Beiträge von H.Huber

    Beim Gespräch mit der Bezirksregierung wurde mir gesagt, dass die Grundschulen wohl über das dafür zuständige Schulamt laufen und die weiterführenden Schulen direkt über die Bezirksregierung (wenn ich mir das jetzt richtig gemerkt habe).

    Aber ich denke hier im Forum gibt es sicherlich Menschen die es genau wissen. Im Zweifel würde ich einfach bei der Bezirksregierung direkt nachfragen. Wenn man sowieso mehrere Fragen hat, dann lohnt sich der Griff zum Telefon bzw. eine Mail.

    In der Hoffnung nun eine Zulassung zum OBAS zu erhalten, will ich nebenberuflich einen Master an einer Fachhochschule absolvieren (meinen Bachelor habe ich im Jahr 2018 an einer FH absolviert). Damit würde ich dann die Voraussetzung nach §2 erfüllen und §4 würde aufgrund der bereits entfristeten Anstellung als Lehrkraft, greifen.

    Diesbezüglich hatte auch ich schon bei der Bezirksregierung Köln nachgefragt. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Berufserfahrung nach Abschluss des Masters zählt (auch wenn das weder in der OBAS Ordnung, noch im Lehrerausbildungsgesetz §13 so zu finden ist). Gleichzeitig sagte man mir aber auch, dass darüber bei den OBAS Stellen das zuständige Schulamt entscheidet und die Bezirksregierung diese Entscheidung dann so hin nimmt.

    In der Bezirksregierung Arnsberg hingegen wird einem auch die Berufserfahrung nach dem Bachelor voll angerechnet.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass man dir nicht noch Steine in den Weg legt.

    Zitat

    Edit: @Ernährungspyramide, ich finde die für Kinder ja immer gar nicht so schlüssig. Man isst ja nicht 5 Äpfel abends und morgens eine Süßigkeit oder so, das Bild der Pyramide ist m.E. irreführend.

    Die Pyramide gibt ja auch keine Auskunft über absolute Zahlen, sondern nur über relative Mengen. Das Bild ist nicht irreführend, es muss nur richtig verstanden und dann auch dementsprechend erklärt werden.

    Und ob jetzt noch bessere Möglichkeiten gibt, die Kernaussage der Pyramide zu veranschaulichen, lassen wir mal offen im Raume stehen. 😅

    Formal ist die Bezreg im Recht, da Du die zwei Jahre Berufserfahrung (und das kann eben auch die Lehrertätigkeit sein) nach dem zur OBAS berechtigenden Abschluss nachweisen muss. Nur würde ich in diesem speziellen Fall mich an den zuständigen Bezirkspersonalrat wenden, ob man hier nicht eine Ausnahme machen kann.

    Kannst du mir vielleicht sagen, wo das steht? Im LABG (NRW) steht unter §13 nur „mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss eines Hochschulstudiums und…“


    Es ist keine Rede vom Master oder „dem zum OBAS berechtigten Abschluss“… habe ich die Berufserfahrung nach meinem Bachelor gesammelt würde ich die Voraussetzungen erfüllen und könnte nach dem Master direkt ins OBAS?

    Hallo,

    auch ich habe eine Frage in die Runde. Wie ich hier lese wird die Berufserfahrung, die man vor dem Master hat nicht anerkannt. Da frage ich mich jetzt wie das sein kann, wenn doch im Lehrerausbildungsgesetz - LABG (NRW) unter §13 steht:“2. mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss eines Hochschulstudiums und…“


    Wenn ich also nach dem Bachelorabschluss Berufserfahrung gesammelt habe, dann muss diese doch anerkannt werden, richtig? Das sagt zumindest das Gesetz.


    Kann mich hier jemand aufklären?


    Vielen Dank und VG

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