Hm. Im bayrischen Personalvertretungsgesetz steht:
Zitat
Allgemeine Aufgabe des Personalrates:
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
Es ist nicht explizit formuliert, dass es sich um Beschwerden über Vorgesetzte handeln muss. Der Hinweis von Kollegen auf eine möglicherweise alkoholabhängige Person ist IMHO im Sinne des Personalvertretungsgesetzes nicht falsch. (Da je nach Schwere der Alkoholabhängigkeit auch Gefahr für die Kinder möglich ist.) Aufgrund der Schweigepflicht der Personalvertretung ist es vielleicht sogar erst einmal ein guter Weg im Sinne von "PR, sag mir bitte, was ich machen kann."
Die Frage ist: wie geht man als PR dann mit dieser Beschwerde um. Und wenn ich den Ausgangsbeitrag noch richtig in Erinnerung habe, würde ich sagen, dass das die Frage hier im Thread war. Einfach sagen "Kümmer dich nicht drum" ist eine mögliche Lösung - aber ob es die richtige ist? Hm.
Richtig ist aber, der der bayrische PR der Schweigepflicht unterliegt. Ich würde dieses Thema daher nicht in einem öffentlich zugänglichen Forum behandeln.
Nicolas Wenn ich den Thread daher entfernen soll, sag Bescheid.