Beiträge von Anonym169

    Vielen Dank für die Antwort :) Das mit dem Mutterschutz und der Elternzeit habe ich schon herausgefunden.


    Bei uns finden die Unterrichtsbesuche meist kurz vor Ende der Probezeit statt. Deshalb meine Frage, wie das ablaufen könnte, falls die SL bis dahin noch keine Zeit für einen Besuch hat finden können... Ich möchte ja auch nicht dorthin gehen und sagen "Bitte kommen Sie demnächst mal in meinen Unterricht, es könnte sein, dass ich irgendwann nochmal schwanger werde."

    Guten Morgen zusammen,


    Ich bin Lehrerin auf Probe in RLP und meine Probezeit endet nächstes Jahr.

    Mein Partner und ich wünschen uns ein zweites Kind, aber ich habe ihm gesagt, dass ich nicht während der Probezeit nochmal schwanger werden möchte, weil ich befürchte, dass sie verlängert werden könnte.


    In meiner ersten Schwangerschaft war mir 5 Monate sehr übel und ich musste mich häufig übergeben. Daher könnte ich mir vorstellen, dass es bei einer erneuten Schwangerschaft ähnlich läuft... meine Frage ist jetzt: könnte es passieren, dass die Probezeit verlängert werden muss, falls ich aufgrund von Schwangerschaftsübelkeit o.Ä. ein paar Wochen vor der Frist ausfalle und unser SL so nicht meinen Unterricht besuchen kann? Oder darf das für mich kein Nachteil sein?

    Im Moment bin ich teilzeitbeschäftigt und das hat keinen Einfluss auf die Probezeit. Ich engagiere mich auch sehr in der Schule. Allerdings hat die SL meinen Unterricht noch nicht besucht. Und unsere SL ist dafür bekannt sehr kritisch zu beurteilen...


    Ich habe mich rechtlich etwas eingelesen und herausgefunden, dass Krankheiten länger als 3 Monate "hinten dran" gehangen werden. Ich weiß aber nicht, wie es mit kürzeren Zeiten aussieht.

    Unseren Personalrat möchte ich diesbezüglich nicht ansprechen, weil immer alles weitergetratscht wird und ich die Arbeit und unsere Familienplanung gerne voneinander trennen möchte.


    Schon einmal vielen Dank.


    Viele Grüße

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