Beiträge von Kreidemeister

    Das ist völlig egal, da planbar und in 90% der Fälle nichts anderes als eine Teilzeit.


    Problematisch sind für Schulen die nichtplanbaren Dauerkranken mit 2-Wochen-Ketten-Krankschreibungen. Die verursachen massive Belastungen des restlichen Kollegiums, weil kein Ersatz besorgt werden kann.

    Nochmal zum Verständnis:

    Aus Sicht der SL ist die Krux, dass er/sie für Teilzeiten ohne Voraussetzung keinen einstellen darf (also wenn zB 10 Kollegen jeweils 5h reduzieren dafür dann rd 2 Lehrerstellen nicht nachbesetzt werden), während von der Bezirksregierung genehmigte Teilzeiten oder Teildienstfähigkeiten etc. durch Einstellung von weiteren Kollegen ausgeglichen werden können?

    Trotzdem muss der Weg sein, dass man beim Arzt eine entsprechende Diagnose hat und dann schaut, wie der beste Weg zum Umgang mit dieser Diagnose ist (das kann dann die Teildienstfähigkeit sein, oder auch ganz andere Maßnahmen), nicht, dass man das Ziel hat teildienstfähig zu werden und sich irgendwie die passende Diagnose dazu sucht. Und beim TE klingt es schon nach letzterem.

    An der vorherigen Schule war Erhalt der Gesundheit kein Problem.

    Wohin man mich aber versetzt hat ist es teils grauenvoll.

    Ehrlich gesagt sehe ich auch nicht ein, dass ich auf Gehalt verzichten soll, nur weil die Bezirksregierung einen in den sozialen Brennpunkt schickt und man als Beamter gegen so eine Versetzung erstmal nichts machen kann.

    Nachteile bei Beförderung etc. hast Du nicht zu befürchten, da Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht zulässig ist. Sollte sich der Gesundheitszustand irgendwann verbessern, dann kannst Du eine erneute Überprüfung beantragen. Ein Vorteil bei der Teildienstfähigkeit ist übrigens, dass die Heranziehung zur Mehrarbeit damit ausgeschlossen ist.

    Erfährt denn ein Schulleiter einer potentiellen Schule, an die man sich versetzen lassen will, von der Teildienstfähigkeit vor Einstellung?

    Ich könnte mir vorstellen, dass er solche Kollegen nicht unbedingt als erste Wahl einstellt. Dh man kommt von der belastenden aktuellen Schule kaum weg.

    Und ganz grundsätzlich besteht natürlich prinzipiell auch das Risiko, dass man keine Teildienstfähigkeit bekommt sondern eine DDU und man sich plötzlich in der vorzeitigen Pensionierung mit Mindestversorgung wiederfindet.

    Kann man dann nicht immer noch zurück ziehen oder wird „vorgewarnt“, worauf es hinaus läuft?


    Ich meine, klassischer Fall (wie ich hörte):

    Teilzeit abgelehnt. Kollege bekommt Schlafstörungen und Depressionen. Lebensunlust etc. Diagnostiziert vom Psychiater. Der Kollege will sich aber aus Solidarität mit den Kollegen (die ihn vertreten müssen) nicht krank schreiben lassen, obwohl der Psychiater dazu rät.

    Er will vielmehr die Teildienstfähigkeit und langfristig die Schule wechseln, um dort dann ggf. unter anderen Umständen wieder voll dienstfähig zu sein.


    Und sowas soll zur DU führen?

    Und wenn du die entsprechende Diagnose hast, hast du den Grund für den Antrag auf Teilzeit.

    Wusste ich gar nicht.

    Diagnosen gibt es viele aus unterschiedlichen Disziplinen.


    Bekommt die Schulleitung die Diagnosen bzw. die Atteste zu sehen und kann dann direkt oder indirekt sehen, was man hat (zB vom Psychiater, Kardiologen etc.)?


    Aber wenn man bei Teildienstfähigkeit eine Aufstockung bekommt lohnt sich das doch mehr als einfache Teilzeit?!

    Liebe Mitforisten,


    kann mir jemand sagen, welche Nachteile es mit sich bringen kann, wenn man eine Teildienstfähigkeit durch bekommt?


    Da ich an eine andere Schule mit sehr schwierigem Klientel, zig Einzelstunden (dh rd 5 verschiedene Lerngruppen am Tag), dazu Ganztag und Aufsichten etc. versetzt wurde, bin ich nervlich am Ende.

    Eine Teilzeit würde die Schulleitung ablehnen, da sie dann angeblich keine neue Stelle ausschreiben könne. Würde die Bezirksregierung nicht genehmigen, erst sollten die (nach offizieller Lesart) unbegründeten Teilzeitkollegen voll arbeiten.


    Perspektivisch möchte ich wieder an eine andere Schule, da ich noch rd 25 Jahre zu arbeiten habe.


    Solche Kollegen bzw. Kolleginnen, die eine Teildienstfähigkeit durch haben und daher reduzieren können und nicht mehr für Vertretungen rangezogen werden, sind aber allesamt schon älter.


    Daher frage ich mich, ob das Prädikat „teildienstfähig“ Nachteile hat, zB wenn man sich mal auf eine Beförderungsstelle bewerben will bzw. die Schule wechseln will?


    Ich hörte auch, dass die Differenz zwischen voller Stelle und der erteilten Stundenzahl bei Teildienstfähigkeit zur Hälfte finanziell ausgeglichen würde. Also bei 25,5h Arbeitszeit und 18h Teilzeit man dann trotzdem für rd 22h bezahlt wird?

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