@all: Danke euch! Inbesondere die Verweise auf GSO/RSO (identischer Wortlaut) waren hilfreich. VG
Beiträge von sesama
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Um welche Art des LNW es sich hier handelt, halte ich für nicht relevant. Auch die Schulart sollte keine Rolle spielen. Selbst die w. o. genannte Praxis, bei Abi-Prüfungen vorab den Gesundheitsstatus abzufragen, wird vor einem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben. VG
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Schade, dass es dazu wohl keine explizite Regelung gibt, sondern nur per Ableitung aus dem Vorliegenden erschlossen werden kann. Fazit: Nach dem Kotzen auf die Aufgabenblätter, ab zum Arzt und sollte der Umfang der bis dato dokumentieren Lösung nicht für eine Bewertung ausreichen, Nachschrift. Danke euch soweit.
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Hallo,
ein Schüler bricht den LNW ab, da ihm schlecht wird, krank. Wie verfährt man mit der Bewertung? (Bayern). Gibt es eine gesetzliche Regelung? Bayeug? Nichts gefunden.
Viele Grüße
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