Beiträge von AbgeordneteLehrkraft

    Hallo liebes Forum!


    Kann mir jemand erklären, wie der Ablauf ist, wenn ich in NRW nach dem Ablauf einer Abordnung an eine Universität nicht mehr an meine vorherige Schule zurückkehren möchte, sondern mir einen Neustart an einer wohnortnahen Schule wünsche?


    Muss ich schon während der Abordnung Versetzungsanträge stellen oder reicht ein Rückkehrantrag über Oliver zum Termin bevor meine Abordnung ausläuft?


    Ich bin für meine Abordnung 150 km weit umgezogen und möchte gerne anschließend in der Region meiner Universität bleiben. Die Region, in der ich jetzt lebe, ist ziemlich unterversorgt (aber nicht Gelsenkirchen), die Schule, von der ich abgeordnet bin, hat aber auch in einem meiner Fächer, das jedoch kein Mangelfach ist, wahrscheinlich wieder ein Versorgungsproblem.


    Ich bin was Schulformen anbelangt, erstmal komplett flexibel, würde halt nur gerne innerhalb der 50 km um den Wohnort eingesetzt werden. Daran von der zuständigen Bezirksregierung eine Auskunft zu bekommen scheitere ich allerdings und vorliegende Erfahrungsberichte beziehen sich leider darauf, dass man von der Abordnung direkt mit einer Beförderung über Stella an eine andere Schule geht. Ich würde mich lieber erstmal so ohne Beförderung wieder in den Schuldienst und ggf. eine neue Schulform einarbeiten wollen. Alles andere würde ich unangemessen finden und mich folglich erst später auf Beförderungsstellen bewerben wollen.


    Mein Hauptfrage ich also, ob man mich trotzdem verpflichten kann, an meine alte Dienststelle zurückzukehren, ggf. auch mit 2 schulpflichtigen Kindern, die umziehen müssten? Und falls ja: wie kann ich das ggf. am erfolgreichsten abwehren?


    Vielen Dank!

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