Beiträge von DennisCicero

    Aber ein klärendes Gespräch wie Joker13 es vorgeschlagen hast, wäre doch eventuell für alle Seiten hilfreich. Für dich befreiend endlich aus deinem Gedankenkarussell rauszukommen und deinem Chef mitzuteilen wie das ganze bei dir angekommen ist. Für deinen Chef kann es auch hilfreich sein, denn er wird ja keine Ahnung davon haben, wie das ganze Verfahren inklusive Gutachten angekommen ist, bezüglich der ganzen Fehler und Ungereimtheiten in dem ganzen Text. Mag höchstwahrscheinlich an der sehr späten Bearbeitung seinerseits liegen, sodass er dir vielleicht auch dankbar sein wird und für die Zukunft seine Planung überarbeitet.

    Nach der langen Zeit wusste er nur noch dass er mir ein B geben wollte und hatte noch den Entwurf. Zum Gespräch zum Amt hat er sich etwas ausgedacht und meine Prüfungsghemen zum Teil mit denen meiner Kollegin verwechselt . Daraus hat er sich dann den Bericht zusammengereimt

    Aber ein klärendes Gespräch wie Joker13 es vorgeschlagen hast, wäre doch eventuell für alle Seiten hilfreich. Für dich befreiend endlich aus deinem Gedankenkarussell rauszukommen und deinem Chef mitzuteilen wie das ganze bei dir angekommen ist. Für deinen Chef kann es auch hilfreich sein, denn er wird ja keine Ahnung davon haben, wie das ganze Verfahren inklusive Gutachten angekommen ist, bezüglich der ganzen Fehler und Ungereimtheiten in dem ganzen Text. Mag höchstwahrscheinlich an der sehr späten Bearbeitung seinerseits liegen, sodass er dir vielleicht auch dankbar sein wird und für die Zukunft seine Planung überarbeitet.

    Ja das wäre wohl gut. Ich nehme es ihm ja auch nicht sehr übel bei all den anderen Aufgaben, die er zu erledigen hat, aber7/ 8 Monate ist schon lange, zumal Sommerferien und Herbstferien dazwischen lagen. Da wäre eigentlich mal Zeit gewesen das zu schreiben. Eine Kollegin sagte, er hasst es wohl sowas zu schreiben.

    Ich beruhige mich :)

    Sorry, dass ich das wieder aufgewärmt habe

    Wenn ich gleich gewusst hätte dass er 2 Exemplare des Entwurfs haben möchte , hätte ich am Tag zuvor ihm gleich 2 ausgedruckt, dann wäre es nicht passiert, dass ich in der Eile am prüfungstag die nicht aktuelle Version ausgedruckt hätte . Aber das ist ja meine Schuld und nach meinem Dafürhalten war vor allem das fehlende Werk in der Literaturliste schlimm, nicht aber die Worte zur Gesprächsführung im

    Methodenkapitel, die ich nicht so wichtig fand, aber wahrscheinlich durch die dort genannten Alternativen den Kritikpunkt vermieden hätten

    Hast du denn jetzt mit deinem Chef mal das Gespräch gesucht, Dennis? Und dir selbst professionelle Hilfe? Ein Coaching könnte eine Idee sein, um dem Slogan "Mensch, werde wesentlich" wieder in gesunder Weise nachkommen zu können.

    Nein ich habe nicht mit ihm gesprochen.

    Hast du denn jetzt mit deinem Chef mal das Gespräch gesucht, Dennis? Und dir selbst professionelle Hilfe? Ein Coaching könnte eine Idee sein, um dem Slogan "Mensch, werde wesentlich" wieder in gesunder Weise nachkommen zu können.

    Es war auch so, dass ich dem Chef am Prüfungstermin gar nicht die endgültige Version meines Entwurfs ausgedruckt habe, sondern eine ältere, (ich hatte nicht den USB Stick in die Schule genommen auf dem die neueste Version war) in der die Sätze zur Gesprächsführung noch nicht vorkommen und auch in der Literaturliste ein von mir genutztes Werk fehlt, das ich aber in einer Fußnote zitiert habe. Das fiel mir einige Tage später auf und ich hatte mir schwere Selbstvorwürfe gemacht wegen des einen fehlenden Werkes in der Literaturliste, weil es mir wichtig ist, dass dort alles dreht und nicht ein Werk fehlt. Das ist aber natürlich gar keinem aufgefallen, weil sowieso schon 10 Werke dort aufgelistet sind. Die Sätze zur Gesprächsführung waren mir nicht so wichtig, aber gehörten auch zum

    Kapitel Methodik. Den Entwurf den ich ihm am Tag zuvor abgegeben habe, ist der aktuelle gewesen, aber den hat er mit zu den Unterlagen genommen und der Behörde geschickt, am Prüfungstermin sollte ich ihm dann nochmal ein Exemplar ausdrucken, weil er das erste Ja an die Behörde schicken sollte und da habe ich dann versehentlich die ältere Version von dem Anderen Stick ausgedruckt, das heißt der Entwurf, der der Behörde vorlegt, enthält die Sätze zur Gesprächsführung und das fehlende Buch in der Literaturliste. Der Chef hat aber natürlich für die Beurteilung das Exemplar herangezogen, das ich danach ausgedruckt habe und da ist die Methodik ohne die Sätze zur Gesprächsführung natürlich kürzer, aber enthalten trotzdem alles wesentliche.

    Hast du denn jetzt mit deinem Chef mal das Gespräch gesucht, Dennis? Und dir selbst professionelle Hilfe? Ein Coaching könnte eine Idee sein, um dem Slogan "Mensch, werde wesentlich" wieder in gesunder Weise nachkommen zu können.

    Ich beruhige mich :)

    Sorry, dass ich das wieder aufgewärmt habe

    Genauso wie man für seinen Fachunterricht auf Basis der ganzen rechtlichen Vorgaben beurteilen muss, wann eine Leistung den Anforderungen im Ganzen noch entspricht, wann sie den Anforderungen im Allgemeinen entspricht usw. Dass das andersherum nicht in Beliebigkeit mündet, sollte klar sein.


    Warum nun die nächste "Sau durchs Dorf getrieben" werden muss in Bezug auf Beurteilungen von Sachverhalten in verkürzenden Zeichen, vermag ich nur zu erahnen. Gewürzt wird das durch neue abenteuerliche Geschichten von irgendwelchen A14ern und A15ern, die X und Y gesagt haben sollen. Ich hole mir schon einmal Popcorn.

    Das ist zwar richtig, aber es kommt schon darauf an, ob man wie bei den meisten Fächern die Note 3 als Standard annimmt und das ist ja nunmal so und das auch im AV/SV so macht wie das bisher Standard war mit dem C, das ja der 3 weitgehend entspricht oder ob man nun umschwenkt und das B die neue „3“ in AV/SV ist.

    Wir sollen jetzt ein B auch geben wenn eine einmalige Einschränkung vorliegt . Das ist gegen den Erlass denn dort steht „uneingeschränkt (!)“.

    Und ein A sollen wir verteilen wenn es uneingeschränkt den Erwartungen entspricht aber das ist auch gegen den Erlass der verlangt dass es in besonderem Maße den Erwartungen entspricht und (!) dass ein Gesichtspunkt besonders herausragt . Die SL hat Also eine Anordnung getroffen die gegen den Wortlaut des erlasses verstößt

    Siehe auch Zeugniserlass Niedersachsen 3.8.3.

    An diese Norm würde ich mich als guter Beamter halten. Die Ansage eines Schulleitungsmitglied ist verglichen damit zu vernachlässigen (Stichwort Geltungsvorrang).

    Ja da benötigt man ja im Grunde gar keine nähere Festlegung. Man muss sich nur überlegen, wann das Verhalten den Erwartungen im allgemeinen entspricht und wann es den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht

    Danke! Es war sogar so, dass ein A14er, der eigentlich für die Reisekosten zuständig ist, das „im Namen der Schulleitung“ per Mail verkündet hat ….

    Bei Einführung der kopfnoten hat mein damaliger Schulleiter das auch genau so gesagt: ein C ist die Regel.

    Jetzt ist es wohl so, dass Nachbarschulen viel häufiger B und A verteilen als wir und unsere SL es jetzt für nötig hält, dass wir uns dem angleichen damit Eltern sich nicht beschweren

    Mir war aber auch nicht klar, dass die Schule das selbst entscheiden kann, wann sie welchen Buchstaben gibt. Es ist ja schon etwas misslich, wenn die eine Schule A oder B und eine andere C als Regel ansieht und dann zb Geschwister auf unterschiedlichen Schulen für dasselbe verhalten einmal ein A und einmal ein C bekommen.

    Bei uns ist C der Normalfall. Ein SL kann das sowieso nicht einfach so anordnen. Damit übersteigt er oder sie seine Kompetenzen. Das entscheidet allein die Gesamtkonferenz. Sie ist nämlich laut Niedersächsischem Schulgesetz für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung zuständig. Erstaunlich, dass das ein Direktor eines Gymnasiums nicht weiß (oder er/sie weiß es und hofft, das ihr es nicht wisst...).

    Derselbe Direktor kommt ja auch bei A14 Unterrichtsbesuchen 15 Minuten zu spät, hat den Entwurf nicht dabei und benötigt dann 8 Monate um die Beurteilung zu erstellen, die dann auch noch als krönender Abschluss von Fehlern nur so wimmelt

    Bei uns ist C der Normalfall. Ein SL kann das sowieso nicht einfach so anordnen. Damit übersteigt er oder sie seine Kompetenzen. Das entscheidet allein die Gesamtkonferenz. Sie ist nämlich laut Niedersächsischem Schulgesetz für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung zuständig. Erstaunlich, dass das ein Direktor eines Gymnasiums nicht weiß (oder er/sie weiß es und hofft, das ihr es nicht wisst...).

    Danke! Es war sogar so, dass ein A14er, der eigentlich für die Reisekosten zuständig ist, das „im Namen der Schulleitung“ per Mail verkündet hat ….

    Bei Einführung der kopfnoten hat mein damaliger Schulleiter das auch genau so gesagt: ein C ist die Regel.

    Jetzt ist es wohl so, dass Nachbarschulen viel häufiger B und A verteilen als wir und unsere SL es jetzt für nötig hält, dass wir uns dem angleichen damit Eltern sich nicht beschweren

    Bei uns kam gestern Unmut auf als die SL angeordnet hat, dass nicht mehr ein C in AV/SV die Regel sein sollte, wenn ein Schüler seine Sachen immer dabei hat und gut mitmacht und sich anständig verhält, sondern ein A oder B soll nun die Regel sein. Wie handhabt ihr das ? Sonst haben wir den meisten ein C gegeben und nur besonderes engagierten ein B oder vielleicht ein A

    Ich merke bei mir wie sich wieder in meinem Inneren Groll gegen den Chef entwickelt wegen seiner dämlichen Bemerkung in der Beurteilung. Ich bin sonst ein ruhiger Mensch, nur unberechtigte an den Haaren herbeigezogene Kritik macht mir sehr zu schaffen auch wenn sie keine Auswirkungen hat. Alleine dass dieser Satz da steht, empfinde ich als einen Angriff auf mich. Ich bin völlig offen Dafür wenn da stehen würde dass bestimmte Dinge im Unterricht verbessert werden können, aber diese Bemerkung zu den fehlenden Alternativen halte ich für vollkommen deplatziert. Das demotiviert mich auch bei meiner Arbeit und eigentlich habe ich jetzt schon die Lust verloren

    Gestern erzählte die Kollegin die mit mir zusammen die a14 „Prüfung“ hatte über ihre dienstliche Beurteilung. Der Chef habe sie in den höchsten Tönen gelobt in allen Bereichen und unten drunter stand dann ein C. Sie zeigte das dann ihren Eltern die darüber sehr sehr erstaunt waren und es kaum glauben konnten dass bei so einer Beurteilung nur eine mittlere gesamt-Beurteilung am Ende herausgekommen ist.

    Ich habe nichts vom Ergebnis meiner Beurteilung erzählt, nur dass er bei mir etwas bemängelt hat und ich bis heute keine dienstpostenübertragung erhalten habe. Sie bekam diese im Dezember.

    In Stufe 12 ist der Unterschied etwa netto 300 Euro, A13Z vs. A14. Unverheiratet keine Kinder

    Das siehst du richtig. Finanziell ist das wirklich kein Vorteil.

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