Sag mal, Schulnomade, wenn Du die ganzen Urteile offenbar kennst und selbst recherchiert hast, was willst Du dann eigentlich noch von uns? Ich kann mich des Gedankens nicht ganz erwehren, dass wir hier ein bisschen vorgeführt werden sollen.
Dein Grundanliegen ist ja mit Verweis auf die ADO und die Teilzeitvorgaben letztlich beantwortet. Schulleitungen sollten diese Punkte auch kennen, so dass ich hier eigentlich keinen weiteren Diskursbedarf mehr sehe.
An einer zusammenfassenden und umfassenden Darstellung des Themas, die sich schnell von den Betroffenen durch eine Suchmaschine auffinden lässt, wäre ich interessiert. Dazu bringe ich hier meine eigenen Kenntnisse und Erfahrungen ein und bin allen Teilnehmern an der Diskussion dankbar für den Realitätscheck meiner Beiträge. Natürlich habe ich mich schon gelegentlich im persönlichen Gespräch durch die Schulleitungen von Dienstplichten/ Anwesenheiten befreien lassen. Ein eigenes Verständnis der Rechtsgrundlagen ist dafür hilfreich. Das konnte mir als befristet Beschäftigtem schon einige unterrichtsfreie Tage "retten". Besonders in Erinnerung geblieben ist mir die SchILf auf der ich die Schulleitung fragte, ob ich als befristet beschäftigte Vertretungslehrkraft eigentlich an meinem unterrichtsfreien Tag zur Teilnahme verpflichtet wäre und dann die Antwort nein erhielt...
Es soll hier bitte nicht der Eindruck entstehen, dass es nur darum geht Arbeit zu vermeiden. Es gibt in diesen Foren ja auch einige Beiträge in denen Kollegen wegen ihres befristeten Beschäftigungsverhältnisses nicht an Veranstaltungen teilnehmen durften, die sie gerne mitgemacht hätten.
Vielleicht finden sich ja noch andere "Befristete" und Kundige zum Thema die uns an ihrem Detailwissen ,das über die ADO hinausgeht, teilhaben lassen.