Beiträge von kleiner gruener frosch
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Man muss schon dem Zitatepfad folgen. Der begann damit, dass jemand meinte, SuS dürften während einer Arbeit gar nicht zur Toilette.
Hm, wenn ich dem Zitate-Pfad folge komme ich zum Startbeitrag von Rosalaune und zu ihrer Frage.
Diese wurde im gesamten Thread besprochen ... nicht nur in dem Zitat-pfad. Daher meine Aussage. " 'Notdurft versagen' " geht nicht, Aber daraus folgert nicht automatisch, dass 7 Schüler gleichzeitig zum Klo gehen."
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<Mod-Modus>
Darf ich einmal den Augenmerk von den gesamten Infos von Millie (die man diskutieren kann, aber hier nicht muss) auf ihre Frage richten?
(Danke an alle, die das reine Beantworten bereits getan haben.)
Meine Frage ist nun: Wie kann ich forcieren, dass ich endlich die Schule wechseln kann? Soweit ich weiß, muss der Schulleiter ja den Versetzungsantrag genehmigen und das wird er niemals machen. Müsste ich erst hohe Fehlzeiten ansammeln, damit das Eingliederungsmanagement aktiv wird oder was wäre noch ein Weg? Bezirkspersonalrat?
Und: Millie - das Bundesland wäre da wirklich sinnvoll.
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Don't ask, don't tell.
Nein
Aus dem von Sissymaus verlinkten Text:
ZitatBestehen Zweifel, ob eine Zuwendung als stillschweigend genehmigt gilt, ist bei der zuständigen Stelle vor der Annahme eine Zustimmung einzuholen.
Zustimmungsvorbehalt der dienstvorgesetzten Stelle
Gilt die Genehmigung nicht bereits als (stillschweigend) erteilt oder bestehen darüber Zweifel, dürfen Belohnungen und Geschenke ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn zuvor die dienstvorgesetzte Stelle der Annahme zugestimmt hat. Für den Schulbereich ist dies die örtlich zuständige Bezirksregierung. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn eine Beeinflussung nicht zu befürchten ist. Eine Zustimmung kann auch mit einer Auflage verbunden werden, die Zuwendung an eine soziale Einrichtung, den Dienstherrn oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts weiterzugeben (Nr. 7.2 der o.g. Verwaltungsrichtlinien).
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Eine gute Bekannte erzählte mir neulich, dass sich ihr Mann, Gymnasiallehrer, für ein neues Amt, nämlich Teil einer Prüfungskommission zu sein, bewirbt. Er hat auch selbst neben Fortbildungen, einen Unterrichtsbesuch und Prüfungen. Wenn er das alles besteht, darf er bei Prüfungen dabei sein. Ich meine, es steckt auch eine Beförderung dahinter. In deiner Verlinkung sieht es so aus, als dürfe/müsse das jede x-beliebige Lehrkraft auch tun können oder verstehe ich da was falsch. Und was stimmt nun?
Beim BBiG handelt es sich um das Berufsbildungs-Gesetz. Wie man da reinberufen werden kann, können hier die Berufs-*-Lehrer:innen sicherlich sagen.
Das was du meinst ist die Prüfungskommission für Lehramtsanwärter. Da kann man meines Wissens (wie du schreibst) nicht reinberufen werden, sondern muss eine entsprechende Qualifikation (Fachleiter, Schulleiter, ...) haben. (Und für mich wäre das ein Graus.)
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Nach den Winterferien kommt die laaaange Durststrecke bis Ostern

Und danach die lange Durststrecke bis zu den Sommerferien. Könnten die Sommerferien in NRW nicht früher sein .....
Spoiler anzeigen
Ups, sorry. Falsches Thema. *stöckchen werf*

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Hmmm, ich halte den Stift bis heute nicht "richtig". Bis auf hin und wieder dumme Bemerkungen von diversen Besserwissern gab es keine Einwände, und es hat mir nie geschadet.
Kürzlich wurde mir mal erklärt, dass es auch egal wäre, wie die Kinder den Stift halten.
Möchte ich gar nicht ausschließen (siehe Pepe), aber ich weise trotzdem die Eltern immer (mit der Einschränkung: im Grunde ist es egal) darauf hin, wenn ich bei der Schulanmeldung eine verkrampfte Stifthaltung sehe.
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Referendare betreuen und deren Ausbildung steuern
Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer ... an öffentlichen Schulen (ADO)
Zitat(5) Lehrerinnen und Lehrer können verpflichtet werden, als Ausbildungslehrerinnen und -lehrer an der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst) und bei den Praxiselementen des Lehramtsstudiums (§ 12 LABG - BASS 1-8) sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken.
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Okay, ich mach. Wo befinden wir uns hier?
In Gefahr, der Zug fährt euch gleich um. 😉
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