Danke für eure Infos, Bedenken und Anregungen. Ich habe auch hier beim Personalrat Infos eingeholt. Beim Wechsel der Schulform ist automatisch ein andereres Derzernat zuständig und wie chemikus08 bereits erläuterte ist tatsächlich die Kommisson der Schule ausschlaggebend für die Rangliste. Sollte meine Unterbrechung der Tätigkeit länger als 6 Monate betragen, wird man in der Erfahrungsstufe heruntergesetzt. Es gibt also durchaus Risiken aber ganz unvorbereitet würde ich den Schritt auch nicht wagen. Ich habe zu zwei Gymnasien in der Gegend Kontakt aufgenommen an denen ich Kollegen persönlich kenne, um die Stellensituation an den Gymnasien zu erfragen und vielleicht unverbindliche Gespräche zu führen. Dann ist man bei einem eventuellen Bewerbungsverfahren keine Blackbox. Zudem bin ich jetzt seit 14 Jahren an meiner Schule tätig,, dass macht ja nicht gerade den Eindruck eines Job-Hobbers - hoffe ich.
Beiträge von Tortuga
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Ja, ich habe eine SeK.II-Ausbildung , also Gym/Ge und unterrichte auch vorwiegend in der Oberstufe. Aber kennt ihr jemanden der schon einmal gekündigt hat und direkt im Anschluss bei derselben Bezirksregierung wieder einen Vertrag unterschrieben hat?
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Liebe Forenmitglieder, ich habe im Oktober 2013 meine OBAS-Ausbildung an einer Gesamtschule (NRW) beendet und bin an meiner Ausbildungsschule geblieben. Für eine Verbeamtung war ich damals schon zu alt, daher habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Angestellt erhalten. Jetzt möchte ich gerne an ein Gymnasium wechseln, weil das Schülerklientel sich so drastisch ändert und ich dadurch jeden Tag fassungsloser, ratloser und deprimierter nach Haus komme. Einen Antrag auf Versetzung zu stellen ist mir zu langfristig und ich habe auch nicht wirklich die Hoffnung, dass der Antrag von der Bezirksregierung bewilligt wird. Als angestellte Lehrerin kann ich aber kündigen, ich hätte dann das Ziel an einem Gymnasium einen neuen Vertrag zu bekommen. Mit Chemie als Unterrichtsfach könnte das gelingen. Ich möchte aber in der Region bleiben, d.h. der neue Vertrag würde wieder mit derselben Bezirksregierung geschlossen werden müssen. Macht die Bezirksregierung das? Hat jemand damit Erfahrung? Gibt es Dinge die ich beachten muss (Rentenanspruch etc.)?
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