Hallo zusammen,
ich wollte euch gern den Ausgang dieses, doch sehr ungewöhnliches Vorgangs, mitteilen.
Die gute Nachricht zuerst: Ich musste die Staatsexamensprüfung nicht wiederholen. Das Lehrerprüfungsamt hat die Anordnung am 23.10. zurückgezogen. Ich konnte mir am 24.10. mein Zeugnis abholen (was ich persönlich gemacht habe) und wurde am 28.10. zum Beamten auf Probe ernannt. Seit dem 04.11. bin ich an meiner neuen Schule im Dienst.
Schlussendlich hat vermutlich die Kombination aus Anwalt (ich hatte einen eingeschaltet) und Druck seitens der Gewerkschaft (ein Mitglied des Lehrerhauptpersonalrates hat sich für mich eingesetzt) zum Erfolg geführt.
Ein bitterer Beigeschmack bleibt: In den eigentlich geplanten Urlaub konnten wir nicht fahren und mussten daher kostenpflichtig stornieren und aller Voraussicht nach bleibe ich ebenfalls auf den Kosten für den Anwalt (ca. 2000 €) sitzen, weil das Bildungsministerium der Meinung ist, es sei kein Widerspruchsverfahren gewesen und somit hätte ich die Kosten selbst zu tragen. Der Prüfer, der zu spät gekommen ist, bleibt im Amt. Allerdings überlege ich noch, ob ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen möchte.
Vielen Dank für eure hilfreichen Kommentare und Tipps und auch eure aufmunternden Worte. Sollten noch Fragen offen sein, versuche ich, diese zu beantworten.