Nein, diese Zulage muss man beantragen, sonst bekommt man gar nichts und wird auch nicht informiert.
Beamte und Angestellte haben ja finanziell sonst auch nicht die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Sowohl im TV-L, als auch im TV-ÖD wird so eine Zulage für höherwertige Tätigkeiten eigentlich schon nach einem Monat rückwirkend gezahlt ab dem Tag der Beauftragung.