Beiträge von kleiner gruener frosch

    Es geht hier die ganze Zeit darum, dass ganz offenbar niemand so recht weiß, wie zu verfahren ist.

    Gut erkannt - aber das habe ich weiter oben auch schon ein oder zweimal geschrieben. Darum geht es: wer kann in so einer Situation helfen, damit man nicht im WorstCase einen alkoholabhängigen hängen lässt. Und ja: im Sinne der Interventionskette ist die erste Stufe der Schulleiter.


    Welche Personen sollen das sein? [....] Der einzige Schluss war bislang: an die Schulleitung weiterreichen und die ist kein*e Ärzt*in.


    Als s3g4 sarkastisch geschrieben hat, dass sich die Schulleitung mit jeglichen Suchtkrankheiten auskenne, habe ich vorgeschlagen, sich ggf. Hilfe zu holen.

    Das kann Hilfe im Gespräch sein. Wobei ja - da ist natürlich der Pferdefuß, dass der Gesprächspartner damit einverstanden sein muss.
    Ich habe aber auch geschrieben, dass man sich vor dem Gespräch briefen lassen kann. Von wem? Ärzte, Gesundheitsamt, Suchtberatung, Suchtberatung in der BezReg, ... da gibt es Leute, die helfen.


    Wenn man (der Gesprächspartner oder der Schulleiter) die Anwesenheit eines anderen Teilnehmers nicht möchte, ist auch schon Empathie, Einfühlvermögen und Menschenkenntnis und eine entsprechende inhaltliche Vorbereitung (siehe oben, ohne geht es nicht) für das Gespräch hilfreich. Ein solches Gespräch würde ein Schulleiter niemals aus dem Stegreif führen.


    Und er würde auch nicht aus dem Gespräch heraus eine Schnellschuss-Entscheidung treffen.


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    Kurze Anmerkung übrigens noch zu der Frage, warum der Personalrat mit ins Boot kommen sollte. In den Handreichungen der BezReg Detmold steht dazu "Neben den grundsätzlichen Funktionen gem. LPVG unterstützt er den Betroffenen darin, die Interventionskette als hilfreich anzunehmen.

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    Sorry, aber die Naivität nehme ich dir nicht ab.

    Hm, du scheinst mich zu kennen. Nicht. ;)

    Also wenn ich in einem solchen Gespräch zugebe, dass ich ein Suchtproblem habe, hab ich eins. Wenn ichs abstreite habe ich auch eins?
    Was antwortet man, wenn man kein Suchtproblem hat?

    Siehe in dem gleichen Beitrag. Da steht alles.

    Zitat

    Aber nach so einem Gespräch dürften der Verdacht entweder begründet verstärkt sein - oder begründet aus der Welt sein. (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)

    Die Schulleitung kennt sich mit jeglichen Suchterkrankungen aus? not bad

    Wo habe ich geschrieben, dass bei so einem Gespräch nur die Schulleitung dabei ist bzw. sie sich nicht vorher briefen lässt? Ohne Wissen über die Sucht und die Konsequenzen etc. sollte man so ein Gespräch nicht alleine führen und erst recht nicht ohne die entsprechenden Kenntnisse die Weichen auf "Sucht, muss ich prüfen lassen" stellen.


    Die Gefahr sehe ich allerdings sehr wohl.

    Okay, dann werden wir da wohl nicht zusammen kommen: ich sehe die Gefahr nicht und würde es niemandem Übel nehmen, wenn er sich Sorgen um mich macht - begründet oder unbegründet. Besser einmal zu viel auf den Mitmenschen geachtet, als einmal zu wenig.

    Das sagst du jetzt. So nun spinnen wir das mal weiter.


    Im Gespräch wird dir vorgeworfen du seist Alkoholiker (hoffentlich nicht so platt) und du bist es aber nicht bzw. du siehst es nicht so. Also wirst du bezwungen einen Arzt aufzusuchen um das Gegenteil zu beweisen? Puh, also wenn man das alles auf Grund von Hören-sagen veranlassen kann finde ich das überhaupt nicht in Ordnung und würde mich mit einer Zivilklage dafür bedanken.


    Selbst wenn ein Suchtproblem vorliegt geht so ein Vorgehen in meinen Augen gar nicht.

    und chemikus08


    Ich würde dann genauso denken. Zumindest im Nachhinein. In der Situation möglicherweise nicht.

    Allerdings halte ich das auch für eine theoretische Überlegung.


    Es ist zwar ein Symptom der Sucht, dass diese Sucht abgestritten und geleugnet wird. Vor sich, vor anderen. Aber nach so einem Gespräch dürften der Verdacht entweder begründet verstärkt sein - oder begründet aus der Welt sein. (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)

    Ich denke daher nicht, dass es bei einem Nicht-Alkohol-Abhängigen zu einem massiven Eingriff wie einer medizinische Untersuchung kommt.

    Wäre ich betroffen, so würde ich dem weitgehenden Persönlichkeitseingriff einer ärztlichen Untersuchung zwar zustimmen. Konsequenz bei Nachweis meiner "Unschuld" wäre allerdings ein Strafantrag wegen Leumundsschädigung gegen unbekannt.

    Wäre ich betroffen, würde ich sagen "Danke für euer offenes Auge. Es war unnötig, aber gut dass du auf deine Mitmenschen so aufpasst. ... ." Finde es richtig, wenn Menschen auf ihre Mitmenschen aufpassen und sich Gedanken machen.

    Das ist jetzt alberne Haarspalterei. ...

    Darauf beziehen sich meine Antworten und das hast du auch verstanden.

    Wäre schön, wenn auch du bei deinen Beiträgen mal ohne solche Aussagen auskommen würdest und es bei Sachlichkeit belassen würdest. Danke.



    Aber trotzdem:

    Ja, das ist Hörensagen - aber dem Kollegen, der sich Sorgen macht und das meldet, deswegen zu sagen dass er sich nicht weiter darum kümmern solle, ist zu kurzgefasst und zu kurzgedacht.


    Man sollte es fachlich und sachlich und abseits von Vorverurteilungen ernst nehmen und weiter reagieren und nicht gleich als "Hörensagen" und "Gerüchte" abtun und es zu den Akten legen. Zum Wohl der anvertrauten Schüler, der Kollegen ... aber auch des möglicherweise alkoholkranken Kollegen. Wenn man (wer auch immer - und das war die Grundüberlegung im Originalbeitrag) den Gerüchten dann nachgeht und sie sich als nicht zutreffend erweist, ist es doch gut. Das Nachgehen aber wie gesagt: sachlich und angemessen.

    Hm. Im bayrischen Personalvertretungsgesetz steht:

    Zitat

    Allgemeine Aufgabe des Personalrates:

    Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,

    Es ist nicht explizit formuliert, dass es sich um Beschwerden über Vorgesetzte handeln muss. Der Hinweis von Kollegen auf eine möglicherweise alkoholabhängige Person ist IMHO im Sinne des Personalvertretungsgesetzes nicht falsch. (Da je nach Schwere der Alkoholabhängigkeit auch Gefahr für die Kinder möglich ist.) Aufgrund der Schweigepflicht der Personalvertretung ist es vielleicht sogar erst einmal ein guter Weg im Sinne von "PR, sag mir bitte, was ich machen kann."


    Die Frage ist: wie geht man als PR dann mit dieser Beschwerde um. Und wenn ich den Ausgangsbeitrag noch richtig in Erinnerung habe, würde ich sagen, dass das die Frage hier im Thread war. Einfach sagen "Kümmer dich nicht drum" ist eine mögliche Lösung - aber ob es die richtige ist? Hm.


    Richtig ist aber, der der bayrische PR der Schweigepflicht unterliegt. Ich würde dieses Thema daher nicht in einem öffentlich zugänglichen Forum behandeln.


    Nicolas Wenn ich den Thread daher entfernen soll, sag Bescheid.

    Die Regelung in NRW bzgl. Alkoholausschank sind in §54 Absatz 5 zu finden:

    Zitat

    (5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.

    Ausnahmen für äußere Veranstaltungen (Schulfest, Verabschiedungen, ...) unterliegen also der Schulkonferenz.

    Interne Feierlichkeiten innerhalb des Lehrerkollegiums sind imho keine "schulischen Veranstaltungen" und unterliegen daher nicht diesem Abschnitt. Das das nicht in ein Besäufnis ausarten sollte und man natürlich nicht mit dem Sektglas vor den Kindern herläuft (auch wenn es für die Kinder mit Sicherheit nichts ungewöhnliches wäre) sind selbstredend.

    Tue ich nicht. Da steht "u.a." - aber als Reaktion auf die Position und Sichtweise von f.'s Beitrag war in meiner Antwort der Hinweis auf die in meinem Beitrag erwähnten Argumente ausreichend. Darfst deine üblichen Unterstellungen und persönlichen Angriffe also stecken lassen. ;) Danke.

    Das ist die Einschätzung derer, die entschieden haben, dass die AKWs in Deutschland abgestellt werden. Dass man ebenso argumentieren kann, es ginge anders, dürfte klar sein. Bzw. nein, wenn man Moral mit objektiv bewertbaren Fakten verwechselt, dann meint man eben, es gäbe keine Gegenargumente.

    Was willst du damit sagen?

    fachinformatiker: Such mal hier im Forum nach der AKW-Diskussion. Ich meine, dass da u.a. geschrieben stand, dass man die AKWs nicht mal eben spontan so weiterlaufen lassen konnte. (Stichwort: Wartung, Sicherheit, Abnahme, aber auch Brennstoff, ...)

    Wenn Du den Job "Lehrer" haben willst und dafür durchs Referendariat mußt, offensichtlich schon. Ist wie bei einer Stellen-Anzeige, in der dann der Führerschein Klasse B als Grundvoraussetzung für die Bewerbung genannt wird.

    Der Vergleich passt nicht, denn als Lehrer musst du nicht den Führerschein-Klasse B als Grundvoraussetzung haben.

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