Ja, genau so war es 👍.
Eine befreundete Kollegin sagte mir gerade, dass ihr ein Dezernent gesagt hat, dass ein C eine 2 ist, ein B eine 1 minus und ein A eine 1 oder 1 plus
Ja, genau so war es 👍.
Eine befreundete Kollegin sagte mir gerade, dass ihr ein Dezernent gesagt hat, dass ein C eine 2 ist, ein B eine 1 minus und ein A eine 1 oder 1 plus
Ja, genau so war es 👍.
Ja, wenn der frustrierte a15er dann ein C macht, der aufstrebende Mitwirker ein B, ist der Frustrierte der Sieger, aber die Behörde wird sicher probieren ihn auf ein D oder E zu drücken damit er nicht auf die Reffis losgelassen wird …
Ich kann aus allererster Hand berichten, dass dem nicht so ist ;).
Ein a13 Mitwirker am Seminar der den Job ganz toll macht, tritt gegen einen unglücklichen a15er an der ins Seminar flüchten will. Nach der Lehre vom höheren Statusamt hat der a13 er wenn er ein B bekommt keine Chance gegen den A15 er selbst wenn er ein C bekommt. Höchstens wenn dieser ein D bekommt, aber selbst dann wird es schwer
Je nach BewerberInnenlage reichen tatsächlich drei Punkte - das habe ich in den letzten Jahren als Außenstehender mitbekommen.
Natürlich reicht das. 3p entspricht einem C hier und hier werden die meisten a15 stellen und a14 stellen mit C besetzt. Erfüllt gut die Anforderungen. Warum sollte das nicht reichen ??
Ich kann aus allererster Hand berichten, dass dem nicht so ist ;).
Es kann doch sein dass ein a15 Koordinator keine Lust mehr hat und nun liest dass die Fachleitung Politik am Seminar ausgeschrieben ist. Die Frage ist ob er da einfach so drauf gesetzt wird oder das Verfahren durchlaufen muss. Ich glaube stark dass es da ein Verfahren geben wird
Wenn sich jemand mit dem Status bewirbt, wird das Auswahlverfahren eingestellt und die Versetzung vorgenommen. Wichtig dabei ist aber, dass die Bewerber mit A15 auch die Anforderungen aus der Ausschreibung nachweislich erfüllen können.
ein Bekannter sagte mir als er sich auf eine a15 Stelle beworben hat , wusste er nicht dass sich auch jemand aus der Behörde beworben hat. Er durchlief das Verfahren und hatte keine Chance gegen den Versorgungsfall, aber meistens wird das einem ja gesagt. Daher hat mich das gewundert
Vor Gericht und auf hoher See... Das ist schon alles sehr konstruiert.
Das kommt schonmal vor … denn die Bewährung bedeutet ja dass man sie auch nicht schaffen kann und Rechtsstreit gibt es durchaus
Das ist wenig sinnvoll. Die Rangstufe bezieht sich immer nur auf eine Momentaufnahme zur Beurteilung der Eignung für eine ganz konkrete Verwendung, die Ernennungsurkunde ist dagegen auf alle möglichen Verwendungen hin ausgerichtet. So kann z.B. ein Koordinator sehr gut als Stundenplaner geeignet sein und hierfür eine Rangstufe B erhalten haben, wäre aber z.B. als Unterstufenkoordinator weniger gut geeignet.
Ich denke in einem Rechtsstreit wenn einem a14 /15 schlechte Arbeit vorgeworfen wird oder er die Bewährungsprobe nicht bestehen sollen, hätte einer mit einer D Eignung es schwerer als einer mit einem B die Unrechtmäßigkeit dieser Kritik zu entkräften
Magnete in der Stirn würde das erleichtern. Dann kannste das entsprechend bis zum Minister hin austauschen.
Wie würde denn folgendes laufen: aufgeschrieben ist die stellvertretende Seminarleitung (A15 Z)oder eine Fachleitung (a15) an Studienseminar / Lehrerausbildung. Ein auf seinem Posten unglücklicher SL mit A16 will unbedingt wechseln und auch ein A15 Koordinator. Würde dann der SL oder der A15 Koordinator sofort auf die Stelle gesetzt ohne dass zb Interessierte andere A14er ihr Verfahren durchlaufen müssten .
Statusgleiche Versetzungen sind nicht unüblich.
Wobei die Anforderungen natürlich sich deutlich unterscheiden. Man kann eine gute Stv SL sein aber eine miserable Fachleiterin Latein . Da wäre es ja besser wenn man das Verfahren für alle öffnen würde
Die Gültigkeit an sich stört mich nicht, ich finde es aber gut, wenn die Begutachtung sich insbesondere auf die auszuführende Funktion bezieht (auch wenn es sich dann später ändern mag)
Neulich wurde die stellvertretende Schulleiter meiner Nachbarschule einfach auf die fachleitung Latein an einem Studienseminar versetzt ohne Auswahlverfahren. Die Stelle am Seminar war auch gar nicht ausgeschrieben. Und ein Fachleiter am Seminar wurde ohne verfahren Fachberater in der Behörde .
Alles anzeigenIch frage mich auch, ob Du DennisCicero genauso in Deinem Umfeld agierst und alle möglichen Leute fragst. So oft, wie Du schreibst: Bei einer Kollegin war es so, beim anderen so usw hab ich den Eindruck, dass Du auch im Kollegium nach Zustimmung suchst. Da solltest Du aufpassen, das kann auch nach hinten losgehen. Es gibt dann doch wieder Kolleg*innen, die das befremdlich finden, weil es nach Komplimente fischen aussieht. Bei einer Funktionsstelle benötigt man aber Rückhalt im Kollegium.
Man? Wer ist das?
Also meine Urkunde haben meine Familie und die Leute, die bei der Übergabe dabei waren, gesehen. Sonst niemand. Jetzt liegt sie im Ordner. Wer ist also "man"? Und warum sollte es "man" interessieren, wie ich abgeschnitten hab?
EDIT: da hat mein Ironie-Sensor wohl geschlafen. Wenn man es nochmal liest, springt der plötzlich an
Im übrigen ist bei A15 in NRW meines Wissens nach so, dass man da im oberen Bereich Punkten muss, auch wenn nur ein Bewerber da ist. Da kann es also gar keine befriedigende/ausreichende Leistung da sein.
In NDS wird häufig bei einem D die Stelle auch neu ausgeschrieben
Das sehe ich anders. Es gibt sehr gut durchdachte Strukturen für Unterrichtsnachbesprechungen, die natürlich einen großen dialogisch gestalteten Anteil haben. Aus meinen Verfahren kenne ich es aber auch so, dass man als Beratungsgeber(in) in der Tat auch Entwicklungsbereiche (um in der entsprechenden Sprache zu bleiben ;-)) deutlich thematisieren darf/ sollte.
Ein Kollege hat in seinem Verfahren zb den Entwurf mit dem zu Beratungsempfänger besprochen und auch Kritik am Entwurf geübt und Verbesserungsvorschläge gemacht . Das hat der Dezernent später massiv kritisiert, denn er hätte den Entwurf nicht besprechen sollen, sondern hätte gleich auf den Unterricht Bezug nehmen sollen.
Das sehe ich anders. Es gibt sehr gut durchdachte Strukturen für Unterrichtsnachbesprechungen, die natürlich einen großen dialogisch gestalteten Anteil haben. Aus meinen Verfahren kenne ich es aber auch so, dass man als Beratungsgeber(in) in der Tat auch Entwicklungsbereiche (um in der entsprechenden Sprache zu bleiben ;-)) deutlich thematisieren darf/ sollte.
Es gibt aber auch die Meinung dass nicht der Berater sondern der zu Beratende die Bereiche benennt …
Und ob auch der Entwurf grundsätzlich besprochen werden soll, ist vollkommen unklar
Eigentlich ist es ja schade, dass die Rangstufe der Beurteilung nicht auf der Urkunde steht. Hätte man ja in Klammern daneben notieren können
Eben. Von mir wurde bspw. auch mehrmals nur eine Skizze anstelle eines großen Entwurfs gefordert.
Hier in NDS soll der Entwurf 3 textseiten in der Regel nicht überschreiten, aber zum Unterrichtszusammenhang, zur Lerngruppe, zur Sache, zur Legtimation, zur Didaktik/Transformation, zu den Lernzielen, zur Methodik Angaben machen und einen verlaufsplan enthalten. Alles auf maximal 3 Seiten. Das finde ich zb sehr seltsam
Dazu noch einen Anhang mit Sitzplan und Materialien. Zum Vergleich: im Examen sind es 6 Seiten , dazu kommt extra noch der verlaufsplan.
Achtung! Hier ist es anders! A14 ist keine Funktionsstelle und es gibt daher auch kein Funktionsstellen-Verfahren sondern nur eine schulische Beurteilung. Und darin ist der Unterricht der größte Brocken.
PS: Ich habe es immer so erlebt, dass die eigentliche Durchführung der größte Teil des Unterrichts war und dann die Reflexion darüber.
Der Entwurf war das unwichtigste? Aber was nützt der sorgfältigste Entwurf, wenn die Praxis in die Hose geht ? …
Der Unterricht ist aber ein sehr sehr großer Teil der Bewertung (hier).
Das ist aber auch unklar. Keiner weiß ob alle verfahrensbestandteile gleich viel zählen oder ob der Unterricht am meisten zählt . Und beim Unterricht ist auch unklar, wieviel der Entwurf zählt, wieviel die Durchführung und wieviel die Reflexion . Ich vermute : 30:50:20 Prozent … aber habe keine Ahnung …..
Das sehe ich nicht so. Eine der Aufgaben von Schulleitungen ist auch die Beurteilung des Unterrichts von Referendaren und eben genau von Kolleginnen und Kollegen bei Beförderungen.
Deshalb gehört zur A15-Revision des stellvertretenden Schulleiters in NRW auch die Unterrichtsnachbesprechung als Teilaspekt.
Wie gesagt : unser Stellv. hat die Beratung / Besprechung in den Sand gesetzt, ist es aber trotzdem geworden. Ich sehe das aber Kritisch. Auf der anderen seite, ist das im Verfahren auch sehr gekünstelt. Keiner weiß genau was eine gute Unterrichtsbesprechung ist. Soll man auf den Entwurf eingehen? Ihn kritisieren? Soll man sich auf die Stunden fokussieren? Soll man selbst einen Beratungsschwerpunkt festlegen oder mit der Lehrkraft zusammen? Das ist alles offen und alles mögliche kann dann im Verfahren kritisiert werden
Um Unterricht beurteilen zu können, muss man selbst nicht sonderlich gut unterrichten. Genau wie ein Fußballtrainer, kein Topstürmer sein muss.
Aber man muss kritisieren können, dass im Entwurf in der Methodik keine Alternativen genannt werden! Darauf kommt es an!
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