Eben. Von mir wurde bspw. auch mehrmals nur eine Skizze anstelle eines großen Entwurfs gefordert.
Ja, ich habe für meine Beförderung auf A14 nur einen tabellarischen Verlaufsplan und Lernziele abgeben müssen. Da gibt es meines Wissens auch keine Vorgaben, was für die DBU vom Kollegen verlangt werden darf. Die entsprechende VV schreibt nur vor, dass es "mehrere" Unterrichtsbesuche sein sollen. Zugleich darf die Beurteilung aber kein punktueller Eindruck sein, sondern soll eine Gesamtbeurteilung sein.
Also ja: Der Unterricht war der größte Brocken, aber andere Aspekte waren nicht irrelevant.
Für mich wäre es wichtig, dass sich ein Schulleiter im Arbeits- und Verwaltungsrecht auskennt. Unterrichten ist nicht mehr das Kerngeschäft eines Schulleiters.
Das sehe ich anders. In RLP müssen Schulleiter und stellvertretende Schulleiter im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Beratungsgespräch im Anschluss an eine Hospitation führen. Sie müssen also nicht selbst Unterricht zeigen, weil der Unterricht eben nicht mehr das Kerngeschäft darstellt.
Allerdings ist es, so glaube ich, für das Standing des Schulleiters durchaus relevant, ob er in dem Ruf steht gut zu unterrichten oder nicht. Ich würde behaupten, die Kolleginnen und Kollegen sind eher bereit, Beratung von jemandem anzunehmen, der selbst guten Unterricht erteilt als von jemandem, der das nicht tut.