Es wäre keine Bewährungszeit, wenn man dabei nicht auch "aussortiert" werden könnte. Dafür muss man sich aber schon wirklich blöd anstellen und in den allermeisten Fällen erfolgt die Auswahlentscheidung ja aus gutem Grund genau für den betreffenden Bewerber. Neben dem "direkten" Verfahren der Einweisung in einen höheren Dienstposten und der entsprechenden Übertragung des Amtes im Falle der Bewährung gibt es ja noch die Spielart, ein Amt zunächst vorrübergehend für 2 Jahre zu übertragen. Dabei ist mir zumindest ein Fall bekannt, bei dem nahe gelegt wurde, sich nicht erneut zu bewerben.
Die letztere Variante kommt öfter in Gesamtschulen vor und ist vielleicht gar nicht so verkehrt