Beiträge von H.Huber

    Formal ist die Bezreg im Recht, da Du die zwei Jahre Berufserfahrung (und das kann eben auch die Lehrertätigkeit sein) nach dem zur OBAS berechtigenden Abschluss nachweisen muss. Nur würde ich in diesem speziellen Fall mich an den zuständigen Bezirkspersonalrat wenden, ob man hier nicht eine Ausnahme machen kann.

    Kannst du mir vielleicht sagen, wo das steht? Im LABG (NRW) steht unter §13 nur „mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss eines Hochschulstudiums und…“


    Es ist keine Rede vom Master oder „dem zum OBAS berechtigten Abschluss“… habe ich die Berufserfahrung nach meinem Bachelor gesammelt würde ich die Voraussetzungen erfüllen und könnte nach dem Master direkt ins OBAS?

    Hallo,

    auch ich habe eine Frage in die Runde. Wie ich hier lese wird die Berufserfahrung, die man vor dem Master hat nicht anerkannt. Da frage ich mich jetzt wie das sein kann, wenn doch im Lehrerausbildungsgesetz - LABG (NRW) unter §13 steht:“2. mindestens zweijährige pädagogische oder andere Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss eines Hochschulstudiums und…“


    Wenn ich also nach dem Bachelorabschluss Berufserfahrung gesammelt habe, dann muss diese doch anerkannt werden, richtig? Das sagt zumindest das Gesetz.


    Kann mich hier jemand aufklären?


    Vielen Dank und VG

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