Es geht hier die ganze Zeit darum, dass ganz offenbar niemand so recht weiß, wie zu verfahren ist.
Gut erkannt - aber das habe ich weiter oben auch schon ein oder zweimal geschrieben. Darum geht es: wer kann in so einer Situation helfen, damit man nicht im WorstCase einen alkoholabhängigen hängen lässt. Und ja: im Sinne der Interventionskette ist die erste Stufe der Schulleiter.
Welche Personen sollen das sein? [....] Der einzige Schluss war bislang: an die Schulleitung weiterreichen und die ist kein*e Ärzt*in.
Als s3g4 sarkastisch geschrieben hat, dass sich die Schulleitung mit jeglichen Suchtkrankheiten auskenne, habe ich vorgeschlagen, sich ggf. Hilfe zu holen.
Das kann Hilfe im Gespräch sein. Wobei ja - da ist natürlich der Pferdefuß, dass der Gesprächspartner damit einverstanden sein muss.
Ich habe aber auch geschrieben, dass man sich vor dem Gespräch briefen lassen kann. Von wem? Ärzte, Gesundheitsamt, Suchtberatung, Suchtberatung in der BezReg, ... da gibt es Leute, die helfen.
Wenn man (der Gesprächspartner oder der Schulleiter) die Anwesenheit eines anderen Teilnehmers nicht möchte, ist auch schon Empathie, Einfühlvermögen und Menschenkenntnis und eine entsprechende inhaltliche Vorbereitung (siehe oben, ohne geht es nicht) für das Gespräch hilfreich. Ein solches Gespräch würde ein Schulleiter niemals aus dem Stegreif führen.
Und er würde auch nicht aus dem Gespräch heraus eine Schnellschuss-Entscheidung treffen.
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Kurze Anmerkung übrigens noch zu der Frage, warum der Personalrat mit ins Boot kommen sollte. In den Handreichungen der BezReg Detmold steht dazu "Neben den grundsätzlichen Funktionen gem. LPVG unterstützt er den Betroffenen darin, die Interventionskette als hilfreich anzunehmen.
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Sorry, aber die Naivität nehme ich dir nicht ab.
Hm, du scheinst mich zu kennen. Nicht.