Beiträge von platypus

    Danke Seph für die Antwort.

    Sorry, mein alter Account war nicht mehr aktiv, daher durfte ich diesen neu anlegen, sonst wäre der Benutzername ja auch bereits vergeben gewesen.

    Heißt das also folgendes: als Studienrat an einer OBS erhalte ich ohne Fachleitungsstelle A13Z als Studienrat und mit der höherwertigen Stelle ebenfalls A13Z als Studienrat? Das hatte bei mir diese Frage aufgeworfen…

    Liebes Forum, jetzt ist ein halbes Jahr Zeit verstrichen und ich überlege nun mit A14 an eine andere Schulform zu wechseln. (Bisher Gymnasium - Niedersachsen)


    Der Weg zur IGS wäre mir nun klar. Was passiert denn bei einer erfolgreichen Bewerbung auf eine Fachleitungsposition an einer OBS (natürlich mit Gymnasialteil)? Diese wird als 13Z ausgeschrieben (Konrektor als Fachleitung, A13 mit Amtszulage seit der A12-A13-Anhebung). Jetzt bin ich aber Gymnasiallehrer, mit welchem Amtstitel würde ich denn dann diese Stelle einnehmen? Ich darf ja als Gym-Lehrer an der OBS arbeiten. Gibt es hierzu rechtliche Fundstellen oder Erfahrungen aus der Praxis?


    Danke im Voraus!

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