Beiträge von PraktischerPeter

    Hi zusammen, ich starte zu diesem Sommersemester das Gym Lehramt an der Uni Stuttgart.

    Habe für später eine wichtige Frage zum Thema Nebenverdienst/-tätigkeit:

    Ich habe mir seit einiger Zeit eine Videoproduktions- & Prozessdigitaliserungs-Agentur aufgebaut, mit der ich nebenher (bei relativ überschaubarem Zeitaufwand) gut dazuverdienen kann.
    Diese möchte ich später mal bei 4-8h Zeitaufwand pro Woche neben der Lehrtätigkeit weiterführen.

    Habe im LandesbeamtenG BW gelesen & verstanden, dass die Nebentätigkeit auf jeden Fall genehmigungspflichtig ist, allerdings ist mir die erlaubte Höhe des Verdienstes unklar. Es findet sich folgender §:
    "[…]

    (6) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn

    1. die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, […]"

    Ich kann das "gilt allgemein als erteilt" auf diese zwei Weisen interpretieren

    1. i.S.v.: "Bis 1200€ p.a. ist das kein Problem, alles darüber ist Einzelfall-Entscheidung aber dennoch möglich",
    oder 2. als "auf keinen Fall darf es mehr als 1200€ p.a. sein"

    Kann mich hier jemand aufklären, ob meine Interpretation 1. oder 2. treffend ist?

    Vielen Dank im Voraus 🙏🏼

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