Beiträge von N1colas*
-
-
Also, ich bin ein pensionierter Forschender. Mein Enkel hatte an seinem Gymnasium eine Kurve zum Studieren bekommen. Seine Lehrerin hatte ihm dazu 3 Nullstellen, zwei Extremwerte und einen Wendepunkt genannt. Leider waren ihre Angaben zu den Extremwerten ungenau, ich habe mit Hilfe von Geogebra die Funktion schlussendlich doch gefunden.
Danach habe ich versucht mit Geogebra die 2. Ableitung zu lösen, eine quadratische Gleichung, um das Ergebnis von Geogebra zu überprüfen.
Angeblich gibts dazu den Geogebra Befehl Löse. Der ist aber nur am CAS Fenster zu finden.
Ärgerlich, dass ich das schon gefunden hatte und mit NLöse die quadratische Gleichung (2.Ableitung) lösen konnte. Habs aber leider nicht gespeichert ...
-
-
grundsätzlich ja, aber "Rettungsfähigkeit" ist auch der Name des Scheins, den man braucht, um mit Kindern ins Wasser zu gehen (es sei denn, man hat DLRG Bronze oder höher). und es ist selbst im Vergleich zu Bronze echt wenig:
https://www.schulsport-nrw.de/rettungsfaehigkeit.htmlDas scheint mir ein großes Problem der 3.JT. Man versucht ALLES gesetzlich und durch "Scheine" zu regeln! Dabei reicht die richtige Anwendung des normalen Hausverstandes!
-
-
Ich bin pensionierter österreichischer Turnlehrer und hatte viele Schwimmkurse abzuhalten. Auch hatte ich immer wieder, wenn es welche gab, die Nichtschwimmer zu betreuen, da mir diese Arbeit sehr entgegengekommen ist. Allerdings hatte ich niemals mehr als 3 echte Nichtschwimmer in der Gruppe. Es muss bei so einer Tätigkeit, also eigentlich bei jeder Tätigkeit mit Kindern, das gesamte Gefahrenpotential für die Kleinen gesehen und beachtet werden. Es ist unvorstellbar, dass Eltern durch ein mögliches Versäumnis einer Lehrkraft ein Kind verlieren! Daher ist es unablässig, dass Lehrer eine solche Versäumnis ausschließen. Das kann durch deutliches Verlautbaren bestimmter Verhaltensmaßregeln erfolgen. Und das mehrmals. Der Übungsbetrieb muss dann so gestaltet werden, dass eine Betreuerin im Problemfall sofort helfen kann.
Ist der verunglückte Bub vor dem Schwimmen von einem Arzt untersucht worden?Und ein gemeinsames Spielen von Schwimmern und Nichtschwimmern in einem Becken, das tiefer ist als der kleinste Übende, ist unzulässig und zu vermeiden!
Die Verantwortung eines Lehrers ist groß, vor allem, wenn die Kinder wo tätig sind und nicht ruhig in der Schulbank sitzen!
Ich erinnere mich an ein 10 jähriges Mädchen, das 50 m tauchen konnte. Ich bin nervös am Beckenrand mitgegangen und habe sie ständig beobachtet!
Der Fall ist bestimmt 40 Jahre her ...
Ich bedauere alle Betroffenen dieses traurigen Falles sehr!
Mag. Josef Schwendt
Werbung