Beiträge von DennisCicero

    Es wäre keine Bewährungszeit, wenn man dabei nicht auch "aussortiert" werden könnte. Dafür muss man sich aber schon wirklich blöd anstellen und in den allermeisten Fällen erfolgt die Auswahlentscheidung ja aus gutem Grund genau für den betreffenden Bewerber. Neben dem "direkten" Verfahren der Einweisung in einen höheren Dienstposten und der entsprechenden Übertragung des Amtes im Falle der Bewährung gibt es ja noch die Spielart, ein Amt zunächst vorrübergehend für 2 Jahre zu übertragen. Dabei ist mir zumindest ein Fall bekannt, bei dem nahe gelegt wurde, sich nicht erneut zu bewerben.

    Die letztere Variante kommt öfter in Gesamtschulen vor und ist vielleicht gar nicht so verkehrt

    Ich habe mich ja auch gefragt, wieso manche Auch von C plus sprechen, obwohl es das ja gar nicht gibt. Wie kommt es, dass so etwas behauptet wird. Bei gleicher Rangstufe muss der Dienstherr ja die Beurteilung inhaltlich umfassend auswerten gemäß der Leistungsmerkmale. Ein C plus darf nirgends notiert werden, aber de facto ist es so, dass das eine C besser sein kann als das andere und als ein weiteres anderes, aber das so klar zu benennen scheint mir schwierig. Da wäre c plus natürlich Klarer gegenüber C und c minus.

    Weiß jemand ob man in der 6 monatigen Bewährungszeit auf dem neuen Dienstposten auch als ungeeignet eingestuft werden kann so dass die Beförderung gar nicht erfolgt? Mir ist kein solcher Fall bekannt und ich vermute das müsste auch sehr gut begründet werden wenn man das als Dienstherr entscheidet

    Mich hat nach genau 5 Monaten und einer Woche der Brief der Bezirksregierung mit der Einladung zu einem BEM-Gespräch erreicht (NRW). Das scheint aber eine Ausnahme zu sein (dass es so lange gedauert hat).

    Beim BEM-Gespräch (nach ziemlich genau 7 Monaten Krankheit) wurde mir gesagt, dass man (die Bezirksgerierung) grundsätzlich keine eingereichten Atteste lesen/ zur Kenntnis nehmen würde und nur ein Amtsarzt über das weitere Voprgehen entscheiden könne. Auch das scheint nicht immer so zu sein.

    Es kann in eurem Fall also auch ganz anders laufen...

    Am besten ist es wohl sich dann auch einen Anwalt (VerwR) zu nehmen

    Das lässt sich so nicht folgern, insbesondere da selbst innerhalb des gleichen Bundeslandes die Beurteilungsmerkmale je nach Stelle sehr unterschiedlich ausfallen können. Was aber vergleichbar ist, dass sowohl NRW als auch NDS jeweils 5 Beurteilungsstufen ohne Zwischenstufen kennen, die eine ähnliche Verteilung aufweisen: Die jeweils schlechteste Stufe steht für eine Nichterfüllung der Anforderungen, die jeweils mittlere Stufe ist der Standardfall der normalen Anforderungserfüllung und nach oben hin "wird die Luft dünn".

    In nds steht im Erlass dass man für ein B Fortwährend weit (!) über den Anforderungen liegende Leistungen erbringen muss . Es reicht also nicht die Anforderungen einfach nur (punktuell ) zu übertreffen

    In NRW sind 4 bzw. 5 Punkte zumindest im gymnasialen Bereich nicht so selten. Eher sind dies mittlerweile die Standardnoten in den A14/A15/A16-Verfahren, was zumindest im Ansatz zu erklären ist: Es bewerben sich oft nur die sehr guten Leute auf entsprechende Stellen. Wer im Münsterland im Gymnasium bei A14 die Anforderungen einfach nur übertrifft (=4 Punkte hat), kann die Stelle vergessen.

    Die 3 Punkte sollen - Kurzfassung eines Zitats eines Dezernenten - jemandem gegeben werden, der halt ein guter Beamter ist und nicht mehr (deshalb ist die Definition ja auch "entspricht den Anforderungen").

    Nicht selten bekommen ja Kollegen die schon einige Jahre die obschaft eines Faches innehaben mit Anfang / mitte 50 noch a14. Die bekommen dann meistens ein C, weil sie ihren Job solide machen , aber eben nicht noch alles mögliche zusätzlich wie vielleicht jemand mit Ende 30/40 für den a14 vielleicht nur ein Sprungbrett ist

    In NRW sind 4 bzw. 5 Punkte zumindest im gymnasialen Bereich nicht so selten. Eher sind dies mittlerweile die Standardnoten in den A14/A15/A16-Verfahren, was zumindest im Ansatz zu erklären ist: Es bewerben sich oft nur die sehr guten Leute auf entsprechende Stellen. Wer im Münsterland im Gymnasium bei A14 die Anforderungen einfach nur übertrifft (=4 Punkte hat), kann die Stelle vergessen.

    Die 3 Punkte sollen - Kurzfassung eines Zitats eines Dezernenten - jemandem gegeben werden, der halt ein guter Beamter ist und nicht mehr (deshalb ist die Definition ja auch "entspricht den Anforderungen").

    Das scheint dann doch ein Unterschied zu Niedersachsen zu sein, denn mir ist niemand an meiner oder anderen Schulen mit einem A bekannt und die große Mehrheit der a14/15 hat ein C bekommen. Eine Kollegin sagte mal dass bei a14 schon ein B zu empfehlen sei wenn man später noch a15 Bewerbungen machen möchte . Aber ich denke man kann auch mit einem c bei a14 auch später noch erfolgreich bei einer a15 Bewerbung sein.

    Wir hatten den Fall, dass bei einer kolllegin der Amtsarzt erst nach fast 2 Jahren Krankheit von sich hat hören lassen. Sie ist nun nach fast 3 Jahren Krankschreibung mit 62 pensioniert worden. Das ist natürlich deutlich besser als wäre das schon mit 59 erfolgt

    Das lässt sich so nicht folgern, insbesondere da selbst innerhalb des gleichen Bundeslandes die Beurteilungsmerkmale je nach Stelle sehr unterschiedlich ausfallen können. Was aber vergleichbar ist, dass sowohl NRW als auch NDS jeweils 5 Beurteilungsstufen ohne Zwischenstufen kennen, die eine ähnliche Verteilung aufweisen: Die jeweils schlechteste Stufe steht für eine Nichterfüllung der Anforderungen, die jeweils mittlere Stufe ist der Standardfall der normalen Anforderungserfüllung und nach oben hin "wird die Luft dünn".

    Ich habe mich ja auch gefragt, wieso manche Auch von C plus sprechen, obwohl es das ja gar nicht gibt. Wie kommt es, dass so etwas behauptet wird. Bei gleicher Rangstufe muss der Dienstherr ja die Beurteilung inhaltlich umfassend auswerten gemäß der Leistungsmerkmale. Ein C plus darf nirgends notiert werden, aber de facto ist es so, dass das eine C besser sein kann als das andere und als ein weiteres anderes, aber das so klar zu benennen scheint mir schwierig. Da wäre c plus natürlich Klarer gegenüber C und c minus.

    Die zusammenfassenden Beschreibungen der Beurteilungen sind ziemlich vergleichbar. Nur wird eben das Urteil "übertrifft die Anforderungen" bei euch mit "4 Punkte" und bei uns mit "B" abgekürzt. Darauf kommt es nun wirklich nicht an.

    Seph: Naja; es gibt einen Unterschied: B bedeutet: die Anforderungen werden deutlich (!!) übertroffen.

    Und 4 Punkte: übertrifft die Anforderungen.

    Durch das „deutlich“ in Niedersachsen wird klar, dass das B besser ist als 4 Punkte.

    Ja, bei meiner Beförderung nach A15 habe ich im Vorfeld fünf Punkte bekommen - das gab aber, wie ich erfahren habe, Diskussionen, weil ich nicht der einzige "Fünfer" war und man "oben" der Ansicht war, dass diese Bewertung nur die Ausnahme sein dürfe.

    Gerne spricht man hier von der 5%/10%-Quotelung für fünf bzw. vier Punkte. (Den Sinn oder Unsinn dieser pauschalen Vorgabe müssen wir ja nicht diskutieren...)


    Die Begründung dafür, dass Du kein "A" bekommen hast, dürfte faktisch identisch sein. Bei meiner Revision zum stv. SL habe ich keine fünf Punkte mehr gemacht - im Rückmeldegespräch wurde hier gesagt, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" wären - SO gut war ich dann eben schlichtweg nicht. Es waren "nur" vier Punkte - das war meine Mindesterwartung an mich selbst - und die hatte ich erfüllt. Damit gab es für mich dementsprechend auch keine Selbstzweifel, ob ich für das Amt geeignet wäre.

    10 Prozent mit B kommt auch in Niedersachsen denke ich, der Praxis recht nahe, ich hätte 20 Prozent geschätzt, aber vielleicht doch eher 10 Prozent. Bei A würde ich 1 Prozent sagen, jedenfalls im Lehramt, bei höheren Posten kann es anders sein

    Ja, bei meiner Beförderung nach A15 habe ich im Vorfeld fünf Punkte bekommen - das gab aber, wie ich erfahren habe, Diskussionen, weil ich nicht der einzige "Fünfer" war und man "oben" der Ansicht war, dass diese Bewertung nur die Ausnahme sein dürfe.

    Gerne spricht man hier von der 5%/10%-Quotelung für fünf bzw. vier Punkte. (Den Sinn oder Unsinn dieser pauschalen Vorgabe müssen wir ja nicht diskutieren...)


    Die Begründung dafür, dass Du kein "A" bekommen hast, dürfte faktisch identisch sein. Bei meiner Revision zum stv. SL habe ich keine fünf Punkte mehr gemacht - im Rückmeldegespräch wurde hier gesagt, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" wären - SO gut war ich dann eben schlichtweg nicht. Es waren "nur" vier Punkte - das war meine Mindesterwartung an mich selbst - und die hatte ich erfüllt. Damit gab es für mich dementsprechend auch keine Selbstzweifel, ob ich für das Amt geeignet wäre.

    Ich glaube in NDS müssen Schulleiter und wohl auch Dezernenten darauf achten dass B Bewertungen auch selten sind, die meisten müssen ein C bekommen

    Auch in Niedersachsen gibt es das A, und es wird auch Leute geben, die das bekommen haben. Halt nur extrem selten.

    Das ist ja jetzt keine rein fiktive Bewertung.


    Auch die 5 Punkte in NRW sind nicht häufig (als Gesamtbewertung), aber kommen vor.

    Also mir wurde gesagt, dass es das A wirklich nur bei solchen Besetzungen gibt die unbedingt durchgedrückt werden sollen, zb politisch. Vielleicht ist das in NRW ein wenig anders

    Sei mir nicht böse, aber für mich klingt das ein bisschen wie ein Schrei nach Aufmerksamkeit.

    Ob Du geeignet bist oder nicht, können wir als Außenstehende nicht beurteilen. Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass Du aufgrund eines "Defizits" in Deinem Beurteilungsverfahren nicht mehr als Fachgruppenleitung infrage kommst, dann solltest Du die Bewerbung zurückziehen.

    Gleichwohl sollte die Performanz am Beurteilungstag nicht das einzige Entscheidungskriterium dafür sein, ob man diese Zusatzaufgabe nun übernimmt oder nicht. Das Gesamturteil würde eine Beförderung ermöglichen.

    Vermutlich siehst Du Dich und Deine Kompetenzen ja auch nicht als statisch an, sprich: an dem erwähnten Kritikpunkt kann man arbeiten.

    Wenn wir das einmal auf andere Positionen im Schuldienst erweitern, dann wissen wir alle, dass die SeminarausbilderInnen auch nicht alle selbst perfekt unterrichten können, geschweige dies gut vermitteln können - und dennoch sind sie in diesen Positionen und sind, ungeachtet möglicher Selbstzweifel (oder Selbstüberschätzung), zu dem Ergebnis gekommen, dass sie in diesem Arbeitsfeld trotzdem gut aufgehoben sind. Das sollte natürlich nicht der Maßstab sein, aber den legst Du ja auch offenkundig nicht bei Dir an.

    Du hattest gesagt du hast 5 Punkte bekommen . Das würde in NDS ja ein A sein, aber das gibt es hier ja nicht. Ist die NRW Beurteilung da doch anders als die in NDS, denn 5 Punkte werden dort ja offensichtlich verteilt. Dann kann man ja nicht 4 Punkte und B gleichsetzen

    Also ein Kind zu kriegen und A15 anzustreben kommt mir doch recht anspruchsvoll vor, da braucht es schon ein Umfeld, das da mitzieht (sollte alles selbst sein, das ist klar, ist es aber meiner Erfahrung nach nicht)

    Bezüglich der Fahrtzeit zur Schule

    : ich fahre mit dem Zug und empfinde das nicht als so anstrengend und finde es auch gut, nicht im selben Ort zu wohnen, um auch mal Räumliche Distanz zu haben . Bei nachmittags oder abendterminen die ja zum Glück nicht so oft stattfinden, kann man ja sinnvolles in der Schule machen

    Bitte, wenn du es noch einmal ganz Präzise haben möchtest:

    Es ist an einem niedersächsische Gymnasium nicht möglich, eine Funktionsstelle mit dem Inhalt "Fachgruppenleitung Philosophie" zu erhalten, im Wesentlichen aus zwei Gründen:

    - Philosophie hat an Niedersächsischen Gymnasien einen geringen Stellenwert und wird von den "Werte und Normen"-Kollegen mit bedient. Man hat auch die Fakultas in beiden Fächern.

    - Der Stellenumfang ist nicht ausreichend für die bei A14-Stellen geltenden Vorgaben

    Das heißt nicht, dass die Darstellung des TE erfunden sein muss, möglicherweise ist sie nur stark unvollständig.

    Es ist sachlich falsch, dass Philosophie von WuN Kollegen „mitbedient“ werde. Es verhält sich vielmehr umgekehrt: wer die Philosophie-Fakultas hat, darf auch WuN bis zum Abi unterrichten, andersrum hingegen nicht!

    Unbedingt abschließen. Kostet nur ein paar Euro, hat mir aber schon manchesmal die zu knappe Beihilfe ausgeglichen.

    Wobei der Beihilfeergänzungstarif soweit ich weiß, nicht die Kürzung der Beihilfe bei Medikamenten (5 bis 10 Euro) übernimmt. Jedenfalls bei mir nicht, aber das sind ja peanuts

    Das finde ich schon etwas schräg, was bitte geht die Fachleitung die Klassenarbeits- und Zeugnisnote etwas an?

    Habt ihr bei euren Schulen einen Überblick ob die meisten Beförderungen mit C Beurteilungen erfolgen oder ob es auch viele B und D gibt. Bei D habe ich mal gehört, dass bei nur einem Bewerber es auch vorkommt dass die Stelle neu ausgeschrieben wird, selbst wenn der beurteiler „geeignet“ ankreuzt

    Irgendwie ein Scherz, dass quasi das Gegenstück an Gesamtschulen, der Abteilungsleiter, in der Sekundarstufe I mit A14 bzw A14Z schlechter besoldet wird - aber bei mehr Verantwortung.

    Auch an Gymnasien ist der Umfang der a14 und a15 stellen recht unterschiedlich. Es werden jetzt auch vermehrt a15 stellen mit einer Vielzahl an detailliert aufgelisteten Aufgaben ausgeschrieben. Früher hieß es einfach Koordination B und klasse 8-10, heute kommen da noch einige extra Aufgaben dazu, etwa Ganztag, Fahrten, Schulgirokonto

    Wenn du auf die Übersicht geschaut hättest, hättest du gesehen, dass die gleiche Person auch die Fachgruppe Werte und Normen leitet.

    Faktisch wird es auch an der Schule nur eine Fachgruppe sein, das curriculare Fach heißt in Niedersachsen Werte und Normen, lediglich in der Oberstufe gibt es auch die Möglichkeit des Faches Philosophie (aber meines Wissens ohne eigenes Curriculum und ohne die Möglichkeit einer Abiturprüfung).

    Doch es gibt Abitur in Philosophie, allerdings dezentral vom Referenten entworfen (wie auch in Russisch); ein KC gibt es in der Tat nicht, aber alte EPAs. Viel Freiraum!

Werbung