Danke für deine Antwort!
Eine derartige Regelung gibt es in Bayern nicht. Und auch für die Dienstlichen Beurteilungen scheint es bei euch ein anderes System zu geben, denn eine 1 bzw. ein „sehr gut“ (in Bayern HQ) ist gar nicht möglich, wenn man nicht schon eine hochrangige Funktionsstelle hat, welche man ja nur bekommt, wenn … (ihr kennt das Spiel).