Beiträge von mangolicious

    Danke für deine Antwort.

    Für die Versetzung reicht anscheinend die Adresse des Grundstücks.


    Der Zielort befindet sich am Zipfel des derzeitigen Regierungsbezirkes und wir würden gerne im Regierungsbezirk bleiben, da es alternativ ins Ruhrgebiet mit entsprechenden Pendelzeiten gehen würde. Schaut der bisherige Regierungsbezirk erst einmal im „eigenen Haus“ oder hat er auch direkt Übersicht über Bedarfe der anderen Regierungsbezirke?


    Wird mit zwei Kindern tatsächlich auf wohnortnahen Einsatz geachtet, oder ist das eine Floskel, die sich auf die 50km bezieht?

    Liebes Forum,


    mein Mann und ich planen den Hausbau in der Heimatstadt meines Mannes. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit unserer zweiten Tochter und würde mich aus der Elternzeit heraus versetzen lassen wollen. Die Entfernung zu meiner bisherigen Schule liegt bei deutlich über 80km.

    Meine Frage ist, ob für den Antrag auch die Adresse unseres Grundstücks ausreicht, oder was letztlich gefordert wird. Wir würden wahrscheinlich erst Mitte 2025 in eine Mietwohnung dort ziehen, damit es mit der Einschulung meiner älteren Tochter klappt. Allerdings muss ich den Antrag ja schon bald stellen und noch haben wir lediglich die Adresse des Grundstücks.


    Vielen Dank für eure Hilfe. :)

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