Bitte, wenn du es noch einmal ganz Präzise haben möchtest:
Es ist an einem niedersächsische Gymnasium nicht möglich, eine Funktionsstelle mit dem Inhalt "Fachgruppenleitung Philosophie" zu erhalten, im Wesentlichen aus zwei Gründen:
- Philosophie hat an Niedersächsischen Gymnasien einen geringen Stellenwert und wird von den "Werte und Normen"-Kollegen mit bedient. Man hat auch die Fakultas in beiden Fächern.
- Der Stellenumfang ist nicht ausreichend für die bei A14-Stellen geltenden Vorgaben
Das heißt nicht, dass die Darstellung des TE erfunden sein muss, möglicherweise ist sie nur stark unvollständig.
Es ist sachlich falsch, dass Philosophie von WuN Kollegen „mitbedient“ werde. Es verhält sich vielmehr umgekehrt: wer die Philosophie-Fakultas hat, darf auch WuN bis zum Abi unterrichten, andersrum hingegen nicht!