Beiträge von moviestar

    Ich habe gerade nachgeschaut, wie ich gesagt habe, der erste volle Kalendermonat, wenn die Beschäftigung nach dem 31.8. begonnen haben.

    siehe dazu TVL §20, Absatz 3

    Danke. Somit wäre die Berechnungsgrundlage bei mir wohl erst der Monat Dezember und ich hätte ein Anrecht auf 2 Monate Sonderzahlung. Korrekt?

    Wobei ich immer noch nicht weiß, inwiefern das bei 5. "Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: 'Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren'" eine Rolle dabei spielt.

    Ganz ehrlich: Für die allermeisten(!) absolut nicht realistisch und nicht machbar. Eine komplette Qual, ohne jede Erfolgsgarantie. Die 5h pro Tag, die dadurch verloren gehen, braucht man im Ref in aller Regel dringend. Ein Scheitern der Beziehung ist dadurch zudem recht wahrscheinlich.

    Ggf. ein halbes Jahr später eine erneute Bewerbung in Betracht ziehen, mit anderer Ortspräferenz und/oder anderem Schulschwerpunkt (GY/GE, falls machbar; bei GE ist die Wahrscheinlichkeit, eine bessere Ortspräferenz zu erlangen, in aller Regel besser als bei GY).

    Ich bin seit diesem Monat angestellter Vertretungslehrer in NRW nach TV-L E11. Die Dauer der Anstellung geht über das Jahresende, und somit auch über den 1.12., hinaus.

    Zuvor war ich von Januar - April Referendar in NRW als Beamter auf Widerruf (andere Schulform).

    Mich würde nun interessieren, ob mir nun die Jahressonderzahlung zusteht und falls ja - in welcher Höhe.


    1. Ich werde mich am Stichtag des 1.12. im Angestelltenverhältnis nach TV-L E11 befinden.

    2. Ich befand mich in den Monaten Juli, August, September nicht im Schuldienst. Wird die Grundlage der Bemessung an meinen eigenen konkreten Entgelteinnahmen währenddessen gemessen? D.h. Entgelt in diesem drei Monaten in Summe = 0 --> Jahresonderzahlung = 0? Oder ist es lediglich die allgemeine durchschnittliche Grundlage der Entgeltstufe E11, die in diesen Monaten zugrunde gelegt wird?

    3. Falls es bei 2. auf eine Zahlung > 0 hinausliefe: Gilt dann die Zwölfelungsregelung, so dass als Berechnungsgrundlage nur die aktiven Monate im Schuldienst des Jahres in Betracht gezogen werden?

    4. Spielt es bei der Zwölfelungsregelung eine Rolle, ob das Arbeitsverhälsnis beim selben Arbeitgeber (Land NRW) verschiedenartig, zum einen als Beamter, zum anderen als Angestellter, bestand?


    5. Auf der Seite des LBVs ist in der FAQ zur Jahressonderzahlung noch folgender Hinweis zu finden: "Die Jahressonderzahlung wurde auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"
    Weiß jemand, was es damit konkret auf sich hat?


    Danke für die Hilfe.

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