Beiträge von Moenchen

    Guten Abend zusammen,


    Ich komme aus NRW (Bezirksregierung Köln) und bin seit 2015 verbeamtete Studienrätin an Gymnasien in NRW.


    Ich versuche mir seit längerer Zeit abschließende Informationen zum Thema Wechsel als verbeamtete Studienrätin an eine Grundschule und den damit verbundenen Laufbahnwechsel 2.2 zu 2.1 zu beschaffen.

    Leider bekomme ich hier bei selbst bei entsprechenden Stellen der Bezirksregierung nicht zu allen Fragen abschließende Antworten. Hier im Forum habe ich einiges gelesen, abschließend geklärt, sind meine Fragen leider immer noch nicht, da sie teils aufgrund der Thematik sehr speziell sind.


    Seit August 2023 bin ich (freiwillig) an eine Grundschule abgeordnet.

    Während dieser Zeit habe ich die Lehramtsbefähigung GHRGe mit den beiden Fächern Geschichte und kath. Religion erworben.


    Ich beabsichtige eine dauerhafte Versetzung an meine jetzige Grundschule.


    Seitens der Bezirksregierung wurde mir mitgeteilt, dass dies einen Laufbahnwechsel von 2.2 zu 2.1 mit einer entsprechenden Änderung meiner Besoldungsstufe von A13 mit Strukturzulage zu A12 bedeutet.


    Ich wüsste gerne ob dieser Laufbahnwechsel und die Änderung des entsprechenden Amtes (Studienrätin zu Lehrerin) Auswirkungen auf meinen beamtenrechtlichen Status hat, da hier beispielsweise eine neue Probezeit (da andere Laufbahn) von Nöten wäre o.ä.?!


    Welche Auswirkungen könnte dies auf eine zukünftige Pension haben? (Die Besoldungsstufe wird ja - wenn auch ohne Zulage - in 2026 wieder auf A13 übergeleitet (hier ja aber dann in einer anderen Laufbahn). Werden geleistete Dienstzeiten in irgendeiner Form angerechnet oder wird dies allein von der letztlich innehabenden Besolungsstufe gerechnet (also A13, Laufbahn 2.1)?


    Gehen aktuelle Diensterfahrungsstufen verloren, oder wird trotz Änderung des Amtes von der aktuellen Diensterfahrungsstufe weitergerechnet?


    Könnte es mir trotz Versetzungsantrag an eine bestimmte Grundschule passieren, an einer Gesamtschule zu landen?


    Ich habe als Drittfach Deutsch studiert (erstes Staatsexamen). Dieses Fach findet in meiner Feststellung zur Lehramtsbefähigung GHRGe keinerlei Erwähnung. Ist dies so korrekt? Zählt das Fach Deutsch, obwohl in der Lehramtsbefähigung nicht aufgeführt, trotzdem zu meinen Fächern an der Grundschule?


    Leider fühle ich mich in der Thematik etwas verloren/ alleine und hoffe auf diesem Weg auf jemanden zu treffen, der in einer ähnlichen Situation ist, oder diese sogar schon hinter sich hat.


    Danke und freundliche Grüße!

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