Beiträge von DennisCicero

    Puhhh. Das ist natürlich ein weites feld, die Schulentwicklung . Man müsste erstmal Wissen, wer man sein will. Wir hatten vor einigen Jahren mal einen Schulberater engagiert der gegen stattliches Honorar diesen Prozess begleitet hat. Es wurden Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen eingerichtet zb „was wollen wir anbieten?“ was ist unser Markenkern“ am Ende kam heraus dass alles so bleiben soll wie es ist

    Koordination bedeutet dann ja vor allem die Aufgaben sinnvoll aufzuteilen und die Kollegen zu animieren und zu motivieren

    Es geht um die Koordination entsprechender Prozesse, nicht darum, dass eine Person alleine alles erarbeitet! Im Übrigen würde ich gerne die Begriffe "Unterrichtsentwicklung", zu der die genannten Punkte gehören, und "Schulentwicklung", der viel umfassender ist, unterscheiden.

    Puhhh. Das ist natürlich ein weites feld, die Schulentwicklung . Man müsste erstmal Wissen, wer man sein will. Wir hatten vor einigen Jahren mal einen Schulberater engagiert der gegen stattliches Honorar diesen Prozess begleitet hat. Es wurden Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen eingerichtet zb „was wollen wir anbieten?“ was ist unser Markenkern“ am Ende kam heraus dass alles so bleiben soll wie es ist

    Ich kann das Gefühl nachvollziehen, das man hat, wenn man Wochen- und/oder monatelang auf eine DB hingearbeitet hat, gewisse Ansprüche an sich selbst hat und dann in der DB nicht das steht, was man eigentlich gedacht hat. Ich weiß nicht, ob es bei dir nur um einen Unterrichtsbesuch geht oder um mehr; aber man macht sich ja gewöhnlich viele Gedanken um diesen Tag und lässt ihn im Vorfeld mehrfach durch den Kopf gehen, dass die Praxis logischerweise dann davon abweicht ist auch klar. Ich kann verstehen, dass der erste Gedanke dann eine gewisse Enttäuschung, vielleicht Fragen, Reflexion mit sich bringt. Das alles ist normal. Auch, dass man das sacken lassen muss.

    Aber dann sollte man sich überlegen: die Bewertung der Person bzw. der eigenen Fähigkeiten ist ja immer nur eine Momentaufnahme, und die eigentliche Frage ist, wie man mit diesem Ergebnis und später mit den Aufgaben umgeht, die die neue Position mit sich bringt. Reflektieren ist wichtig, aber dadurch darf man ja nicht handlungsunfähig werden und den Job schmeißen. Besser ist, geäußerte Kritik dahingehend zu hinterfragen, was man denn vielleicht tatsächlich verbessern kann.

    Wenn du in deinem Fachleitungsposten später Kritik bekommst oder Unverständnis erntest oder mit unschönen Situationen umgehen musst, kannst du ja auch nicht sagen: ich werf das hin, ich tauge wohl nichts? Da sollte das eigene Selbstbewusstsein und die Problemlösekompetenz dafür sorgen, den Weg - durchaus durchdacht und kritisch, aber handlungsfähig! - weiterzugehen!!

    Ja, ich denke ich habe diesen einen Satz auch überbewertet und er muss da stehen weil auch Kritik erkennbar sein muss, um zu begründen dass es ein B und eben kein A ist. Es steht dort genau: „Der sehr sorgfältig verfasste Entwurf informiert schlüssig über die Sache und alle Entscheidungen zur Didaktik und Methodik. Gleichwohl sind gegenüber den sehr ausführlichen Überlegungen zur Sache und dem Bildungswert des Stundenthemas die Ausführungen zur Methodik etwas knapp und verzichten auf mögliche Alternativen. Die Unterrichtsdurchführung zeigt jedoch die Angemessenheit der didaktischen und methodischen Planung für einen Philosophie-Prüfungskurs ….“

    Ich habe zuerst wahrscheinlich sehr stark das nur negativ gelesen.

    Nein, kein Mythos, sondern banales Schulrecht. Die meisten Schulen haben eben keine eigene besondere Konferenzordnung verabschiedet, sodass nach wie vor der entsprechende Runderlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" anzuwenden ist. Dieser ist - wie übrigens auch andere Erlasse im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule - zwar außer Kraft gesetzt, um genau die entsprechenden Gestaltungsfreiheiten für Schulen zu schaffen, muss dann aber aktiv durch eine eigene Konferenzordnung ersetzt werden. Ansonsten ist er nach wie vor anzuwenden. Genau dort finden sich übrigens auch die ganzen "Klassiker" wie das Mitwirkungsverbot, Teilnahmepflichten und -rechte u.v.m.


    Im Erlass ist dann auch geregelt:

    Ich weise in dem Zusammenhang gleich schon einmal darauf hin, dass "soll" im rechtlichen Sinne sehr viel schärfer als in der Alltagssprache ist und dass außer in begründeten einzelnen Ausnahmefällen so verfahren werden muss.

    Meine Güte. Ein interessanter Erlass, den ich gar nicht kannte. Da steht ja sogar dass der Fachobmann/Fachkonferenzleiter wenn er diese Tätigkeit nicht aufgrund eines höheren Amtes (a14) ausübt oder von der Behörde ernannt worden ist, von der Fachkonferenz gewählt werden muss …. Bei uns sagt oftmals der Schulleiter oder Koordinator dass Person x das machen soll. Das ist ja auch gar nicht zulässig, wenn es keine Wahl gab ..

    Deshalb - nicht nur deshalb - eigenen Sprechanteil reduzieren, Sprechanteil der SuS erhöhen.

    Ja das stimmt. Aber diesem Kollegen der eh raus aus dem System wollte, war das ganz recht. Es gibt übrigens auch Stimm Seminare in NDS die den Schulen bezahlt werden vom Land. Finde ich echt gut und habe ich erst letzte Woche zufällig entdeckt, dass das intern in der schule möglich ist und die Schule sich die Kosten erstatten lassen kann, aber auch externen Veranstaltungen

    Nein, kein Mythos, sondern banales Schulrecht. Die meisten Schulen haben eben keine eigene besondere Konferenzordnung verabschiedet, sodass nach wie vor der entsprechende Runderlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" anzuwenden ist. Dieser ist - wie übrigens auch andere Erlasse im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule - zwar außer Kraft gesetzt, um genau die entsprechenden Gestaltungsfreiheiten für Schulen zu schaffen, muss dann aber aktiv durch eine eigene Konferenzordnung ersetzt werden. Ansonsten ist er nach wie vor anzuwenden. Genau dort finden sich übrigens auch die ganzen "Klassiker" wie das Mitwirkungsverbot, Teilnahmepflichten und -rechte u.v.m.


    Im Erlass ist dann auch geregelt:

    Ich weise in dem Zusammenhang gleich schon einmal darauf hin, dass "soll" im rechtlichen Sinne sehr viel schärfer als in der Alltagssprache ist und dass außer in begründeten einzelnen Ausnahmefällen so verfahren werden muss.

    Vielen Dank für den Hinweis auf diesen Erlass! Ich habe gerade im

    Netz nur eine Version dieses 2005 außer Kraft getretenen erlasses gefunden der auch Anpassungen an neue Rechtslagen enthält. (Homepage der Nicolas‘ Born Schule Dannenberg) Dort finde ich den von dir zitierten Satz leider nicht. Kannst du mir genau sagen wo der steht. Interessant finde ich dass dort auch steht dass Gesamtkonferenzen mindestens 4 mal im Jahr stattfinden müssen. Wir machen immer nur 2 pro Schuljahr…

    Ein Klassiker ist ja die Frage ob ein Lehrer der eine Klasse zb in Werte und Normen unterrichtet, an einer Klassenkonferenz teilnehmen muss, auf der über Disziplinverstösse eines Schülers beschlossen wird, den er aber gar nicht unterrichtet, weil dieser Schüler Religion hat. Verstehe ich den Erlass richtig, muss er teilnehmen und muss auch abstimmen weil er ja die Klasse unterrichtet ganz egal ob er den Schüler unterrichtet oder nicht … sehe ich das richtig ?

    Es kommt aber auch vor, dass Leute nicht nur unglücklich sind über Gesundheitliche Einschränkungen wenn sie dadurch etwas früher in Pension gehen können , solange die Probleme sich in Grenzen halten

    Wir hatten einen Kollegen mit stimmband Problemen durch viel reden im Unterricht. Der hatte auch keine List mehr auf den Beruf und konnte so länger krank machen und früher wegen DU in die Pension . Der war nicht unglücklich wegen der ärztlich Diagnose

    Auch in Niedersachsen dürfen grundsätzlich andere Aufgaben an Oberstudienräte übertragen werden, als die Leitung einer Fachgruppe:

    Erlass (eigentlich außer Kraft getreten, wird aber meines Wissens noch angewendet, da nie ein Folgeerlass gekommen ist)


    Wie viel Arbeit der Stelleninhaber mit der Leitung der Fachgruppe hat, ist zu einem guten Stück seiner Amtsauffassung überlassen. Ich schreibe fast alles, was in unser Fachgruppe verschriftlicht werden muss (Protokolle, Konzepte, neue Schulcurricula, etc) selber, ich organisiere Wettbewerbe, betreue die Referendare im Fach, arbeite mit der Uni zusammen, etc. . Grundsätzlich kann man vieles davon auch sein lassem oder in der Fachgruppe verteilen. Bei uns gilt die Vorgabe, dass Fachgruppenleitung ohne Stelle mit einer Anrechnungsstunde versehen wäre und erwartet wird, dass der Leiter einen dem entsprechenden Zeitaufwand in sein Amt investiert.

    Ja da stehen viele mögliche Aufgaben für a14, alleine die Aufgaben aus dem Katalog der Studiendirektoren sind ja schon eine Menge . Ich hatte mich gefragt ob dazu auch der Datenschutzbeauftragte zählt, also zb obschaft deutsch und Datenschutz. Sowas habe ich aber noch nie in einer Ausschreibung gelesen

    Ja, das steht und fällt tatsächlich mit der konkreten Ausgestaltung der Arbeit von Fachobleuten an den einzelnen Schulen und reicht von "Man hat 2x im Schuljahr den Vorsitz für eine Fachkonferenz und sonst nichts" bis zu "Man koordiniert die Unterrichtsentwicklung im Fach, tauscht sich dafür regelmäßig mit allen anderen Fachobleuten und weiteren Gremien aus und organisiert so ziemlich alles, bei dem das eigene Fach mitwirkt (Wettbewerbe, Austauschfahrten, Tag der offenen Tür u.v.m.).

    Genau - man überlege sich zb wieviel Zeit man in die Wettbewerbesbetreuung stecken kann, zb beim Bundeswettbewerb fremdspofeecdem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten oder darin alle möglichen Austausche zu organisieren oder indem man unterrichtesreihen mit umfangreichen Materialien für sein Fach in bestimmten Klassenstufen oder für abithemen konzipiert.

    Ps. Es steht nirgends dass zweimal pro Jahr eine Fachkonferenz abgehalten werden muss in nds. Einmal würde also auch reichen. Schulen können sich eigene Konferenzordnung geben und das da festlegen aber es steht nirgends dass es mindestes 2 pro Schuljahr sein müssen- auch so ein Lehrerzimmermythos

    Die fachobleute schaffen auch neue Bücher für die Fachgruppe an und inventarisieren sie. Sie präsentieren auch das Fach am Tag der offenen Tür oder machen Werbung für das Fach (zb Latein oder französisch)

    Wisst ihr wie es bis in die 80er Jahre mit der Beförderung lief? Wurden da alle irgendwann auf a14 befördert ohne Revision? Und musste dazu auch eine dienstliche Beurteilung her ?

    Das Thema Schulentwicklung finde ich sehr schwierig. Die Schuleigenen Arbeitspläne zb sind ja zum einen fachgebunden, zum anderen auch übergreifend zb Methodenkonzept / Medien/ Berufsberatung/ BNE usw

    In NRW ist die Leitung des Faches / der Fachkonferenz auch ein "Ehrenamt" (ich hätte es eher "Dienstaufgabe" genannt, aber ich übernehme jetzt das Wort), oft routiert es auch.
    Die Betreuung von Referendar*innen ist in NRW oft eine A14-Stelle, also die gesammelte Betreuung aller Reffis, ihrer überfachlichen Betreuung, usw. Für die Einzelbetreuung sind je Fachlehrkräfte zuständig, die - je nach Modell der Schule - eine lächerliche Entlastung bekommen, aber auch einfach die Lehrkräfte, bei denen der Ausbildungsunterricht stattfindet ("Dienstaufgabe").

    Deine Aussage widerspricht sich ein bisschen, weil: der Fachobmensch, der wahrscheinlich sehr selten Reffis bekommt (zum Beispiel im Super-Mangelfach Philosoophie), dreht Däumchen?
    An meiner Refschule (3-zügig, nicht am Seminarort) gab es 1 bis 2 Reffis pro Durchgang, niemals mehr als 4 auf einmal in der Schule, ich war in meinen Fächern die erste seit 7-8 Jahren, eine Mitreffi mit zwei super-duper-Mangelfächern war wahrscheinlich die erste, die es jemals an dieser Schule gegeben hat (und weder bei mir noch bei ihr haben die Fachobleute mehr gemacht als andere)

    Die fachobleute schaffen auch neue Bücher für die Fachgruppe an und inventarisieren sie. Sie präsentieren auch das Fach am Tag der offenen Tür oder machen Werbung für das Fach (zb Latein oder französisch)

    Älter zu werden, ist erst einmal etwas Positives, da man so mehr Zeit hat, sich zu entfalten. Für das Gesundheitssystem wäre es problematisch, wenn einfach nur der Zeitraum, in dem verstärkt medizinische Unterstützung benötigt wird, verlängert werden würde. Was jedoch vielmehr das Ziel sein sollte, ist, diesen Zeitraum möglichst weit nach hinten zu verschieben, sprich so lange wie möglich gesund zu leben. Und dafür ist es wichtig, früh und konsequent Präventation zu betreiben. Es ist anstrengend für den Körper, sich 80, 90 oder 100 Jahre lang am Laufen zu halten. Man kann dem Körper dabei helfen, indem man mögliche Verschleißfaktoren eliminiert, zumindest stark reduziert oder durch gesundheitsfördernde Maßen regelmäßig kompensiert. Im Leben gibt es auf nichts eine Garantie, aber wer das ganze Programm früh anfängt und konsequent durchführt, reduziert das Eintrittsrisiko von gesundheitsbedingten Einschränkungen massivst. Es ist unglaublich, wie viele Menschen der Fehlvorstellung unterliegen, dass ihr körperlicher Zustand "halt so ist wie er ist" und dabei gleichzeitig unterschätzen, wie hoch der Einfluss ihrer tagtäglichen Entscheidungen hierauf eigentlich ist.

    Es kommt aber auch vor, dass Leute nicht nur unglücklich sind über Gesundheitliche Einschränkungen wenn sie dadurch etwas früher in Pension gehen können , solange die Probleme sich in Grenzen halten

    Nein, das stimmt nicht. Es kann aber wie gesagt als interne Leitidee durchaus sinnvoll sein.

    Zumindest der Punkt "Qualitätssicherung" kann einen durchaus sehr großen und wichtigen Arbeitsbestandteil bilden, bei dem wichtige Aufgaben, für die die Schulleitung Verantwortung trägt, an eine Funktionsstelle delegiert werden. Ich habe selbst mal in dem Bereich gearbeitet und da war wirklich ordentlich zu tun und zu koordinieren.

    Dann hat es unser SL gesagt um sich weitere Erklärungen zu ersparen …

    Was fällt denn unter Qualitätssicherung? Ich habe das Gefühl bei uns liegt das brach

    Ganz genauso ist es auch in NDS.

    ...und selbst dann nicht immer. Dass bei den A14-Stellen eine Kombination von Fachobschaft (insbesondere der "größeren" Fächer) in Verbindung mit einer weiteren förderlichen Aufgabe erfolgen soll, halte ich im Übrigen für sachgerecht. Jedenfalls viel mehr, als z.B. eine Funktionsstelle nur für Organisation von Sportturnieren oder die jährliche Weihnachtsfeier zu vergeben.

    Das sehe ich auch so. Bei großen Schulen bei denen jede Fachschaft durch a14 geführt wird, werden aber wirklich solche a14 Stellen ausgeschrieben: Qualitätssicherung, Grünkohlwanderung und Betreuung der Vitrinen …

    Aber stimmt es überhaupt dass in NDS die Schulen erstmal alle Fächer mit a14 versorgen müssen und dann erst andere a14 stellen ? So sagte es meine Schulleitung

    Ich weiß ja nicht wie die Stellenzuweisung bei euch ist, in Hessen gibt es einen stellenkegel. Das heißt die Anzahl das Verhältnis von A13 zu A14 muss überall einigermaßen gleich sein. Gehen A14 in den Ruhestand, wird der Schule wieder eine A14 zugewiesen und die SL muss diese dann ausschreiben.


    Was eine Obschaft ist weiß ich gar nicht, sowas gibt es bei uns nicht.

    Eine Obschaft ist die Leitung eines Faches und der Fachkonferenz an der Schule

    Ja, das ist wirklich „Blödsinn“. Beim ersten lesen hat es mich auch nicht so gestärkt, nur gewundert, dass das in der Beurteilung steht, aber danach dann doch. Findet ihr nicht, so etwas sollte man nicht schon direkt in der Stundenbesprechung mal erwähnen, wenn der Entwurf keine methodischen Alternativen nennt und man das als Kritikpunkt in die Beurteilung schreiben will? Also ich war ziemlich überrascht, davon dann 7 Monate später zum ersten Mal zu lesen. Gegebenenfalls hätte ich dann gleich am Bewerbungstag zurückgezogen wenn ich gemerkt hätte, dass wegen so einem Kram Kritik geübt wird oder mir wäre es egal gewesen. Aber davon dann erst in einem Brief nach Weihnachten zu lesen, fand ich schon irritierend.

    Wie werden bei euch an den Schulen a14 Stellen ausgeschrieben? Es ist ja meistens so, dass der Schulleiter eine Person im Auge hat und auf deren Profil hin die Stelle ausschreibt, nachdem ein informelles Gespräch stattfand und er sicher sein kann, dass diese Person sich auch bewerben wird. Bei uns gibt es manchmal Unmut darüber, dass es intransparent sei, für wen eine Stelle ausgeschrieben wird, in manchen Schulen ist daran wohl auch der Personalrat beteiligt. Unser SL hat gesagt, dass er nur noch für fachobschaften a14 ausschreiben darf (plus weitere Aufgaben), aber nicht mehr für zb Koordination 5/6 usw, solange nicht alle obschaften mit a14 versorgt sind. Früher war es wohl möglich auch a14 ohne obschaft auszuschreiben. Wenn das jetzt so stimmt, gäbe es bei kleineren Gymnasien ja wirklich nur eine a14 stelle wenn man auch eine obschaft hat.

    Tja so ist das aber manchmal. Manche sind über Jahre krank, ohne dass was passiert und andere müssen direkt nach der mindest Zeit zum Versorgungsamt. Obwohl sie auf absehbare Zeit wieder dienstfähig sind.


    Meiner Erfahrung nach eher random, dieser Prozess, selbst wenn die SL hier Druck macht.

    Besonders schlecht für den Steuerzahler, aber da merkt man welche Privilegien wir als Beamte haben. Besonders schlecht ist es für die Schule, wenn es sich um a14 oder besonders schlimm um a15 Stellen handelt , dann müssen andere Kollegen gegen Entlastungsstunden diese Aufgaben auffangen, denn solange die kranke Kollegin nicht pensioniert ist, wird die Stelle auch nicht ausgeschrieben

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