Beiträge von kleiner gruener frosch

    Ich würde mich drauf einlassen.

    Aber:

    a) lass den Schulleiter einmal den rechtlichen Rahmen abklopfen und dir schriftlich geben, damit du dich nicht mir irgendeiner Übersetzung in die Nesseln setzt.

    b) setz es auf die Tagesordnung der Lehrerkonferenz. Wenn du das ab und zu mal machst, wäre es ja auch so okay. Wenn es öfters angedacht ist, müsstest du an anderer Stelle (Pause, Ermäßigungsstunde, ...) entlastet werden.

    Ich spreche von Ordnern, Laminierfolien, Fotokartons, Ablagen, Pfeife für Sport usw. Da kann mir doch keiner sagen, dass er das nicht selber kauft. Worin lagert ihr eure Materialien?

    Unsere Schule hat leider nichts. Unsere Lehrmittelbücherei stammt aus den 70er/80er/90er Jahren, Geld für Neues ist nicht da. Wenn ich nichts kaufen würde, könnte ich keinen Unterricht machen 😄 Hier reden sich manche leider echt leicht

    Meine Kolleginnen können die Quittung dafür einreichen.

    Ich bitte nur darum, nicht jedes Jahr den Klassenraum komplett neu auszustatten.

    Wobei ich mich da schon frage, ob eine durchsetzungsstarke Schulleitung eine vollausgebildete Kollegin einfach so weggibt, wenn das Kollegium bereits zu zwei Dritteln aus Aushilfskräften besteht

    Stichwort: Hierarchie. Was soll die Schulleitung machen, wenn es eine entsprechende Anweisung von oben gibt.

    Klar kann sie dagegen Argumentieren, aber ein "Druckmittel' hat auch eine Schulleitung nicht in der Hand.

    Ja, dem möchte ich so gar nicht widersprechen.

    Beispiel: eine Schule bekommt 2 Eingangsklassen. Sie haben selbst 50 Schüler aus dem eigenen Schuleinzugsgebiet, die erst einmal bevorzugt werden.

    Dann gibt es 15 Anmeldungen von Kindern aus anderen Schuleinzugsgebieten. Darüber wird dann gesprochen um anhand des Katalogs (vom Ministerium) zu entscheiden, welche Kinder noch aufgenommen werden bis man bei 58 ist.

    8 dieser 15 Kinder haben aber das Recht, am diese Schule zu kommen.


    Sicherlich könnte der Schulträger sagen, bei 55 hören wir auf.

    Aber damn könnten die abgewiesenen Eltern klagen. Denn solange es keinen Anmeldeüberhang gibt, muss ein3 Schule auch Einzugsgebietsfremde Kinder aufnehmen.

    Bei uns gibt es keine freie Schulwahl, wir haben seit ein paar Jahren wieder Schulbezirke

    Verpflichtende? Das ist komisch, denn in NRW hast du freie Schulwahl.

    Es kann zwar Schuleinzugsgebiete und bei einem Anmeldeüberhang werden zuerst die Kinder aus dem anderen Schuleinzugsgebiet abgelehnt.

    Aber solange noch Platz in den Eingangsklassen sind, haben Eltern auch ein Anrecht auf Einschulung in der Schule, auch wenn sie nicht im Schuleinzugsgebiet liegen.

    Chilli:

    Henne - Ei - Problem, würde ich mal sagen. Aber ob das Ändern der Arbeitsbedingungen mittelfristig zu einer Doppelversorgung führen würde, wage ich zu bezweifeln.


    Pool-Kräfte und Mobile Reserven gibt es, zumindest in der Grundschule. Aber auch nicht genug.


    ---

    Habe jetzt was gefunden, bzgl. "Vertretungskraft in der Wiedereingliederung".


    Sobald die zu vertretende Person den Dienst vorzeitig wieder aufnimmt (z.B. vorzeitige Genesung), ist die BR unverzüglich (vorab telefonisch) zu informieren. Gleichzeitig darf die Vertretungskraft die zurückgekehrte Person in dem entsprechenden Umfang nicht weiter vertreten. Wird z.B. eine Person mit 28 WStd vertreten und kehrt diese im Rahmen einer Wiedereingliederung vorzeitig mit 14 WStd zurück, darf die Vertretungskraft ab dem Zeitpunkt der Rückkehr nur noch max. 14 WStd vertreten. Die Vertretungskraft ist vorab von der Schulleitung hierüber schriftlich (formlos) zu informieren und sollte den Erhalt dieser Information per Unterschrift bestätigen. Die BR fertigt anschließend die weiter

    So schwebte mir das auch vor: die Vertretungskraft, die man vorher vielleicht hat, wird mit Beginn der WIedereingliederung auf die Stunden reduziert, die noch notwendig sind, um die Lücke zu füllen. Sie sind also explizit nicht voll da, machen den Unterricht und die zu wiedereingliedernde Person "kann ignoriert werden".

    Da die Lehrkraft allerdings bis zum Ende der Wiedereingliederung krankgeschrieben ist, dann sollte sie quasi "ignoriert werden". Ihre Vollzeitvertretungslehrkraft macht den Unterricht

    Vorausgesetzt, dass man für die erkrankte Kraft vorher eine entsprechende Vertretungskraft bekommen hat.

    Das ist eventuell möglich, hängt aber auch mit den Krankschreibungen der erkrankten Lehrperson ab. Wenn sie für x Monate am Stück krank geschrieben ist, kann man beim Schulamt Ersatz beantragen (und hoffen, dass man den Ersatz ausschreiben kann). Wenn die Krankschreibungen immer nur über wenige Wochen kommen, geht das nach meiner Erfahrung nicht.


    Die beiden Fälle von Wiedereingliederung, die ich erlebt habe, liegen schon Jahre zurück. An Details kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich meine aber, dass wir weder bei der Erkrankung noch bei der Wiedereingliederung entsprechende Vertretungsstunden im System hatten.

    Vielleicht ist das inzwischen ja anders. Bolzbold schrieb ja, dass es an seiner Schule Flexmittel gäbe. (Ich habe ihn aber so verstanden, als ob diese Flexmittel auch nur die Differenzstunden auffangen. Oder, Bolzbold?)

    ... oder müssten die Kinder mit Status dann die Schule wechseln?

    Die Kinder müssten dann (nach einem abgeschlossenen Verfahren) die Schule wechseln.


    Zur Info dazu: theoretisch findet in allen Grundschulen in NRW Inklusion statt. Es gibt aber einige Kreise (ich glaube ich schaue mal, welche das genau sind), die Kinder mit einem Förderschwerpunkt auf eine benachbarte Schule in der Kommune schicken. Dadurch versprechen sie sich, dass die Förderschulkollegen nicht wie mit dem Salzstreuer an alle Schulen des Kreises verteilt werden, sondern schwerpunktmäßig an Schulen sitzen, um dort eine angemessene zeitliche und personelle Unterstützung des Kollegiums zu ermöglichen.


    Im Masterplan Schule NRW (von 2021) wird aber explizit für Grundschulen gefordert, dieses System nicht mehr einzusetzen.

    Die Kritik sollte dann aber eindeutig beim Dienstherrn liegen, der das Tischtuch auf Kante genäht hat. Hätte man von Anfang an so geplant, dass Doppelbesetzungen der Regelfall sind, hätte man so manches auffangen können.

    Sicherlich ist das Problem der fehlenden Doppelbesetzungen auf der einen Seite ein Verschulden des Dienstherrn, da sie die Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen.
    Auf der anderen Seite: wenn sie zur Verfügung stehen würden, hätten wir auch nicht automatisch eine Doppelbesetzung, da das Personal fehlen würde.



    Bzgl. der Gelder zum flexiblen Auffangen. Die gibt es - aber dann muss man auch erst einmal einen Bewerber finden, der für 10 Stunden in der Woche kommt ... und zwar am besten noch jeden Morgen in den ersten beiden Stunden (weil man die ja auffangen muss.)


    Und wenn man jemanden für 10 Stunden bekommt, sind dass in der Regel keine voll ausgebildeten Kräfte. Sondern das sind Vertretungskräfte, die man erst mitbetreuen (Hm, "betreuen" hört sich komisch an) muss.

    Wenn man eine Vollzeitstelle über x Monate ausschreiben kann, hätte man zumindest noch eher Chancen auf ausgebildetes Personal, das die Lücke bis zum nächsten Ausschreibetermin nutzen will.


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    Deswegen jemanden in die DU zu schicken, anstatt eine sinnvolle Wiedereingliederung zu machen, ist natürlich so eine Sache. (Was wahrscheinlich rechtlich und organisatorisch auch gar nicht so einfach ginge.)

    Wenn man nur den einzelnen Lehrer betrachtet, ist die Sachlage klar. Man sollte aber schon wissen, dass so eine Wiedereingliederung aus systemischer Sicht und im Hinblick auf die Schüler und die anderen Lehrer evtl. nachteilig ist. Aber ... solche Probleme im Sinne aller zu lösen, ist Aufgabe des Schulleiters. Wie auch immer er das macht und wie viele schlaflosen Nächte es ihm bereitet.

    Zähl mal die Konjunktive:

    Dafür müsste ich

    a) deine Beiträge alle lesen und

    b) du solltest zu jedem Konjunktiv dazuschreiben, ob du ihn als Konjunktiv oder als Indikativ ansiehst, damit ich weiß, auf welche Konjunktive ich achten soll.


    ---

    Ich mache es ungerne, aber da Antimon explizit meinen Mod-Job anspricht, muss ich auch als Mod antworten.

    <Mod-Modus>

    Dass es die nicht geben wird, ist mir schon klar, weil du ja entschieden hast, dass das alles so gar nicht gemeint war, gell.

    Hm ... ich bin mir sicher, dass ich nicht der einzige Moderator bin. Sperrungen sind immer eine Mehrheitsentscheidung.

    Wenn ich auf den fraglichen Beitrag geantwortet hätte, was ich dem guten Wolfgang im ganz realen Leben dafür ins Gesicht gesagt hätte (er meint ja immer, man sei hier im Forum viel frecher als in echt, ne), wäre indes *ich* ganz sicher gesperrt.

    Wie gesagt: Sperrungen sind Mehrheitsentscheidungen auf Basis der Nutzungsbedingungen.


    ---

    Aber ich glaube, ich klinke mich hier jetzt aus. Die Meta-Diskussion mit Antimon wird langsam irrelevant.

    Da ich zwar an einer konfessionellen Schule, aber nicht an einer katholisch-kirchlichen Ersatzschule arbeite, kann ich shakespeare-lehrer nicht sagen, was ihn konkret dort erwartet. (Wie geschrieben: ich denke, es ist eh schwer übertragbar.)

    <Mod-Modus>

    Danke, Gymshark.


    Hier ist die Ausgangsfrage nochmal:

    Zitat

    Hey zusammen,

    wie der Titel schon sagt: Arbeit an einer katholischen/christlichen Ersatzschule als queere Person - why (not)? Habt ihr Erfahrungsberichte oder Ratschläge? Bin selbst katholisch sozialisiert, gleichzeitig offen schwul und stelle mir (nach einem guten Gespräch mit einer Freundin) die Frage ob ich religiöse (Ersatz-)Schulen in meiner Stellensuche nach dem Ende des Refs in Erwägung ziehen sollte. Ich weiß, am Ende ist es meine Entscheidung, aber vielleicht hat ja jemand was zu berichten.

    LG

    Die rein rechtliche Frage ist ja inzwischen geklärt.

    Ich denke (aber das kann shakespeare-lehrer vielleicht noch einmal konkretisieren), dass er sich dafür interessiert, wie die Erfahrungen bzgl. queeren Lehrern an kirchlichen Privatschulen in der Praxis sind. Treten dort vermehrt unsinnige Ressentiments auf? Oder ist die Homophobie nicht stärker vertreten als sonst wo.

    (Wobei ich denke, dass die Frage schlecht zu beantworten ist. Denn jede Schule und jedes Kollegium ist anders.)

    a, die war auch sehr direkt und ernst gemeint, die Ausdrucksweise ist in dem Kontext eine Frechheit und Herabwürdigung homosexueller Personen. Schreibe ich als queere Person.

    Ach, also ist es doch plötzlich direkt. Ich dachte, du bist "brav im Konjunktiv" geblieben,


    Und wie du inzwischen gelesen hast, war es keine Frechheit und keine Diskriminierung und keine Herabwürdigung (zumindest war es nicht so gemeint), sondern ein Hinweis aufgrund seiner Erfahrung, der zumindest rechtlich inzwischen (wie Wolfgang auch verlinkt hat) irrelevant ist.

    Im Prinzip hast du Recht - jedoch nur, solange man/frau wie ein Mönch/Nonne lebte. Eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft wäre ein Kündigungsgrund gewesen - auch ohne Trauung. Man glaubt es kaum - aber das galt noch 23 Jahre lang auch noch im 21. Jahrhundert.

    Ja, sage ich ja. Zumindest fast. (Der Punkt mit der "wilden Ehe" als Kündigungsgrund ist mir neu. Möchte ich aber nicht ausschließen.)

    Korrekt.

    Ein Kündigungsgrund wäre es damals erst nach der Wiederheirat gewesen. (Ein Grund aus Sicht des Arbeitgebers.)

    Dann verstehst du, worum es geht.

    Ja, verstehe ich schon.

    Aber ich finde es gut, dass die kirchlichen Arbeitgeber inzwischen arbeitsrechtlich in der Realität angekommen sind, was die sexuelle Orientierung und Scheidung/Wiederheirat angeht.


    IMHO war aber früher eine zivile Wiederheirat nach der Scheidung von der Kirche als Arbeitgeber arbeitsrechtlich ausgeschlossen. Die reine Trennung reichte nicht, da auch nach einer Trennung aus kirchlicher Sicht die Ehe noch Bestand hatte.

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