Beiträge von herrjens

    Danke schon mal für Deine Antwort.

    Welche meiner drei Fragen meintest Du? Die letzte Frage war ja "...wie werden die ... berechnet...."


    Zu den beiden anderen Fragen, die nichts mit den beweglichen Ferientagen zu tun haben: Viele BKs machen das so, einige nicht. Ich finde das auch alles solange ok, solange man vertrauensvoll miteinander arbeitet. Und ich frage natürlich (leider, leider) nach, weil die Stimmung bei uns eher in Richtung Unzufriedenheit/Ausnutzung bzw sehr einseitige Auslegung der ADO geht.

    Hallo Zusammen,


    frisch registriert und schon mein zweiter Thread. Habe leider nichts konkretes in der Suchfunktion gefunden, obwohl das ein oft diskutiertes Thema ist. Also großes "Sorry" im Voraus, falls ich da was übersehen habe.


    Laut ADO/BASS in NRW sollen freigewordene Stunden durch Klassenfahrten/Prüfungsklassen oder Ähnliches für Vertretungsunterricht genutzt werden. Das sehe ich ein und kann auch nichts Negatives daran finden.


    In unserem Plan wird aber bereits zu Schuljahresbeginn eingerechnet, dass bestimmte Klassen natürlich irgendwann in Prüfungen gehen und somit nicht mehr unterrichtet werden müssen. Diese Stunden werden als Minusstunden berechnet. In einem (lächerlich geringen) Umfang werden Prüfungserstellung und Korrrekturen gegen gerechnet.


    Dadurch, dass diese Stunden als Minusstunden berechnet werden, wird ebenso von vornherein versucht, dies dadurch auszugleichen, dass sozusagen "Vorgearbeitet" wird. Aus meiner Sicht ein Widerspruch zu der Sollbestimmung aus §13.

    Weitere Aspekte dazu (das Programm ist sehr intransparent, vernünftige auskunft erhält man auch nicht):


    • können diese "Minusstunden" auf mein Stundenkontingent im nächsten Schuljahr angerechnet werden?
    • angenommen, ich unterrichte eine solche Abgangsklasse an einem von der Schulkonferenz beschlossenen beweglichen Ferientage und zum Zeitpunkt des Ferientags ist de Klasse schon in der Prüfung: wie werden diese Stunden berechnet? Da kommen seit Jahren pro Schuljahr locker 10 Stunden zusammen.


    Danke und Gruß


    J

    Hallo Zusammen,


    mal eine kleine Frage zum Einstieg: wenn ich in NRW über Oliver eine Versetzung beantrage: wie verbindlich ist dieser Antrag für mich? D.h., sollte sich die Situation an meiner Schule dramatisch verbessern, würde ich ggf gar nicht mehr wechseln wollen. Oder aber, die mir angebotenen Stellen passen mir gar nicht in den Kram.


    Danke für Eure Antworten


    Jens

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