beiträge von kleiner gruener frosch

    Die Schülerin hat bei einer Aufgabe geschummelt - nicht bei der ganzen Klausur. Ob es sich dabei um einen "besonders schweren Fall" handelt, wage ich zu bezweifeln. Was wäre es denn dann, wenn sie die ganze Klausur durch schummeln hochpusht. Ein "gaaaanz besonders schwerer Fall" ?

    Sprich: in dem Fall die ganze Klausur als "ungenügend" zu bewerten, passt nicht zu dem von dir zitierten Paragraphen.

    kl. gr. frosch

    Es ist schon spät, daher:
    Beweis liegt vor, also:
    1. Schulleiter heranziehen zur Absegnung der Maßnahmen.
    2. 0 Punkte für die Aufgabe, bei der sie geschummelt hat (wenn man pingelig ist), die vorherige Anzahl der Punkte der Aufgabe (wenn man ein Auge zudrückt.)
    3. Note 6 für die gesamte Arbeit geht IMHO nicht, da nur ein Teil der Arbeit nachweislich gefaked und ein Täuschungsversuch ist.

    Das sollte auch in RLP so oder ähnlich sein. Aber - dein Schulleiter weiß auf jeden Fall mehr dazu. Das ist sein Job. ;)

    kl. gr. frosch

    Für alle die, die aufgrund der skeptischen Bemerkung von Karl - Dieter die Frage von Aktenklammer aus den Augen verloren habe. Hier ist sie noch einmal.

    Zitat von Aktenklammer

    Nehmen wir mal folgenden Fall an: Bei einem Schüler stellt sich jetzt schon zu Beginn der 5 heraus, dass er u.a. auf Grund seiner Leistung an der falschen Schulform ist, und man ihm auch in Bezug auf seinen Förderbedarf an Schule A nicht annähernd gerecht werden kann. Im Ort gibt es nur ein Gymnasium und eine Gesamtschule. Darf die Gesamtschule die Aufnahme desjenigen, als einen Wechsel dorthin ablehnen wg des Förderbedarfs?

    @Karl_Dieter: Aktenklammer hat eine Frage in Bezug auf ihre Schule gestellt. Ich würde spontan vermuten, dass Aktenklammer genau weiß, ob es an ihrer Schule Sonderpädagogen zur zusätzlichen Förderung gibt.

    Zur Frage: die Gesamtschule muss die Schüler natürlich nur aufnehmen, wenn sie Platz hat. Wenn dies nicht der Fall ist (und die Eltern des Kindes sind in Klasse 5 einverstanden, dass das Kind die Schule wechselt) müssen die Eltern ihr Kind in dem Fall an einer anderer Schule anmelden. (Bzgl. der Gesamtschule kenne ich einen entsprechenden Fall nicht. Ich weiß aber von Schülern, die vom Gymnasium an die Hauptschule weitergereicht wurden, weil die örtliche Realschule das Kind nicht aufnehmen konnte.)


    kl. gr. frosch

    Claudius, hast du gehört, dass das UN-Hiflswerk die Unterstützung der Flüchtlinge in den großen Camps massiv kürzen musste. Evtl. ist das ein Grund, aus der Türkei heraus weiter zu ziehen.

    kl. gr. frosch

    Nachtrag als Mod: ich werde morgen mal in einer ruhigen Minute überlegen, ob ich die "bei den Flüchtlingen sind potentielle Terroristen"-Diskussion als offtopic auslagere. Das kenne ich von Facebook. Aber da denken die User auch, dass die deutschen Krankenhäuser kein Geld mehr für Narkosemittel haben, weil das ganze Geld für Flüchtlinge ausgegeben wird. ;)

    Okay, du bestätigst also, dass du ganz bewusst mit Zahlen um dich geworfen hast, von denen du nicht weißt, ob sie stimmen. Sage ich doch.
    Und: am Kern der Aussage ändert es eine Menge, ob es nun gut 80 % junge Männer sind, die in dein Feindbild fallen - (wie du geschrieben hast) oder 70 % (das sind immerhin schon gut 10.000 - 20.000 weniger) oder evtl. nur 40 % (oder so).

    Wenn du die genauen Zahlen nicht im Kopf hast, kannst du sie auch nicht zum Argumentieren nutzen. Machst du in Deutsch eigentlich nicht das Thema "Argumentation"? Da zählen Fakten - keine Pauschalisiserungen.

    Zu 2: Weil es für die Tat belanglos ist, wer sie begangen hat.

    kl. gr. frosch

    Zitat von Claudius

    Was widerum auf dasselbe hinausläuf wie Möglichkeit 2: Es soll unterbunden werden, dass die Bürger die sie umgebende Realität zur Kenntnis nehmen, weil sie sonst ggf. politisch nicht erwünschte Schlüsse daraus ziehen könnten.

    Nein. Es soll nicht unterbunden werden. Für die Berichterstattung ist es egal - da es um die Tat geht und es für die Tat irrelevant ist, ob sie von einem Christen oder einem Moslem getan wurde.

    kl. gr. frosch

    Zitat von Claudius

    Ich habe von den syrischen und irakischen Einwanderern geschrieben.

    Ich weiß. Deshalb habe ich meinen Beitrag ja auch entsprechend formuliert. Ist dir vielleicht entgangen.


    Zitat von Claudius

    "Unter den knapp 180.000 Flüchtlingen, die im ersten Halbjahr 2015 einen Asylantrag gestellt haben, waren zwei Drittel Männer. Noch extremer ist das Verhältnis bei Flüchtlingen aus muslimischen Ländern: unter den Syrern sind 75 Prozent Männer, unter den Irakern 70 Prozent, unter den Leuten aus Pakistan 90 Prozent."

    stuttgarter-zeitung.de/inhalt.…9d-a51a-1154e46b9f8d.html

    Okay - 75 % Männer bei den Syrern. Du schreibst in deinem Beitrag aber "80% Männer unter 30".


    Zitat von Claudius

    80% der Syrer und Iraker, die gerade nach Deutschland strömen, sind junge, alleinstehende Männer unter 30, in der Regel mit geringem Bildungsstand.

    Das beweist der Beitrag nicht. Der von dir zitierte Beitrag beweist nur, dass du eine Zahl liest und sie mit falschen Informationen versiehst und dann weiter verteilst. (Ist in letzter Zeit eine sehr beliebte Methode. Leider.)

    Danke, dass du mir (wie erwartet) bewiesen hast, dass deine Aussage nicht auf Fakten basiert. ;)

    kl. gr. frosch

    svwchris:

    Möglichkeit 3: die Zeitung hält sich an den Pressecodex

    Zitat

    Ziffer 12 – Diskriminierungen

    Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

    Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
    In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

    Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

    Was nun stimmt, kannst du dir gerne aussuchen.

    kl. gr. frosch

    Claudius:

    ggf. kann die Aussagen mit den 80% Männer auf die Syrer und Iraker natürlich zutreffen - nach Nationalitäten aufgeschlüsselte Zahlen kenne ich nicht. Ich möchte es daher nicht abstreiten. Allerdings hätte ich gerne keine Mutmaßungen, sondern eine vernünftige Quelle von dir. *
    Schau dir aber mal die Auflistung über die prozentuale Verteilung der Flüchtlinge im folgenden Artikel an. http://www.bildblog.de/73416/wie-fals…ngen-entstehen/

    In der Gesamtheit stimmt die Zahl "80%" also definitiv nicht. Es sind viel weniger Männer unter 30.

    kl. gr. frosch

    *irgendwie warte ich jetzt auf Ausflüchte im Sinne von dem afd-Menschen aus dem Interview, der von einer Vergewaltigung eines Mädchens spricht - von der er "irgendwo" gelesen hat.

    In NRW greift $17 der Allgemeinen DienstOrdnung:

    Lehrerinnen und Lehrer(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnenund Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben)soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrererstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahmean Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben(z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollenproportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. BeiSchulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in derRegel auf die Anzahl der Veranstaltungen.
    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglichtwerden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischenund pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastungdurch Springstunden soll vermieden werden.

    Ich hatte schon ein paar Mal angesetzt, um es ähnlich zu schreiben, wie Herr Rau. Ich sehe das ähnlich. Wenn du die Anweisung hattest, musst du bleiben. Auch wenn das heißt, dass du dann in der Schule Däumchen drehst. Die eventuell verschwendete Arbeitszeit ist dann Sache der Schulleitung, damit müssen die leben.
    Ein reines kurzes Abmelden per Email wäre mir als Chef in der Situation auch zu wenig. Wenn der Chef oder sein Stellvertreter aus irgendwelchen Gründen nicht greifbar ist, so dass man ihm in so einer Situation eben Bescheid gibt, dann sitzt man die Zeit halt ab.

    Auf der anderen Seite ist das Fass, dass dein Chef deswegen aufgemacht hat, auch ziemlich groß. Angst vor disziplinarischen Folgen wirst du nicht haben müssen.

    kl. gr. frosch

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