Beiträge von Tabea24

    Leider ist dieses Forum nicht besser als viele anderen Foren. Es gibt auch hier Teilnehmende, die einen Beitrag zur Belastung der Diskussionsatmossphäre leisten. Wir brauchen hier keine Belehrungen. Ich gehe einmal davon aus, dass jeder TN hier seine Staatsexamina bestanden hat und eine ausgebildete Lehrkraft ist. Allein das verbitetet es mir, ohne fundiertes Hintergrundwissen, Kollegen oder Kolleginnen ihre Lehrkompetenz abzusprechen.

    Wer sich anmaßt, aufgrund einer Frage zur Legalität von Unterrichgtsmaterial zu mutmaßen, die Unterrichtsvorbereitung sei falsch, die schweizer Lehrkräfte seien demokratischer als die deutschen oder Videostatements seien Mist, zeigt doch nur, dass es nicht um eine wertschätzende Erörterung geht sonden um die Zurschaustellung der eigenen Selbsteinschätzung.

    Ich bin tief deprimiert, wenn ich so etwas lese. Unter welchem Rechtfertigungsdruck müssen sich solche Kolleginnen oder Kollegen befinden?


    Ich bin raus aus der Diskussion, weitere Komentare gibts von mir nicht mehr.

    Also noch einmal , bevor ich hier auf jeden einzelnen Post eingehe: Meine Frage war nur, ob ich die Seite Eurer Meinung nach einsetzen darf. Mehr nicht.

    Wer von dieser Frage auf mein (in den Augen vieler fehlendes) Unterrichtskonzept schließt, mag das tun. Es muss ihnen aber klar sein, dass das ein Ergebnis ihrer eigenen Schlussfolgerung ist und nicht von meiner Frage gedeckt ist.


    Aber ich mache aus meinem Unterrichtskonzept natürlich kein Geheimnis. Es geht um eine "Vergleichende Analyse politischer Initiativen" und dabei ist die Seite 100argumente.de in meinen Augen Gold wert, weil die dort aufgeführten Statements ausdrücklich als persönliche Meinungen oder persönliche Argiumente ausgewiesen sind. Diese Bewertungesansätze mit den "Mainstreamargumenten" der medialen analytischen Berichterstattung zu vergleichen, ist Ziel des Unterichts. In Wirklchkeit noch etwas komplexer, würde aber hier den Rahmen sprengen.

    Ist ein Beuitag, den die SuS nach Fertigstellung bei einem Schülerwettbewerb der bpb einreichen wollen.

    Nein, du verstehst uns falsch. Die Frage ist, wofür du die Seite einsetzen willst. Dort sind irgendwelche Leute, die irgendwas sagen. Das ist noch kein Plan für einen Unterricht.


    Und einfach nur Argumente zu sammeln, warum eine Partei doof ist, entspricht weder dem Beutelsbacher Konsens noch irgendeinem didaktischen Prinzip.

    Ich verstehe Dich richtig, dass Du der Meinung bist, dass der Einsatz dieser Seite im Unterricht abhängig vom Unterrichtskonzeot und vom Lernziel sei? Ich diese Frage also zusammen mit einer Präsentation meines Unterrichtsentwurfes stellen müsse? Das wäre mir neu, denn das gibt der Beutelsbacher Konsens nicht her.
    Im übrigen habe ich icht geschrieben, dass es "irgendwelche Leute, die irgendwas sagen" mein Plan sei. Und ich habe auch nicht geschrieben, dass ich Argumente dafür sammle, dass "eine Partei doof" sei.

    Oh, ich naive bin davon ausgegangen, dass eine Lehrkraft, die das Wort ‚Recherche’ benutzt, mehrere verschiedene Links anbietet…

    Aber in einer Sek2, wo die TE wohl unterrichtet, verteile ich keine Links sondern LASSE recherchieren…

    Ich finde den Unterton unangemessen, denn ob und wie SuS Zugriffe auf andere Seiten haben, ob sie selbst recherchieren können, ob sie eigene Recherchequellen mit einbringen können etc. wurde von mir überhaupt nicht thematisiert. Ich habe noch nicht einmal erwähnt, zu welchem Thema recherchiert werden soll. Meine Frage war eine andere und eine ganz einfache: Verträgt sich der Einsatz dieser Seite mit dem Beutelsbacher Konsens.



    Danke für die Feedbacks, ich verstehe sie so: Jenseits der Frage, ob Euch kder einigen von Euch die Seite gefällt, kann ich sie einsetzen.


    Die Diskussionen um ein mögliches Parteiverbot haben unter unseren Schüler*innen und in Teilen auch unter unseren Lehrpersonen hochgradige Empörung ausgelöst. Ich musste mehrfach erst mal erklären, doch, in Deutschland geht das. In der Schweiz undenkbar. Ich wollte es nur mal erwähnt haben. Moral und so. Ein solches Verfahren ist mit dem hiesigen Demokratieverständnis nicht vereinbar. Ich habe mir die Seite angeschaut, keine meiner Kolleginnen für Geschichte und politische Bildung würde sowas als "Quelle" im Unterricht verwenden.

    Leider nicht richtig.
    Aiuch in der Schweiz können Parteien verboten werden, wenn sie die Grundlagen des Staates in besonderer Weise gefährden. Das geht dort dann allerdings nicht über einen Verfassungsartikel, sondern über das Vereins- oder Strafrecht. Der Bundesrat oder das Bundesgericht könnte dann eine solche Entscheidung treffen.
    Auch wenn das in der Schweiz bisher nicht vorgekommen ist, ist es doch möglich.

    Ist aber ein gutes Beispiel für die "flüchtige Dehnbarkeit der Wahrheit". Das Argumente ("Parteienverbot in der Schweiz geht") - wird übrigens auch gern von der AfD benutzt. Es ist aber eben falsch.

    Deshalb sind auch Aussagen wie "...keine meiner Kolleginnen für Geschichte und politische Bildung würde sowas als "Quelle" im Unterricht verwenden." bedenklich. Ich glaube nicht, dass Antimon für 125000 schweizer Lehrkräfte sprechen kann.

    Ich habe im Internet die seite www.100argumente.de gefunden. In meinen Augen eine seriöse Seite, die vielfältige persönliche Argumente gegen die AfD transportiert.

    Meine Frage ist: Dürfte ich diese Seite im Unterricht einsetzen, zum Beispiel SuS nach bestimmten Inhalten oder Argumenten recherchieren lassen, um anschließend darüber zu diskutieren? Verträgt sich das mit dem Neutralitätsgebot bzw. mit dem Beutelsbacher Konsens?


    Freue mich auf Antworten

    Tabea

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