Also, ich schreib jetzt mal, wie das bei uns an der Schule gehandhabt wird (Nds.). (bin keine Rechtsexpertin...)
ZitatMomo86 schrieb am 14.03.2005 08:55:
1.Wen muss ich als Lehrer oder Schulleiter zu einer Klassenkonferenz (Zweck: mögliche Einleitung eines Überprüfungsverfahrens für eine/n Schüler/in) einladen?
Kollegen? Elternvertreter? Wenn ja, welchen? Alle?
Klassenlehrer, alle Kollegen, die das Kind unterrichten, Elternvertreter (einer reicht, Klassenkonferenzen sind meist nicht so lang, jedenfalls nicht bei solchen Angelegenheiten, da müssen die sich ja nicht alle freinehmen...keine Ahnung, ob das rechtlich so ok ist und ob die "hierarchisch geordnet" eingeladen werden müssen)
Zitat2.MUSS ich die Eltern des betreffenden Kindes VOR dem Termin über diesen Termin informieren? Falls ja, wie? Mdl. oder schrftl. (beweisbar?) ?
Nein, gar nicht, wenn du jetzt den Termin der Klassenkonferenz meinst. Ich habe hier in meinen Unterlagen noch ein Formblatt, da heißt es:"...auf Beschluss der Klassenkonferenz vom.... teile ich Ihnen mit, dass wir beabsichtigen, für....feststellen zu lassen, ob bei ihr/ihm sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Ich lade Sie hiermit zu einem Gespräch ein......."
Das Ding unterschreibt der Schulleiter.
Aber wie schon mal erwähnt: über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten muss ein Protokoll existieren, welches auch allen Beteiligten zur Kenntnis gegeben werden muss (das kann wahrscheinlich auch bedeuten, dass man es den Eltern es am Ende des Gesprächs nur mal kurz unter die Nase hält).