Beiträge von babettina
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Hallo zusammen ,
ich sitze gerade an der Korrektur einer Klassenarbeit und bin noch nicht lange als Lehrkraft tätig. Daher bin ich mir bei der Fehlerbewertung in einem speziellen Fall unsicher:
Wenn ein Schüler statt „ , dass“ fälschlicherweise „das“ schreibt, wird das dann als zwei Fehler (je ein Fehler Grammatik und Zeichensetzung), als ein Fehler (Grammatik und Zeichensetzung zusammen) gewertet, oder teilt man das auf in 0,5 Fehler für die Zeichensetzung und 1 Fehler für den grammatischen Fehler, also insgesamt 1,5 Fehler?
Leider konnte ich nichts in den entsprechenden Erlassen finden. Vielleicht hat jemand von euch dazu eine klare Regelung oder Erfahrung, wie ihr das handhabt. Ich freue mich über eure Rückmeldungen!
Vielen Dank im Voraus!
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