Wir sind in NRW und eine Kernarbeitszeit für Lehrer gibt es in NRW nicht. Per Definition ist die Kernarbeitszeit auch nur ein Teil der täglichen Arbeitszeit. Bei einem 8-Stunden-Tag also etwa 6 Stunden. 07:30-15:30 damit also sicherlich nicht (wie von der SL kommuniziert).
"bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren" wird von Juristen sicherlich entsprechend ausgelegt. "... im Einzelfall...." widerspricht ebenfalls einer pauschal kommunizierten Kernarbeitszeit.
Die reinen Fakten kann man ja auch schnell recherchieren (siehe unten). Ich bleibe also dabei, dass die Formulierungen von der SL bewusst gewählt werden, um vollkommen ungerechtfertigten Druck aufzubauen, der jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Die ADO ist hier übrigens auch entsprechend vorsichtig und unterstellt einen angemessenen Umgang der SL mit Anweisungen. Das mag auf die meisten SL eventuell zutreffen.
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In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben verbeamtete Lehrer keine feste Kernarbeitszeit im klassischen Sinne, wie sie in anderen Berufen üblich ist.
Stattdessen gelten für sie besondere Regelungen, die sich aus ihrer Stellung als Beamte und den Anforderungen des Schuldienstes ergeben. Hier die wichtigsten Punkte dazu:
1. Arbeitszeit von Lehrern
- Unterrichtszeit:
Die Hauptarbeitszeit besteht aus dem Unterricht, dessen Zeiten durch den Stundenplan vorgegeben sind.
- Vor- und Nachbereitung:
Diese umfasst die Planung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Konferenzen und Elternarbeit, die flexibel gestaltet werden kann.
- Veranstaltungen:
Lehrer sind auch außerhalb des Unterrichts verpflichtet, an Schulveranstaltungen teilzunehmen, z. B. Klassenfahrten, Elternabenden oder Prüfungen.
2. Kernarbeitszeit?
Lehrer in NRW haben keine festgelegte Kernarbeitszeit, weil:
- Ihre Arbeitszeit stark von den Unterrichtsstunden und schulischen Anforderungen abhängt.
- Verwaltungsbeamte feste Bürozeiten haben können, Lehrer jedoch nicht.
- Die Arbeit oft auch außerhalb der Schule erledigt wird (z. B. zu Hause).
3. Besonderheiten für verbeamtete Lehrer:
- Arbeitszeitregelungen:
Für Beamte gelten dienstrechtliche Vorgaben, z. B. die Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (ca. 41 Stunden/Woche für Vollzeit). Die Arbeitszeit wird jedoch nicht minutengenau erfasst.
- Verpflichtungen:
Sie müssen für dienstliche Belange verfügbar sein, aber es gibt keinen klassischen "9-to-5"-Rhythmus.
Fazit:
Verbeamtete Lehrer in NRW haben keine Kernarbeitszeit, sondern eine flexible Arbeitszeit, die durch Unterricht, Vor- und Nachbereitung sowie schulische Veranstaltungen bestimmt wird. Das erfordert ein hohes Maß an Selbstorganisation.
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