Beiträge von rdmr

    Der Anwalt kann dir sagen, ob ein Widerspruch dagegen aufschiebende Wirkung hätte oder nicht. Je nach Rechtslage würde unter Umständen erstmal alles seinen "normalen" Gang gehen. d.h. du würdest erstmal zum 1.11. eingestellt.


    Ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie man bei so einer wichtigen Thematik derart rumeiern kann. Letzten Endes geht es auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Wenn du die Stelle jetzt nicht antreten kannst, sondern vielleicht erst in einem halben Jahr oder Jahr bzw. dann unter Umständen vielleicht erstmal ohne Stelle da stehst, dann ist das schon ein ganzer Batzen Bezüge, der dir entgeht. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt würde ich sofort einen Anwalt einschalten, statt mich auf irgendwelche "Erfahrungswerte" oder Hörensagen zu verlassen.

    Hättest du dir die Mühe gemacht und den Thread vollumfänglich gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich zu keinem Zeitpunkt behauptet habe, dass ich keinen Rechtsbeistand hätte. Ich habe lediglich nach allgemeinen Erfahrungen zu dem Thema und Rat gefragt.


    Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Siehe Post #53, in welchem ich ein Update zur Lage gebe und auch die anwaltliche Einschätzung hier im Thread teile. Natürlich kann ich nicht zum 01.11. eingestellt werden, da die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.


    Der ursprüngliche Termin der Ernennung wäre der 28.10. (mit Wirkung zum 01.11.) gewesen. Jetzt soll die Ernennung am 01.11. stattfinden. Eigentlich ist da bei uns ein Brückentag, aber ich nehme an, dass sich trotzdem jemand auf Leitungsebene, aufgrund der Situation, bereiterklärt hat, am 01.11. die Ernennung vorzunehmen.

    Wenn ich also die "Wiederholung" am 29.10. bestehe, kann ich zum 01.11. ernannt werden und hätte am 04.11. meinen ersten Arbeitstag an der neuen Schule.

    Abgesehen davon, dass meine Frau, mein Sohn und ich in den aktuell laufenden Herbstferien Urlaub gebucht haben (den wir nun nicht antreten konnten) und ich an meinem letzten Tag an der Ausbildungsschule noch ein Examen wiederholen soll, um dann nach 18 Monaten Referendariat direkt in eine Vollzeitstelle zu starten, komme ich vielleicht noch ganz gut bei dieser Sache weg. Vielen Dank für deine Ratschläge :) !




    Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen für das Daumendrücken. Selbstverständlich versorge ich euch mit Updates. Solltet ihr Mentoren sein: Achtet um Himmels Willen darauf, dass bei Prüfungsstunden die gesamte Kommission anwesend ist :angst:

    Kurzes Update:


    Anwalt ist von rechtlicher Seite der Meinung (Ersteinschätzung), dass das Prüfungsamt grundsätzlich nicht falsch gehandelt hat. Stichwort Chancengleichheit. Wäre ich durchgefallen, hätte ich das Fehlen des Prüfers zum Anlass nehmen können, eine Wiederholung zu fordern. Er hat Akteneinsicht gefordert und möchte sich jedoch noch das Protokoll ansehen.


    Dass dieser Vorgang menschlich und moralisch sehr schwer nachzuvollziehen ist, steht auf einem anderen Blatt. Einspruch ist erhoben, aber er sieht wenig Aussichten auf Erfolg. Zumal die Behörde eingestehen müsste, dass sie einen Fehler gemacht hat (hier ist die Prüfungskommission gemeint).


    Das Schulamt hat den Termin der Ernennung auf den 01.11. verlegt und ist nun ebenfalls der Meinung, dass einer fristgerechten Wiederholungsprüfung nichts mehr im Weg steht.


    Sieht also schlecht aus.

    Obacht!

    Wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht sich der Fall des TE auf seine Examensprüfung, wohingegen die anderen Fälle wohl vor den Prüfungen gelegen haben. Das sind zwei Paar Schuhe. Sollte das bei mehreren Examina vorgekommen sein, hat der Prüfer, wenn man ihm das nachweisen kann, ein dickes Problem.

    Der TE sollte sich hier, sofern sein Fall einmalig ist, ausschließlich um sich kümmern. Beweise zur Unorganisiertheit des Prüfers zu sammeln ist hingegen nicht verkehrt, wenngleich der Fehler ja bereits offiziell bekannt ist - sonst würde die Prüfung ja nicht noch einmal angesetzt werden.

    Die Unorganisiertheit des Prüfers ist allgemein bekannt.


    Korrekt: Die anderen Fälle beziehen sich auf einfache Unterrichtsbesuche und liegen vor den Prüfungen.

    Rein rechtlich macht es keinen Unterschied, aber darf ich fragen: Gibt es eine Vorgeschichte zwischen dir und dem Seminar? Warst du ein Wackelkandidat? Hast du in dem Fach einen krassen Notenunterschied?
    Es sieht quasi nach "Exempel statuieren" aus?
    Gibt es jemanden anderen, der auch betroffen ist, dass die Seminarleitung während Prüfungen lieber aufs Klo geht, mit anderen redet oder was auch immer?

    Es gibt keine Vorgeschichte. Ich habe ein gutes Verhältnis, sowohl zum Seminarleiter, als auch zum Prüfungsvorsitzenden (der gleichzeitig mein Fachleiter ist).

    Der Seminarleiter ist hin und wieder in der Hinsicht aufgefallen, dass er Termine verpasst und generell etwas "unorganisiert" ist. Das betrifft auch andere Referendare.


    Ich habe mit 2,5 abgeschlossen. Einen krassen Notenunterschied oder eine sehr knappe Prüfungsstunde gab es in keinem meiner zwei Fächer.


    Daher kann ich mir nicht erklären, wieso jemand ein Exempel statuieren wollen würde. Der Leiter des Prüfungsamtes ist neu in seiner Funktion und möchte vielleicht alles "richtig" machen. Das wäre zwar weit hergeholt, aber der einzige Ansatzpunkt, den ich hätte.

    Wer hat denn das überhaupt bemängelt? Steht es im Protokoll, dass der Prüfer fehlte und das Prüfungsamt hat gesagt: Dann muss wiederholt werden?

    Der Prüfungsvorsitzende hat im Protokoll vermerken lassen, dass ein Prüfer eine gewisse Zeit (ca. die Hälfte der Prüfungsstunde) gefehlt hat, ja.

    In der dazugehörigen Verordnung finde ich allerdings keine Rechtsgrundlage, dass das Prüfungsamt aus eigenen Stücken dann eine Wiederholung anordnen kann und darf. Der Prüfungsvorsitz hat vermutlich Beschwerde gegen das Ergebnis eingelegt, woraufhin das Prüfungsamt sich das Protokoll angesehen hat.

    Jedoch ist das alles Spekulation. Ich kenne mich mit den Vorgängen natürlich nicht gut genug aus, um hier Belastbares mitzuteilen.

    Hast Du denn Zeugen für Deine Frage, ob Du trotz fehlendem Mitglied anfangen sollst? Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht im Protokoll steht.

    Und da stelle ich mir zusätzlich die Frage: Wer macht eigentlich das Protokoll? Vorsitz?

    In Mecklenburg-Vorpommern schreibt der Mentor/die Mentorin das Protokoll und die gesamte Prüfungskommission (bestehend aus Vorsitz, das ist immer ein Fachleiter, Seminarleitung und Mentor/Mentorin des zu prüfenden Faches) unterschreiben das Protokoll.


    Mit sehr viel Glück hat das ein Schüler mitbekommen, aber das wäre jetzt Spekulation. Natürlich war mir, so kurz vor der Prüfungsstunde, nicht die Tragweite bekannt. Ansonsten hätte ich darauf gedrängt, dass mein Hinweis ins Protokoll aufgenommen wird, aber daran denkt man in so einer Situation natürlich nicht.


    Ich habe die Gewerkschaft (VBE Landesverband) telefonisch erreicht. Diese prüft nun weitere Schritte.

    Was erwartest du denn dann? Alle Ratschläge, die dir hier gegeben werden, konterst du mit "das dauert zu lange".


    Ehrlich gesagt finde ich diese Nachricht eine absolute Frechheit.


    Ich "kontere" überhaupt nichts, sondern bin an einem Austausch über meine Situation interessiert. Und wie in meinem Eingangspost von mir erfragt, möchte ich lediglich wissen, ob jemandem in diesem Forum so ein Fall bekannt ist und ob jemand einen Rat weiß.


    Ratschläge und Zuspruch habe ich bereits erhalten, aber das heißt doch nicht, dass ich jeden Ratschlag hilfreich finden muss.

    Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Die machen eine Rechtsberatung, stellen auch Anwälte und sollten sich kümmern. Aber das du nun für ihre Unfähigkeit bestraft werden sollst, geht meiner Meinung nach nicht.

    Bin Mitglied im VBE, ja. Aber ich befürchte, dass, bevor die etwas erreichen, viel Zeit ins Land geht. Zeit, die ich nicht habe, da ich meine Planstelle am 01.11. antreten möchte.

    Falls protokolliert worden sein sollte, dass Du gemäß Anweisung des Vorsitzenden mit der Stunde anfangen solltest oder diese Aussage zumindest belegbar sein sollte, müsstest Du mit einem Anwalt für Prüfungs- bzw. Verwaltungsrecht dagegen vorgehen. Der Mangel wurde von Dir angesprochen und die Kommission hat zum Zeitpunkt der Prüfung gepennt.

    Einsicht in das Prüfungsprotokoll hatte ich bisher nicht. Das kann ich ja beantragen.


    Mein Problem ist: Die Zeit rennt mir davon. Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass ich pünktlich zum Beamten auf Probe ernannt werden kann und somit ebenfalls nicht meine Stelle zum 01.11. antreten werden können.


    Horrorszenario wäre nun, dass die Stelle neu ausgeschrieben wird und ich nichts habe.

    Zumal ich der Meinung bin, dass die Anfechtung bzw. Wiederholung der Prüfung bzw. die Ankündigung dessen ein Verwaltungsakt ist, wogegen man Widerspruch erheben kann. Eine bloße Info "per Mail" finde ich da auch etwas dürftig.

    Ich denke, dass der Brief dazu noch zugestellt wird. Die Mail kam vermutlich vorab. So kenne ich es zumindest vom Lehrerprüfungsamt, bzw. vom Bildungsministerium.


    Welche Institution organisiert denn in euren Bundesländern die Zweite Staatsprüfung? Und welche Befugnisse haben die bei euch?

    Das hier ist vermutlich die gültige Prüfungsordnung:

    https://www.bildung-mv.de/expo…oads/lehprvo_2000_M-V.pdf

    Da geht es um das 1. Staatsexamen oder?


    Den Link zur GEW hatte ich noch nicht gefunden. Danke schön!


    Die anderen Links auf der Seite bild-mv.de sind entweder veraltet, nicht zutreffend oder ich hatte darin schon gelesen. Für mich ist die Lehrervorbereitungsdienstverordnung interessant, aber da steht nichts, was mir in meinem Fall weiterhilft.

    Auf jeden Fall Personalrat, ggf. Gewerkschaft und notfalls zum Anwalt.


    Das würde ich mir unter keinen Umständen gefallen lassen.

    Wenn deine Prüfer einen Formfehler machen, so wäre das ein Grund für einen durchgefallenen Prüfling, das Ergebnis anzufechten.

    Aber, dass sie ihre eigenen Formfehler auf deinem Rücken "berichtigen" wollen, ist eine extreme Frechheit. Unglaublich.

    Mit dem Prinzip der Chancengleichheit hat auch der Leiter des Prüfungsamtes die angeordnete Wiederholung begründet. Zitat: "Sie hätten ja auch sicherlich Widerspruch eingelegt, wenn Sie durchgefallen wären."

    Was sagt die Seminarleitung und der öPR?


    Die würde ich hier unbedingt einschalten.

    Die Seminarleitung war die Person, die nur zur Hälfte anwesend war. Hat sich überschwänglich entschuldigt und möchte jetzt natürlich die Wiederholung der Prüfungsstunde durchziehen.


    Ist der öPR denn überhaupt eine Hilfe? Ist der öPR für mich als Referendar zuständig?


    Aufgrund der sehr kurzen Zeit bis zu meiner eigentlichen Verbeamtung auf Probe hoffe ich noch, dass sich das Problem in der kommenden Woche löst.

    Ich habe schon in die Lehrervorbereitungsdienstverordnung geschaut (Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern) und keine rechtliche Grundlage finden können. Eine Prüfungsordnung habe ich nicht gefunden.

    Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob der Vorsitzende der Prüfungskommission nachträglich Einspruch gegen das Prüfungsergebnis erhoben hat. Was ungewöhnlich wäre, denn er hat mir ja selbst zum Bestehen gratuliert und das Ergebnis erläutert.

    Selbst dann erscheint es mir fraglich, ob der Leiter des Prüfungsamtes eine Wiederholung anordnen kann/darf.


    Es ist, wie gesagt, äußerst grotesk und ich weiß aktuell nicht, wo oben oder unten ist.

    Hallo zusammen, ich möchte euch folgende Situation schildern und mich interessiert, ob ihr Vergleichbares schonmal gehört habt:


    Ich habe am 14.10. mein 2. Staatsexamen bestanden nach viel Blut, Schweiß und Tränen und war überglücklich, da ich am 28.10. zum Beamten auf Probe ernannt werden soll und ab 01.11. meine Planstelle antreten darf.

    Am 15.10. erhielt ich vom Prüfungsamt eine Bescheinigung über das Bestehen des 2. Staatsexamens. Die Urkunde soll folgen, sobald fertig.


    Am 17.10. erreichte mich eine Mail vom Leiter des Lehrerprüfungsamtes, in der er mitteilte, dass die Prüfung in einem Fach wiederholt werden muss.

    Der Grund: Einer der drei Prüfer sei während der zu zeigenden Prüfungsstunde nicht vollständig anwesend gewesen. Tatsächlich war besagter Prüfer nur etwa die Hälfte der Zeit während der Prüfungsstunde anwesend. Ich habe den anwesenden Prüfungsvorsitzenden vor Beginn meiner Prüfungsstunde gefragt, ob wir warten oder ich anfangen soll, woraufhin dieser sagte, ich soll mit der Prüfungsstunde beginnen.


    Die Konsequenz: Ich soll nun laut Prüfungsamt innerhalb von einer Woche einen Wiederholungstermin mit meinen Prüfern ausmachen, einen komplett neuen Entwurf schreiben und die Prüfungsstunde in einem Fach somit wiederholen, obwohl ich schon bestanden habe.


    Das Problem: Aktuell sind Herbstferien und mein Referendariat endet eigentlich planmäßig zum 31.10. - Selbst wenn ich es schaffen würde, eine Prüfungsstunde samt Entwurf während der Ferien vorzubereiten: Die "Wiederholung" der Prüfungsstunde kann frühestens am 29.10. erfolgen. Der Termin zur Ernennung zum Beamten auf Probe am 28.10. ist somit nicht möglich und ebenfalls nicht die Einstellung als Beamter ab 01.11.


    Abgesehen davon, dass ich komplett unverschuldet in diese Situation geraten bin, fühle ich mich komplett alleingelassen mit der Situation. Ich habe meine Prüfungsstunden wochenlang vorbereitet und soll eine neue Stunde innerhalb einer Woche vorbereiten und anschließend benotet wiederholen? Das hört sich für mich einfach grotesk an.


    Die Schulbehörde habe ich über diesen Vorgang am 18.10. informiert, aber natürlich konnten die mir auch keine Auskunft geben, was mit meiner Ernennung und meiner Planstelle ab 01.11. passiert.


    Hat irgendjemand einen Rat für mich oder von einem ähnlichen Vorgang gehört?

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