Beiträge von AbgeordneteLehrkraft

    Mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.


    Lass dich so lange krank schreiben, wie du es brauchst. Du solltest auch länger Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme haben. Manche haben Zusatzqualifikationen zur Begleitung nach Tot- und Fehlgeburten und man bekommt evtl. schneller einen Termin als beim Psychologen.


    Mein Rat wäre außerdem, dich an den Personalrat zu wenden, damit du jemanden hast, der dich a) bezüglich der Frage berät, wie man vorgehen könnte, um dir eine Wiedereingliederung zu ermöglichen. Und b) könnte dich dann jemand begleiten in den Gesprächen mit der Schulleitung, so dass du Unterstützung und Sicherheit hast.


    Fehl- und Totgeburten sind absolute Ausnahmesituationen und es kann sehr schwierig sein, einen Weg zurück zu finden, insbesondere wenn viele negative Gefühlserinnerungen aus dieser schlimmen Erfahrung mit der Schule und Schulleitung verknüpft sind. Ich habe diese Erfahrung selbst leider auch machen müssen und in den Jahren danach leider auch immer wieder mitbekommen, dass es Kolleginnen ähnlich ging. Das ist einerseits schrecklich, andererseits hat es bei mir dazu geführt, dass ich mich nicht ganz so alleine gefühlt habe auf meinem Weg, wenn nichts mehr so ist, wie es war.


    Viel Kraft für dich.

    Danke. Zur Info an alle Nachfolgenden: Eine Abordnung ist keine Beurlaubung und auch keine Freistellung. Ergo erfolgt tatsächlich eine automatische Rückkehr an die abgebende Schule. Möchte man das nicht, bleibt einem nur der Weg über das Versetzungsverfahren aus persönlichen Gründen.


    Für mich ist das eine Katastrophe, da ich mir keine großen Chancen ausrechne und ja dummerweise auch nicht sofort mit Beginn der Abordnung angefangen habe, Versetzungsanträge zu stellen. Ich muss jetzt mal schauen, welche Optionen ich habe außer mich auf Beförderungen zu bewerben, was ich noch immer unangemessen fände, aber so kenne, was jedoch aufgrund des Bezirksregierungswechsels wahrscheinlich aber auch eh nicht möglich sein wird.


    Wenn jemand eine Idee hat, wer oder was mir helfen könnte, nehme ich diese gerne entgegen.

    Danke für deine Antwort. Das macht Sinn. Schließlich führt die alte Schule ja auch noch die Dienstakte. Ich weiß jetzt nur leider trotzdem nicht, ob ich ähnlich wie nach einer Elternzeit einen Anspruch auf Versetzung habe oder mich die alte Schule auch 5 Jahre nicht freigeben könnte. Außerdem weiß ich nicht, ob ich schon zum vorletzten Abordnungsjahr versuchen sollte, mich versetzen zu lassen.

    Vermutlich müsste ich dann ja aber von der neuen Schule neu abgeordnet werden und welche Schule sollte das mitmachen, wenn sie dann noch ein Jahr auf mich warten muss?


    Die wenigen ehemaligen abgeordneten Lehrkräfte, die ich persönlich kenne, haben danach die Schule gewechselt, aber alle in Form einer Beförderung, wo dann nur die Beurteilung noch in der alten Schule stattfand.

    Hallo liebes Forum!


    Kann mir jemand erklären, wie der Ablauf ist, wenn ich in NRW nach dem Ablauf einer Abordnung an eine Universität nicht mehr an meine vorherige Schule zurückkehren möchte, sondern mir einen Neustart an einer wohnortnahen Schule wünsche?


    Muss ich schon während der Abordnung Versetzungsanträge stellen oder reicht ein Rückkehrantrag über Oliver zum Termin bevor meine Abordnung ausläuft?


    Ich bin für meine Abordnung 150 km weit umgezogen und möchte gerne anschließend in der Region meiner Universität bleiben. Die Region, in der ich jetzt lebe, ist ziemlich unterversorgt (aber nicht Gelsenkirchen), die Schule, von der ich abgeordnet bin, hat aber auch in einem meiner Fächer, das jedoch kein Mangelfach ist, wahrscheinlich wieder ein Versorgungsproblem.


    Ich bin was Schulformen anbelangt, erstmal komplett flexibel, würde halt nur gerne innerhalb der 50 km um den Wohnort eingesetzt werden. Daran von der zuständigen Bezirksregierung eine Auskunft zu bekommen scheitere ich allerdings und vorliegende Erfahrungsberichte beziehen sich leider darauf, dass man von der Abordnung direkt mit einer Beförderung über Stella an eine andere Schule geht. Ich würde mich lieber erstmal so ohne Beförderung wieder in den Schuldienst und ggf. eine neue Schulform einarbeiten wollen. Alles andere würde ich unangemessen finden und mich folglich erst später auf Beförderungsstellen bewerben wollen.


    Mein Hauptfrage ich also, ob man mich trotzdem verpflichten kann, an meine alte Dienststelle zurückzukehren, ggf. auch mit 2 schulpflichtigen Kindern, die umziehen müssten? Und falls ja: wie kann ich das ggf. am erfolgreichsten abwehren?


    Vielen Dank!

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