Beiträge von Teacha

    Danke für deine Antwort!

    Eine derartige Regelung gibt es in Bayern nicht. Und auch für die Dienstlichen Beurteilungen scheint es bei euch ein anderes System zu geben, denn eine 1 bzw. ein „sehr gut“ (in Bayern HQ) ist gar nicht möglich, wenn man nicht schon eine hochrangige Funktionsstelle hat, welche man ja nur bekommt, wenn … (ihr kennt das Spiel).

    Hallo zusammen,

    Ich habe gerade die Erfahrung gemacht, dass das Ministerium (in meinem Fall Bayern) meine Freistellung abgelehnt hat, weil die Gesamtnote des 1. Staatsexamens nicht gut genug war. Mein Ergebnis damals war mit 2,8 nicht berauschend, aber aus meiner Sicht auch keine Katastrophe. Das zweite Staatsexamen lief mit 1,7 deutlich besser.

    Nun zu meinen Fragen: Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Kennt jemand den „Grenzwert“ für die Note, oder ist das je nach Bedarf „flexibel“? Und war jemand von euch evtl. mit einer ähnlichen (oder schlechteren) Note bereits im Ausland tätig?


    Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen!

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