Beiträge von LaraChristine

    An dieser Stelle frage ich mich, warum wir 1,5 Jahre lang darauf vorbereitet werden, zu unterrichten, wenn wir am Ende doch hauptsächlich zur Beaufsichtigung der Schüler*innen eingesetzt werden.

    Wir alle kennen die Realität: Es kommt zu Unterrichtsausfällen, und plötzlich müssen wir den Unterricht doch übernehmen – trotzdem wird am Ende nur 2/3 der Stunde angerechnet.

    Dabei geht es auch um die Wertschätzung der Arbeit von Fachlehrerinnen. Wie ist das eigentlich, wenn zwei Sonderpädagoginnen in der Stunde anwesend sind? Bekommen dann beide die volle Stunde angerechnet? Schließlich bereitet in der Regel nur eine Person den Unterricht vor, während die andere nicht direkt in die Planung eingebunden ist.

    Es wirkt, als würde hier krampfhaft versucht, den Lehrkräftemangel auszugleichen – auf Kosten der Fachlehrer*innen. Man kämpft seit Jahren für eine gerechte Bezahlung, doch stattdessen werden uns mehr Stunden aufgebürdet.

    Ich denke es handelt sich dabei um diese Richtlinien:

    https://bass.schule.nrw/185.htm


    Fachlehrer*innen werden zukünftig weniger Unterrichten und mehr Folgendes tun:

    "2.1.2 Mitarbeit bei der Durchführung unterrichtlicher und erzieherischer Aufgaben als zweite Kraft in einer Klasse (Gruppe). Mitarbeit schließt Vorbereitungs- und Nacharbeiten sowie Anwesenheit vor Beginn und nach Ende des Unterrichts ein.

    2.1.3 Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen des Ganztagsbetriebes, wie Anleitung und Aufsicht während der Pausen, der Essenszeiten, der Freizeit, der Mittagsruhe und pflegerische Tätigkeiten.


    Der Tätigkeitsbereich Nr. 2.1.1 ist schwerpunktmäßig den Lehrkräften mit sonderpädagogischer Lehramtsbefähigung, die Tätigkeitsbereiche Nr. 2.1.2 und 2.1.3 sind schwerpunktmäßig den Fachlehrerinnen und -lehrern an Förderschulen ihrer Ausbildung entsprechend zuzuordnen.


    2.4 Tätigkeiten aus dem Bereich Nr. 2.1.2 werden zu 2/3, Tätigkeiten aus dem Bereich Nr. 2.1.3 zu 1/2 gemäß § 2 Abs. 7 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG - BASS 11-11 Nr. 1) auf die Zahl der nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG festgesetzten wöchentlichen Pflichtstunden von 27,5 angerechnet."




    Ich habe gerade von der vierten Schule gehört, an der die Fachlehrer*innen heute informiert wurden.

    Es ist leider kein verfrühter Aprilscherz.

    Wir wurden von den Schulleitern darüber informiert, dass die Änderung in NDS gerade umgesetzt werden. Hier in in NRW werden die Schulleiter der Förderschulen gerade nach und nach darüber informiert.

    Es geht um Fachlehrerinnen und Fachlehrer die nach einer Ausbildung eine 1,5 jährige Weiterbildung gemacht haben.

    Ob die Arbeitszeiten für Fachlehrer*innen an Regelschulen auch geändert werden weiß ich nicht.

    Wer hat es auch schon gehört?

    Fachlehrerinnen und Fachlehrer sollen bald ein Drittel mehr arbeiten, bei gleicher Bezahlung!!!! Der Grund: Eine Verordnung aus dem Jahr 1980 (!), die besagt, dass Fachlehrkräfte eher zur Betreuung als zum Unterrichten da seien. Daher werden künftig nur noch zwei Drittel der Stelle als Arbeitszeit angerechnet.


    Konkret heißt das: Bei einer Vollzeitstelle bedeutet das 7 Stunden mehr Anwesenheitspflicht in der Schule – ohne zusätzliche Bezahlung!

    In Niedersachsen ist diese Regelung bereits umgesetzt worden.

    Und was passiert? Niemand regt sich auf, alle nehmen es stillschweigend hin.


    Anstatt die Arbeit der Fachlehrkräfte endlich mehr wertzuschätzen – wie es seit Jahren gefordert wird – wird sie weiter abgewertet und belastet.  :sauer:

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