Hallo, ich würde mich freuen, wenn jemand meine Einschätzung teilen kann, ich denke manchmal ich handele und denke jetzt irrational. Folgende Sache: ich habe mich auf eine A14 Stelle Fachgruppenleitung Philosophie in Niedersachsen (Raum Oldenburg) beworben. Der Bewerbungstag war Ende Mai 2024 und mir wurde ein B gegeben. Am 30.12.24 erhielt ich von meiner Schulleitung endlich die dienstliche Beurteilung per Post zugeschickt. Dort steht viel positives, es ist ein B, aber es wird auch gesagt, dass im Entwurf meiner Philosophie Stunde Jg. 12 die Methodik zu kurz von mir behandelt wurde und keine Alternativen genannt worden sind. Das wurde mir am bewerbungstag nicht gesagt und ich vermute meine Schulleitung hatte damals den Entwurf auch nur überflogen und erst jetzt gelesen … Zuerst, am 30.12., störte mich das nicht so sehr, jetzt aber bin ich der Meinung, meine Bewerbung zurückzuziehen, weil ich offensichtlich so eine grundlegende Sache nicht beherrsche und daher nicht als fachobmann geeignet bin. Ich bin zwar nach wie vor der Meinung dass bei einer Seitenbegrenzung von 3 Seiten kein Platz für alle möglichen Alternativen in der Methodik ist und habe das auch vorher nie in anderen Entwürfen geschrieben, kann den Punkt aber nachvollziehen und das liegt ja im Ermessen des Beurteilers. Soweit ich weiß, muss ich ja erst den Erhalt der Beurteilung quittieren bevor die Schulleitung sie an die Behörde schickt. Das habe ich bisher noch nicht getan. Das heißt ich kann gleich Montag am 6.1. meiner Schulleitung die Rücknahme meiner Bewerbung aussprechen, so dass die Dienstpostenübertragung gar nicht erst erfolgt und das Verfahren dann wohl nochmal neu aufgerollt wird weil ich der einzige Bewerber bin. Könnt ihr meine Entscheidung nachvollziehen? Ich kann einfach nicht damit leben, eine Stelle zu bekommen, für die ich durch dieses Defizit, das ich zwar nicht als Defizit sehe, aber mein e Schulleitung, nicht geeignet bin.