Ich glaube eher, du hast das falsche Gutachten, deine Kollegin verdient das B, du das C und jetzt kommt er leider aus seinem Fehler nicht mehr raus, weil es ihm zu spät aufgefallen ist. Er hatte nie vor, die das B zu geben...
Das wäre auch denkbar
Ich glaube eher, du hast das falsche Gutachten, deine Kollegin verdient das B, du das C und jetzt kommt er leider aus seinem Fehler nicht mehr raus, weil es ihm zu spät aufgefallen ist. Er hatte nie vor, die das B zu geben...
Das wäre auch denkbar
Aber ein klärendes Gespräch wie Joker13 es vorgeschlagen hast, wäre doch eventuell für alle Seiten hilfreich. Für dich befreiend endlich aus deinem Gedankenkarussell rauszukommen und deinem Chef mitzuteilen wie das ganze bei dir angekommen ist. Für deinen Chef kann es auch hilfreich sein, denn er wird ja keine Ahnung davon haben, wie das ganze Verfahren inklusive Gutachten angekommen ist, bezüglich der ganzen Fehler und Ungereimtheiten in dem ganzen Text. Mag höchstwahrscheinlich an der sehr späten Bearbeitung seinerseits liegen, sodass er dir vielleicht auch dankbar sein wird und für die Zukunft seine Planung überarbeitet.
Nach der langen Zeit wusste er nur noch dass er mir ein B geben wollte und hatte noch den Entwurf. Zum Gespräch zum Amt hat er sich etwas ausgedacht und meine Prüfungsghemen zum Teil mit denen meiner Kollegin verwechselt . Daraus hat er sich dann den Bericht zusammengereimt
Ich hätte einen ABC-Feuerlöscher, würde das auch zählen?
Disclaimer: Frage natürlich für einen Freund.
Deswegen habe ich auch ein Konto bei der abc-Bank (stimmt wirklich) 😀
Aber ein klärendes Gespräch wie Joker13 es vorgeschlagen hast, wäre doch eventuell für alle Seiten hilfreich. Für dich befreiend endlich aus deinem Gedankenkarussell rauszukommen und deinem Chef mitzuteilen wie das ganze bei dir angekommen ist. Für deinen Chef kann es auch hilfreich sein, denn er wird ja keine Ahnung davon haben, wie das ganze Verfahren inklusive Gutachten angekommen ist, bezüglich der ganzen Fehler und Ungereimtheiten in dem ganzen Text. Mag höchstwahrscheinlich an der sehr späten Bearbeitung seinerseits liegen, sodass er dir vielleicht auch dankbar sein wird und für die Zukunft seine Planung überarbeitet.
Ja das wäre wohl gut. Ich nehme es ihm ja auch nicht sehr übel bei all den anderen Aufgaben, die er zu erledigen hat, aber7/ 8 Monate ist schon lange, zumal Sommerferien und Herbstferien dazwischen lagen. Da wäre eigentlich mal Zeit gewesen das zu schreiben. Eine Kollegin sagte, er hasst es wohl sowas zu schreiben.
Ich beruhige mich
Sorry, dass ich das wieder aufgewärmt habe
Wenn ich gleich gewusst hätte dass er 2 Exemplare des Entwurfs haben möchte , hätte ich am Tag zuvor ihm gleich 2 ausgedruckt, dann wäre es nicht passiert, dass ich in der Eile am prüfungstag die nicht aktuelle Version ausgedruckt hätte . Aber das ist ja meine Schuld und nach meinem Dafürhalten war vor allem das fehlende Werk in der Literaturliste schlimm, nicht aber die Worte zur Gesprächsführung im
Methodenkapitel, die ich nicht so wichtig fand, aber wahrscheinlich durch die dort genannten Alternativen den Kritikpunkt vermieden hätten
Hast du denn jetzt mit deinem Chef mal das Gespräch gesucht, Dennis? Und dir selbst professionelle Hilfe? Ein Coaching könnte eine Idee sein, um dem Slogan "Mensch, werde wesentlich" wieder in gesunder Weise nachkommen zu können.
Nein ich habe nicht mit ihm gesprochen.
Hast du denn jetzt mit deinem Chef mal das Gespräch gesucht, Dennis? Und dir selbst professionelle Hilfe? Ein Coaching könnte eine Idee sein, um dem Slogan "Mensch, werde wesentlich" wieder in gesunder Weise nachkommen zu können.
Es war auch so, dass ich dem Chef am Prüfungstermin gar nicht die endgültige Version meines Entwurfs ausgedruckt habe, sondern eine ältere, (ich hatte nicht den USB Stick in die Schule genommen auf dem die neueste Version war) in der die Sätze zur Gesprächsführung noch nicht vorkommen und auch in der Literaturliste ein von mir genutztes Werk fehlt, das ich aber in einer Fußnote zitiert habe. Das fiel mir einige Tage später auf und ich hatte mir schwere Selbstvorwürfe gemacht wegen des einen fehlenden Werkes in der Literaturliste, weil es mir wichtig ist, dass dort alles dreht und nicht ein Werk fehlt. Das ist aber natürlich gar keinem aufgefallen, weil sowieso schon 10 Werke dort aufgelistet sind. Die Sätze zur Gesprächsführung waren mir nicht so wichtig, aber gehörten auch zum
Kapitel Methodik. Den Entwurf den ich ihm am Tag zuvor abgegeben habe, ist der aktuelle gewesen, aber den hat er mit zu den Unterlagen genommen und der Behörde geschickt, am Prüfungstermin sollte ich ihm dann nochmal ein Exemplar ausdrucken, weil er das erste Ja an die Behörde schicken sollte und da habe ich dann versehentlich die ältere Version von dem Anderen Stick ausgedruckt, das heißt der Entwurf, der der Behörde vorlegt, enthält die Sätze zur Gesprächsführung und das fehlende Buch in der Literaturliste. Der Chef hat aber natürlich für die Beurteilung das Exemplar herangezogen, das ich danach ausgedruckt habe und da ist die Methodik ohne die Sätze zur Gesprächsführung natürlich kürzer, aber enthalten trotzdem alles wesentliche.
Hast du denn jetzt mit deinem Chef mal das Gespräch gesucht, Dennis? Und dir selbst professionelle Hilfe? Ein Coaching könnte eine Idee sein, um dem Slogan "Mensch, werde wesentlich" wieder in gesunder Weise nachkommen zu können.
Ich beruhige mich
Sorry, dass ich das wieder aufgewärmt habe
Genauso wie man für seinen Fachunterricht auf Basis der ganzen rechtlichen Vorgaben beurteilen muss, wann eine Leistung den Anforderungen im Ganzen noch entspricht, wann sie den Anforderungen im Allgemeinen entspricht usw. Dass das andersherum nicht in Beliebigkeit mündet, sollte klar sein.
Warum nun die nächste "Sau durchs Dorf getrieben" werden muss in Bezug auf Beurteilungen von Sachverhalten in verkürzenden Zeichen, vermag ich nur zu erahnen. Gewürzt wird das durch neue abenteuerliche Geschichten von irgendwelchen A14ern und A15ern, die X und Y gesagt haben sollen. Ich hole mir schon einmal Popcorn.
Das ist zwar richtig, aber es kommt schon darauf an, ob man wie bei den meisten Fächern die Note 3 als Standard annimmt und das ist ja nunmal so und das auch im AV/SV so macht wie das bisher Standard war mit dem C, das ja der 3 weitgehend entspricht oder ob man nun umschwenkt und das B die neue „3“ in AV/SV ist.
Wir sollen jetzt ein B auch geben wenn eine einmalige Einschränkung vorliegt . Das ist gegen den Erlass denn dort steht „uneingeschränkt (!)“.
Und ein A sollen wir verteilen wenn es uneingeschränkt den Erwartungen entspricht aber das ist auch gegen den Erlass der verlangt dass es in besonderem Maße den Erwartungen entspricht und (!) dass ein Gesichtspunkt besonders herausragt . Die SL hat Also eine Anordnung getroffen die gegen den Wortlaut des erlasses verstößt
Siehe auch Zeugniserlass Niedersachsen 3.8.3.
An diese Norm würde ich mich als guter Beamter halten. Die Ansage eines Schulleitungsmitglied ist verglichen damit zu vernachlässigen (Stichwort Geltungsvorrang).
Ja da benötigt man ja im Grunde gar keine nähere Festlegung. Man muss sich nur überlegen, wann das Verhalten den Erwartungen im allgemeinen entspricht und wann es den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht
Danke! Es war sogar so, dass ein A14er, der eigentlich für die Reisekosten zuständig ist, das „im Namen der Schulleitung“ per Mail verkündet hat ….
Bei Einführung der kopfnoten hat mein damaliger Schulleiter das auch genau so gesagt: ein C ist die Regel.
Jetzt ist es wohl so, dass Nachbarschulen viel häufiger B und A verteilen als wir und unsere SL es jetzt für nötig hält, dass wir uns dem angleichen damit Eltern sich nicht beschweren
Mir war aber auch nicht klar, dass die Schule das selbst entscheiden kann, wann sie welchen Buchstaben gibt. Es ist ja schon etwas misslich, wenn die eine Schule A oder B und eine andere C als Regel ansieht und dann zb Geschwister auf unterschiedlichen Schulen für dasselbe verhalten einmal ein A und einmal ein C bekommen.
Bei uns ist C der Normalfall. Ein SL kann das sowieso nicht einfach so anordnen. Damit übersteigt er oder sie seine Kompetenzen. Das entscheidet allein die Gesamtkonferenz. Sie ist nämlich laut Niedersächsischem Schulgesetz für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung zuständig. Erstaunlich, dass das ein Direktor eines Gymnasiums nicht weiß (oder er/sie weiß es und hofft, das ihr es nicht wisst...).
Derselbe Direktor kommt ja auch bei A14 Unterrichtsbesuchen 15 Minuten zu spät, hat den Entwurf nicht dabei und benötigt dann 8 Monate um die Beurteilung zu erstellen, die dann auch noch als krönender Abschluss von Fehlern nur so wimmelt
Bei uns ist C der Normalfall. Ein SL kann das sowieso nicht einfach so anordnen. Damit übersteigt er oder sie seine Kompetenzen. Das entscheidet allein die Gesamtkonferenz. Sie ist nämlich laut Niedersächsischem Schulgesetz für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung zuständig. Erstaunlich, dass das ein Direktor eines Gymnasiums nicht weiß (oder er/sie weiß es und hofft, das ihr es nicht wisst...).
Danke! Es war sogar so, dass ein A14er, der eigentlich für die Reisekosten zuständig ist, das „im Namen der Schulleitung“ per Mail verkündet hat ….
Bei Einführung der kopfnoten hat mein damaliger Schulleiter das auch genau so gesagt: ein C ist die Regel.
Jetzt ist es wohl so, dass Nachbarschulen viel häufiger B und A verteilen als wir und unsere SL es jetzt für nötig hält, dass wir uns dem angleichen damit Eltern sich nicht beschweren
Bei uns kam gestern Unmut auf als die SL angeordnet hat, dass nicht mehr ein C in AV/SV die Regel sein sollte, wenn ein Schüler seine Sachen immer dabei hat und gut mitmacht und sich anständig verhält, sondern ein A oder B soll nun die Regel sein. Wie handhabt ihr das ? Sonst haben wir den meisten ein C gegeben und nur besonderes engagierten ein B oder vielleicht ein A
Ich merke bei mir wie sich wieder in meinem Inneren Groll gegen den Chef entwickelt wegen seiner dämlichen Bemerkung in der Beurteilung. Ich bin sonst ein ruhiger Mensch, nur unberechtigte an den Haaren herbeigezogene Kritik macht mir sehr zu schaffen auch wenn sie keine Auswirkungen hat. Alleine dass dieser Satz da steht, empfinde ich als einen Angriff auf mich. Ich bin völlig offen Dafür wenn da stehen würde dass bestimmte Dinge im Unterricht verbessert werden können, aber diese Bemerkung zu den fehlenden Alternativen halte ich für vollkommen deplatziert. Das demotiviert mich auch bei meiner Arbeit und eigentlich habe ich jetzt schon die Lust verloren
Gestern erzählte die Kollegin die mit mir zusammen die a14 „Prüfung“ hatte über ihre dienstliche Beurteilung. Der Chef habe sie in den höchsten Tönen gelobt in allen Bereichen und unten drunter stand dann ein C. Sie zeigte das dann ihren Eltern die darüber sehr sehr erstaunt waren und es kaum glauben konnten dass bei so einer Beurteilung nur eine mittlere gesamt-Beurteilung am Ende herausgekommen ist.
Ich habe nichts vom Ergebnis meiner Beurteilung erzählt, nur dass er bei mir etwas bemängelt hat und ich bis heute keine dienstpostenübertragung erhalten habe. Sie bekam diese im Dezember.
Alles anzeigenDiese sind nicht zu hoch angegeben, sondern beziehen sich schlicht und einfach entsprechend des Sachverhalts auf die Erfahrungsstufe 12 als Ausgangsbasis für die Pensionsberechnung. Warum du jetzt auf einmal mit Erfahrungsstufe 8 argumentierst, die man i.d.R. als Enddreißiger erreicht, erschließt sich mir in dem Zusammenhang nicht. Denn auch das hier stimmt nicht:
Die Differenz zwischen den Besoldungsstufen nimmt für höhere Erfahrungsstufen tatsächlich zu. In Erfahrungsstufe 12 sehen die Zahlen nämlich schon etwas anders aus:
Stufe A 13 Erfahrung 12 / keine Ehe
Brutto: 6151 Euro Netto: 4588 Euro
Stufe A 14 Erfahrung 12/ keine Ehe
Brutto: 6791 Euro Netto: 4939 Euro
Fairerweise: Sowohl deine als auch meine Zahlen beziehen sich auf die Situation ohne Stellenzulagen. Die allg. Stellenzulage lässt den Unterschied zwischen A13Z und A14 tatsächlich zusammenschrumpfen.
In Stufe 12 ist der Unterschied etwa netto 300 Euro, A13Z vs. A14. Unverheiratet keine Kinder
Alles anzeigenSeph du schreibst immer, du kämest aus NDS, daher nehme ich für dein BL mal die Werte der Stufe 8 mustergültig an, die du etwas zu hoch angibst:
Stufe A 13 Erfahrung 8 / keine Ehe
Brutto: 5583 Euro Netto: 4321 Euro
Stufe A 14 Erfahrung 8/ keine Ehe
Brutto: 6054 Euro Netto: 4531 Euro
Der Vorteil bewegt sich bei über die Stufen hinweg bleibenden 210 Euro netto! Brutto sind es 471 Euro - Progressions also bei Stkl. 1 frisst mehr als die Hälfte der Erhöhung…
Der Wohlstandsgewinn liegt bei etwa 5% (also etwa zwei Erfahrungsstufen oder 1,5 Gehaltsrunden ;-))
…Drei Aufgabenbereiche werden hier für NDS genannt…das klingt „saftig“ …
In der Pension liegt die Differenz in etwa bei 170 Euro netto zu A 13 …
Nur um die Werte mal zu verdeutlichen…
Objektiv muss jeder abwägen ob er für 5% mehr tatsächlich einen Vorteil hat, der, wie schon gesagt hier so oft, eig nicht monetär gesehen werden sollte sondern in der der ideellen Erfüllung/ Selbstwert/ Motivation liegen kann… der Lebensstandard steigt unerheblich…
Das siehst du richtig. Finanziell ist das wirklich kein Vorteil.
Ich frage mich, ob die Cannabis-Legalisierung so eine gute Idee war.
Das hier ist aber schön:
Das klingt wie eine Elbenstadt in Mittelerde.
Ja durch das Cannabis steigere ich mich in diese Buchstaben so doll hinein und lese überall Kritik …
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