Beiträge von DennisCicero

    Ich habe auch gewisse Zweifel an der Darstellung des TE, weil ich die Verfahren aus der verantwortlichen Regionalabteilung kenne.

    Falls das ganze so stimmen sollte, würde ich es mir gut überlegen, in der geschilderten Situation die Bewerbung jetzt zurück zu ziehen, denn das Ergebnis wäre vermutlich, dass man zum ersten und letzten mal erfolgreich aus einer Bewerbung hervorgegangen ist.

    Wenn die dienstliche Beurteilung einmal erfolgt ist, bleibt das Verfahren in der Personalakte.

    Ich weiß nicht, ob meine Beurteilung schon an die Behörde geschickt wurde, aber wieso sollte es nicht gern gesehen werden, wenn eine Bewerbung (auch nach Erstellung der Beurteilung) zurückgezogen wird? Die Beurteilung bleibt dann in der Akte, aber das wäre ja nicht schlimm. Bei einem Verfahren mit Konkurrenten bei dem der Konkurrent gewählt wird, würde die eigene Beurteilung ja auch in der Akte bleiben

    Die Bewertung ist „B“, also muss in der Begründung etwas negatives aufgeführt werden, sonst wäre es ja „A“. Und dieses Negative ist die Methodendiskussion, die aber nicht so gravierend zu sein scheint, sonst wäre es ja „C“ oder „D“.

    Oder sehe ich das falsch?

    Er sagte, ein A würde nicht vergeben, nur wenn jemand aus politischen oder Versorgungsgründen auf eine Stelle gesetzt werden soll

    Die Bewertung ist „B“, also muss in der Begründung etwas negatives aufgeführt werden, sonst wäre es ja „A“. Und dieses Negative ist die Methodendiskussion, die aber nicht so gravierend zu sein scheint, sonst wäre es ja „C“ oder „D“.

    Oder sehe ich das falsch?

    Ich hatte das Gefühl, er hat meinen Entwurf am Tag der Besichtigung nur überflogen (er kam auch 10 mins zu spät zur Stunde - sehr nervig, es war wohl ein aufgebrachter Vater am Telefon) ), so dass ich auch erst 10 min später startete (er sagte dann, ich hätte doch schonmal anfangen können). Dann hat er wohl am letzten Schultag 2024 meinen Entwurf gelesen und eben das dann zur Methodik geschrieben. In der Nachbesprechung wie gesagt war davon keine Rede. Eigenartigerweise tauchen in der Beurteilung zum stellenbezogenen Gespräch auch Themen auf, über die ich angeblich etwas gesagt habe, die aber gar nicht besprochen wurden. Aber das alles positiv und lobend, aber das passiert wenn man die Beurteilung zu einem Ende Mai durchgeführten Verfahren erst Ende Dezember schreibt ….

    Jetzt wird die Geschichte langsam sehr unglaubwürdig. Eine Beurteilung wird nicht erst 7 Monate später eröffnet und schon gar nicht, wenn man selbst der einzige Bewerber ist. Im Übrigen erfolgt die Eröffnung i.d.R. auch nicht in den Ferien per Post.

    Doch so war es. Wir hatten 2 a14 stellen im Monat März 2024 gleichzeitig bekommen und unser Schulleiter hat nach den Unterrichtsbesuchen im Mai und Juni erst im Oktober überhaupt begonnen die eine Beurteilung zu schreiben, meine hat er dann erst im Dezember geschrieben (immerhin hat er sich im November bei mir entschuldigt und gesagt, er braucht noch etwas Zeit) und am letzten Schultag wohl nachmittags fertiggestellt so dass ich sie dann mit dem Formular zur Empfangsbestätigung in meinem privaten - zu meiner großen Überraschung- vorfand! Ich habe das Formular auch noch gar nicht abgegeben weil ich erst Montag wieder in der Schule bin und weiß auch gar nicht ob der Schulleiter die Beurteilung mit Auswahlvermerk schon an die Behörde geschickt hat, weil ich dir Empfangsbestätigung noch nicht unterschrieben zurück gegeben habe, die ja auch an die Behörde geschickt werden muss

    Soll wegen dem Blödsinn die A14 von der Schulaufsicht wieder zurückgenommen werden? Naja vielleicht hat eine andere Schule eher Bedarf

    Ja, das ist wirklich „Blödsinn“. Beim ersten lesen hat es mich auch nicht so gestärkt, nur gewundert, dass das in der Beurteilung steht, aber danach dann doch. Findet ihr nicht, so etwas sollte man nicht schon direkt in der Stundenbesprechung mal erwähnen, wenn der Entwurf keine methodischen Alternativen nennt und man das als Kritikpunkt in die Beurteilung schreiben will? Also ich war ziemlich überrascht, davon dann 7 Monate später zum ersten Mal zu lesen. Gegebenenfalls hätte ich dann gleich am Bewerbungstag zurückgezogen wenn ich gemerkt hätte, dass wegen so einem Kram Kritik geübt wird oder mir wäre es egal gewesen. Aber davon dann erst in einem Brief nach Weihnachten zu lesen, fand ich schon irritierend.

    Naja es geht mir darum, dass ich das selbst vor mir nicht vertreten kann. Es wird offenbar vom Schulleiter erwartet in der Methodik Alternativen zu diskutieren. Das habe ich nicht gemacht (auch im Referendariat wurde das übrigens nie verlangt) und halte davon auch nicht viel. daraus folgt für mich, ich bin nicht der richtige, auch wenn unter der Beurteilung steht „übertrifft die Erwartungen in besonderem Maß“.

    2000€ sind nicht besonders viel, aber wenn man bedenkt, dass die Ausübung des Jobs allerhand Kosten verursacht, die dann wegfallen, ist es okay. Vor allem, wenn die eigene Immobilie abgezahlt ist oder man keine Miete zahlen muss. Ich kann das aber auch nicht genau beiurteilen.

    Ich bin für mich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine kleine BU Rente sinnvoll sein kann. Im Vergleich zu Arbeitnehmern sind wir bei Du Wirklich gut aufgestellt, und es ist sicher auch vertretbar nach 5 Jahren Dienstzeit keine BU Versicherung zu haben.

    Ich bin da voll und ganz bei dir.


    Nur die Besten der Besten sollten Fachleitungen machen!

    Ich halte ehrlich gesagt das Gerede über Methodik in Entwürfen für ziemlichen hohlen Bimms und halte das deswegen auch möglichst kurz. Wenn aber offensichtlich erwartet wird, da mehr zu schreiben und auch alle möglichen Alternativen zu diskutieren, bin ich raus und sehe mich eben dafür nicht als den richtigen an.

    Ich könnte mit vielem leben, zb wenn die Schülerbeteiligung in der Besichtigungsstunde nicht so gut war, wie erwartet oder nicht alle Lernziele wirklich erreicht wurden, denn das ist ja alles nur begrenzt steuerbar und beeinflussbar durch den Lehrer, aber wenn zu meinem Entwurf, den ich ja in Ruhe vorher schreiben konnte, geschrieben wird, die Methodik ist zu kurz geraten und diskutiert keine Alternativen, dann komme ich für mich zu dem Schluss, dass ich für die Obschaft nicht geeignet bin. Ich hätte es nur gut gefunden, wenn ich das nicht erst 7 Monate später erfahren hätte nach Erhalt der Beurteilung, sondern gleich am Bewerbungstag.

    Das stimmt nicht. Denn du bekommst noch 2/3 der Jahre angerechnet, die dir bis zum 60. Lebensjahr noch fehlen. Dein Ruhegehalt wäre also höher, es würde aber noch ein Versorgungsanschlag von 10,8 Prozent abgezogen werden. Ich würde trotzdem eine BU mit DU Klausel sehr empfehlen, du brauchst aber keine so hohe Rente wählen, so ca. 800-1200 Euro möglichst bis 67 J und Teil DU. Die bayerische oder DBV hat da gute Angebote

    Hallo, ich würde mich freuen, wenn jemand meine Einschätzung teilen kann, ich denke manchmal ich handele und denke jetzt irrational. Folgende Sache: ich habe mich auf eine A14 Stelle Fachgruppenleitung Philosophie in Niedersachsen (Raum Oldenburg) beworben. Der Bewerbungstag war Ende Mai 2024 und mir wurde ein B gegeben. Am 30.12.24 erhielt ich von meiner Schulleitung endlich die dienstliche Beurteilung per Post zugeschickt. Dort steht viel positives, es ist ein B, aber es wird auch gesagt, dass im Entwurf meiner Philosophie Stunde Jg. 12 die Methodik zu kurz von mir behandelt wurde und keine Alternativen genannt worden sind. Das wurde mir am bewerbungstag nicht gesagt und ich vermute meine Schulleitung hatte damals den Entwurf auch nur überflogen und erst jetzt gelesen … Zuerst, am 30.12., störte mich das nicht so sehr, jetzt aber bin ich der Meinung, meine Bewerbung zurückzuziehen, weil ich offensichtlich so eine grundlegende Sache nicht beherrsche und daher nicht als fachobmann geeignet bin. Ich bin zwar nach wie vor der Meinung dass bei einer Seitenbegrenzung von 3 Seiten kein Platz für alle möglichen Alternativen in der Methodik ist und habe das auch vorher nie in anderen Entwürfen geschrieben, kann den Punkt aber nachvollziehen und das liegt ja im Ermessen des Beurteilers. Soweit ich weiß, muss ich ja erst den Erhalt der Beurteilung quittieren bevor die Schulleitung sie an die Behörde schickt. Das habe ich bisher noch nicht getan. Das heißt ich kann gleich Montag am 6.1. meiner Schulleitung die Rücknahme meiner Bewerbung aussprechen, so dass die Dienstpostenübertragung gar nicht erst erfolgt und das Verfahren dann wohl nochmal neu aufgerollt wird weil ich der einzige Bewerber bin. Könnt ihr meine Entscheidung nachvollziehen? Ich kann einfach nicht damit leben, eine Stelle zu bekommen, für die ich durch dieses Defizit, das ich zwar nicht als Defizit sehe, aber mein e Schulleitung, nicht geeignet bin.

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