Ich möchte hier keinesfalls das Verhalten des DirStV in Schutz nehmen, beobachte bei uns allerdings zunehmend, dass bei Eltern, bei denen nur ein Elternteil verbeamtet/in Schule tätig ist, die Pflege der Kinder überproportional häufig von den Beamten übernommen wird, auch über das gesetzlich geregelte Maß an Kindkrank-Tagen hinaus. Von der Konstellation „Beamte/Selbstständige“ müssen wir hier mit Blick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage nicht sprechen.
In Zeiten schlechter Versorgung versetzt dies die Stundenplaner aber in Stress, wenn sie morgens die tagesaktuellen Krankheiten in den Plan einpflegen und schon von Beginn an kaum Vertretunsreserve zur Verfügung steht.