Hey,
bei einer Diskussion mit Freunden ging es darum, was man bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gewinnt... so z.B. Flexibilität, moderne Arbeitswelten, Freiheit, Entwicklungsmöglichkeiten etc.
Coachings wie von z.B. Isabell Probst bewerben dgl. auch als Chance.
Es stellte sich aber doch die Frage, welcher finanzielle Verlust dadurch ggf. eintritt, konkret in NRW. So z.B. wurde überlegt:
a) bei der Nachversicherung wird nur der Arbeitgeberanteil an die Rentenversicherung übermittelt, der Arbeitnehmeranteil nicht. Das heißt, wenn jemand nach z.B. 20 Jahren als Beamter ausscheidet, werden der Person nur 10 Jahre verrechnet. Selbst wenn die Person theoretisch die vollen 45 Jahre gearbeitet hätte mit Renteneintritt würden ihr dann 10 Jahre fehlen und entsprechend erheblich Rente. Als Beamter würden schon 40 Arbeitsjahre genügen für die volle Pension.
b) die Höhe der Pension: geht man von einer Pensionshöhe von gut 70% des letzten Bruttolohns aus, die versteuert werden müssen und von denen man 30% Privatversicherung für die Krankenkasse zahlt, könnte aber z.B. bei einer A14 Stelle immer noch netto rd. 3500 Euro übrig bleiben aktuell jeden Monat: bei der obigen Rentenrechnung nicht mal die Hälfte davon.
c) Ausfall durch schwere Krankheit/Unfall etc.: man stelle sich vor, dass man schwer krank wird, arbeitsunfähig etc und aber Vermögen hat. Als Angestellter würde man irgendwann in die Sozialhilfe/Bürgergeld fallen, ggf. gezwungen werden, sein Bargeld zu verbrauchen und sogar seine (zu große) Immobilie zu verkaufen. Als Beamter würde einem dieses Schicksal nicht blühen, die Frühpension wäre immerhin noch so üppig, dass man damit einigermaßen auskömmlich leben kann.
d) müsste man als Angestellter von seinem im Vergleich zum Beamtengehalt niedrigeren Nettolohn noch erheblich für Versicherungen zahlen (siehe Punkt 1), die beim Beamten indirekt inklusive wären, z.B. Rentenzusatzversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung, Aufstockung Lohn im Krankengeldbezug, Zusatz-Krankenversicherung etc. Grade dann, wenn man nicht gleich nach dem Ref bzw. den ersten 3-4 Jahren die Reißleine zieht sondern z.B. erst nach 15 oder 20 Jahren.
So war die Diskussion dahingehend, ob man mit dem Antrag auf Entlassung zwar Freiheit gewinnt, aber auf jeden Fall eine Menge Geld verliert und, wenn es z.B. gesundheitlich schlecht läuft, ggf. fast alles verliert?
Ist das eine zu kritische Betrachtungsweise - wurde was übersehen?