Beiträge von mimi77
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Die bekommst du anteilig, wenn du am 1.12. noch beschäftigt bist, mit der Höhe des Septembergehaltes als Grundlage, meine ich.
Sprich 11/12 müsstest du dann bekommen.
Ja, da werde ich noch beschäftigt sein.. aber wie geschrieben, ich habe an einer Schule von 12.2. bis heute (31.10.) gearbeitet und die neue Stelle beginnt erst Anfang November, nicht 1.11., da ich die Unterlagen noch ausfüllen und abgeben muss..
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Hallo zusammen, wenn man von 12. Februar bis zum 31. Oktober gearbeitet hat (Angestellte in NRW) und die neue Stelle ab Anfang November beginnt (das Schulamt hat die Unterlagen nicht rechtzeitig zum 1. November geschickt), erhält man dann die Sonderzahlung im November? Oder bekommt man diese nur, wenn man das ganze Jahr ohne Unterbrechungen gearbeitet hat? Danke
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