Beiträge von DennisCicero

    Kleine Korrektur:

    Es stimmt, wenn man A13 erhält, wird man automatisch Studienrat/Studienrätin in der Amtsbezeichnung, Aber es heißt dann entsprechend Studienrat/rätin im Grundschuldienst bzw. Mittelschuldienst bei Grund- und Mittelschulen.


    Die Beförderung nach A 13 geht über A12Z und dann zu A13. A13 ist in der Grund- und Mittelschule eine funktionslose Beförderung. Sie hing, als sie eingeführt wurde, von der Beurteilung und dem Alter ab. Wegen des Alters hatte die GEW geklagt, somit fiel das Alter raus und es wurde nur noch die Beurteilung herangezogen. Also konnten schon junge Lehrkräfte je nach der Beurteilung früh bis A13 kommen. In der Praxis geschah das aber in meinen Augen selten.

    In Niedersachsen heißen Grundschullehrer mit A13 nicht Studienrat, sondern Lehrer

    A13 für alle ist vollkommen undurchdacht. Daraus wird folgen, dass die Gymnasiallehrer bald auch alle A14 wollen, denn ihr Studium dauert länger als das der Grundschullehrer

    Ich gönne es den Grundschullehrern ... und von mir aus auch sehr gern den "Studienrat".

    Es geht um wissenschaftspropädeutische Bildung, nicht darum, wie etwas klingt und was man jemandem „gönnt“. Daher wird der Grundschullehrer niemals Studienrat heißen, auch wenn er es sich noch so sehr wünscht. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

    Zum neuen Jahr ist das Gehalt für Grundschullehrkräfte in Bayern wieder einen Schritt in Richtung A13 angehoben worden. Es gibt da eine nach und nach steigende Übergangszulage. Sobald wir A13 erreicht haben, wird es dann auch eine neue Amtsbezeichnung geben? Der einfache "Lehrer" endlich abgestreift? Für Gymnasiallehrkräfte mag es billig sein, in den Ohren eines kleingehaltenen Grundschullehrers klingt "Herr Studienrat" schon ziemlich schick. Meines Wissens wurden bisher funktionslos beförderte GS-Lehrer auch zu "Studienräten im Grundschuldienst".* Wie ist das in anderen Bundesländern? Gibt es für Bayern bereits belastbare Informationen?


    * Das "im Grundschuldienst" würde ich aber gerne weglassen, es würde den so schicken Titel gleich wieder etwas bekleckern. Darf man das, oder ist es Teil der Amtsbezeichnung?

    Oberstudienrat im Grundschuldienst klingt cool 😎

    Ich finde ja interessant dass man hier alles findet: manche sagen am besten ist es a13z zu bleiben weil bester Stundenlohn, andere sagen a14 sei am besten, denn im Vergleich zum Aufwand sei das am besten, andere sagen a14 lohne sich nur wenn man auch a15 werden will , andere sagen, dass a15 zu viel Arbeit sei und sich nicht lohne, für andere ist a15 das Ziel. Nur Schulleiter will wohl keiner werden ….ein Bekannter von mir war a15 und hat sich da überarbeitet und sich zurück auf a14 Stufen lassen

    neues "Wort" gelernt, mein Mann und ich sind also keine DINKys mehr, sondern DINKWTDs? (und ihr auch, oder?)

    Zur Frage:
    Anderes BL, aber irgendwie hätte ich nie gedacht, dass "unbezahlter Urlaub" "so einfach" gehe. Ich verfolge, die Voraussetzungen sind bei mir (jenseits der Hunde) meilenweit unterschiedlich, aber an einem Sabbatjahr traue ich mich nicht, ich mag also gerne "mitträumen".

    Ihr habt 10 (!!) Hunde?!

    Am besten finde ich das dort DINGWAD. Ich dachte ja immer durch den Familienzuschlag und Kindergeld habe man als Beamter Vorteile mit Kindern

    Gymshark

    Es gibt in NRW auch ein vorbildliches Programm, das nennt sich Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Hier versucht man Beamte die ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können, anderweitig zu vermitteln. Das ist aber gerade bei Lehrern schwierig und in vielen Fällen nur möglich, wenn Du bereit bist auch für A9 zu arbeiten. Denn eine A13 Stellen das sind in der allgemeinen Verwaltung Amtsleiter u.ä. und da nimmt man natürlich lieber Kollegen mit entsprechender Berufserfahrung und keine Quereinsteiger. Als Polizist kannst Du aber Lehrer werden.🙈

    Eine gute Idee. Besser jedenfalls finanziell ist es für den Betroffenen aber wahrscheinlich wenn er DU ist, eine gute DU Versicherung abgeschlossen hat, die zb 1500 oder 1700 Euro pro Monat Rente zahlt und er nebenbei noch auf Mini Job Basis, zb 500 Euro zwei Tage in der Woche arbeitet. Dann hat er zwar weniger als vorher aber die Einbußen halten sich doch sehr in Grenzen

    In einer Pressemitteilung hieß es, dass zur Entlastung der Lehrkräfte die Fachkonferenzen auf eine pro Schuljahr reduziert werden können. Quelle: https://www.mk.niedersachsen.d…tung_von_Lehrkraeften.pdf (Punkt 5)

    À+

    Danke! Deswegen ist wahrscheinlich der mir vorliegende Runderlass angepasst worden und es findet Sich keine Zahl zu den verbindlich vorgeschriebenen Fachkonferenzen. Diese Erleichterungen sind soweit ich sehe , nicht zurückgenommen worden und daher muss nur eine Konferenz pro Schuljahr stattfinden, und es ist falsch, dass 2 stattfinden müssen

    Ganz genauso ist es auch in NDS.

    ...und selbst dann nicht immer. Dass bei den A14-Stellen eine Kombination von Fachobschaft (insbesondere der "größeren" Fächer) in Verbindung mit einer weiteren förderlichen Aufgabe erfolgen soll, halte ich im Übrigen für sachgerecht. Jedenfalls viel mehr, als z.B. eine Funktionsstelle nur für Organisation von Sportturnieren oder die jährliche Weihnachtsfeier zu vergeben.

    Bei uns gab es vor 2 Jahren eine a14 Stelle „Fachschaft Sport und Kooperation im Sport mit außerschulischen Partnern“. Da gab es doch Unmut dass für sowas eine a14 Stelle ausgeschrieben wurde , zudem an eine Kollegin die sich gerne um Arbeit drückt und in ihrem zweiten Fach , Politik, möglichst gerne nie Abi Kurse haben will, weil es zu viel Arbeit macht. Sie hat dann vor kurzem noch als weitere Aufgabe das curriculum Mobilität erhalten, aber das verläuft auch im Sande

    Tja, willkommen in anderen Bundesländern.
    Ich komme mir jetzt wie die Grundschulleute vor, die (zurecht!!) sich bei solchen Diskussionen entrüsten, weil sie schließlich alles auch ohne Beförderung machen, aber in deinem Nachbarsbundesland ist die Fachschaftsleitung definitiv KEINE Beförderungsstelle, den Austausch macht einfach die jeweilige engagierte Lehrkraft (eine pro Sprache), die SV ist vermutlich eine gesetzlich geregelte Aufgabe mit Entlastungsstunde (?), aber keine Beförderung, denn ein Wahlamt (wie in NDS, oder?), usw..
    Vertretungsplan ist hier oft A14 oder A15 (hängt ja von der Größe der Schule, wieviele Stellen "frei" sind und wofür man sie nutzt...
    Wenn eine Schule groß ist, habe ich schon Beförderungsstellen für Aufgabenbereiche wie "Internationalisierung", also Koordination von Erasmus-Projekten, Austauschen und ggf. BNE, wenn zb ein Austausch/Projekt mit dem globalen Süden ist.

    BNE, Erasmus, europaschule gibt es hier auch als a14 aber meist mit noch weiteren Aufgaben. SV Beratung ist bei uns in Kombination mit deutsch Fachschaft; bei uns ist zb Fachschaft Politik mit Berufsorientierung eine a14 , oder Geschichte in Kombination mit Wettbewerben und Fortbildungsbeauftragung. Oder Mathe in Kombination mit dem Italienaustausch plus Betreuung der Vitrinen in der Schule oder Latein in Kombination mit curricuulum Mobilität und Mitarbeit bei der Koordination der Jahrgänge 5/6

    Vielen Dank für den Hinweis auf diesen Erlass! Ich habe gerade im

    Netz nur eine Version dieses 2005 außer Kraft getretenen erlasses gefunden der auch Anpassungen an neue Rechtslagen enthält. (Homepage der Nicolas‘ Born Schule Dannenberg) Dort finde ich den von dir zitierten Satz leider nicht. Kannst du mir genau sagen wo der steht. Interessant finde ich dass dort auch steht dass Gesamtkonferenzen mindestens 4 mal im Jahr stattfinden müssen. Wir machen immer nur 2 pro Schuljahr…

    Ein Klassiker ist ja die Frage ob ein Lehrer der eine Klasse zb in Werte und Normen unterrichtet, an einer Klassenkonferenz teilnehmen muss, auf der über Disziplinverstösse eines Schülers beschlossen wird, den er aber gar nicht unterrichtet, weil dieser Schüler Religion hat. Verstehe ich den Erlass richtig, muss er teilnehmen und muss auch abstimmen weil er ja die Klasse unterrichtet ganz egal ob er den Schüler unterrichtet oder nicht … sehe ich das richtig ?

    Ich bin den alten Erlass nochmal durchgegangen. Dort findet sich nicht dass eine Fachkonferenz 2 mal im Schuljahr stattfinden soll, wie von Seph zitiert (ist das eine ältere Version?). Jedenfalls nickt In der Version die mir vorliegt

    Wollte ich gerade schreiben: Dienstunfähig wegen Schul-Phobie… :pirat:


    Also zumindest im psychischen Bereich kann ich mir schon vorstellen, dass es da Diagnosen gibt, bei denen man die Dienstunfähigkeit feiert.

    Wenn daneben noch ein kleineres körperliches Gebrechen hinzukommt, kann es schon sein dass sich jemand freut, wenn durch diese Kombination die DU endlich erreicht ist. Ich bewundere ja Kollegen die noch mit 65 oder 67 vor der Klasse stehen. Mit der richtigen Einstellung geht das auch gut , aber halt nicht bei jedem

    Ich kenne bei uns keine Fachleitung, die A14 ist. Dafür wurde bei uns noch nie jemand befördert.

    Ja so war das eben. Die Regelbeförderten sind aber mittlerweile alle im Ruhestand, mir wars ehrlichgesagt auch egal.

    Es blieb den regelbeförderten ja unbenommen trotzdem zu sagen, dass sie zusatzaufgaben machen, zb die obschaft

    Keine Ahnung, bei uns ist das nur einmal im Jahr zusammen sitzen und besprechen was besser sein könnte. Dann werden vielleicht neue Bücher bestellt und ein Vorschlag für den Einsatzplan wird gemacht. Die Leitungen kümmern sich dann hinterher noch um 1-2 Dinge. Also vielleicht Arbeit für 10 Zeitstunden.

    Wisst ihr, ob diejenigen die auf a14 regelbefördert wurden, später, als es dann a14 nur noch mit Zusatzaufgaben gab, auch noch nachträglich Aufgaben erhalten haben? Ich stelle es mir ja etwas seltsam vor, wenn jahrelang imselben Kollegium a14er waren ohne extra Aufgaben (nach altem

    Recht) und parallel dazu die mit extra Aufgaben (nach Neuem recht)

    Und früher hat ja auch irgendjemand diese Aufgaben erledigt wie zb die Fachschaft oder Austauschfahrten oder SV oder Prävention oder Vertretungsplan. Haben die a14 er das damals quasi freiwillig nebenher gemacht oder mit Entlastung?

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