Beiträge von Zer

    Guten Morgen,


    danke für die Rückmeldungen. Naja, was die Verordnungen betrifft, hat sich mein Abteilungsleiter schon öfter geirrt. Ich werde wohl die Chefin mal fragen. Seph der Unterricht wird an unserer Schule als Fächer, Lernfelder und Projekten erteilt. Humblebee in den letzten Jahren wurde so damit umgangen, dass die KuK die Fehlzeiten in allen Fächern und Lernfeldern pro Halbjahr ausrechnen und dokumentieren sollten. Darauf hin die Schüler Anträge auf Versetzung stellen musste, darüber in der Notenkonferenz abgestimmt und dies im Protokoll vermerkt wurde. PRO HALBJAHR obwohl in der Verordnung " in jeder Jahrgangsstufe" steht. Heißt, da hat einer in Mathe nach dem HJ 35 Prozent Fehlzeit, deswegen womöglich nicht versetzt, obwohl er ja im 2. HJ die Anwesenheit noch verbessern hätte können...Ich habe den Abteilungsleiter darauf hingewiesen, dass das verlange Vorgehen zum HJ nicht notwendig ist, sondern nur zum Ende der Jahrgangsstufe. Seit dem machen wir es nun am Ende des Schuljahres...


    LG

    DANKE!


    hier sind die alle Bedingungen, damit ein Abschluss erzielt werden kann:


    Das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule erwirbt, wer

    1.

    in jeder Jahrgangsstufe in jedem Fach, Lernfeld oder Projekt an mindestens 70 Prozent des erteilten Pflichtunterrichts teilgenommen hat,

    2.

    im Verlauf der Ausbildung bei erteiltem Unterricht in nicht mehr als insgesamt zwei Fächern, Lernfeldern oder Projekten jeweils höchstens einmal keine Halbjahresnote erhalten hat,

    3.

    kein „ungenügend“ als Endnote erhalten hat,

    4.

    sonst mindestens „ausreichend“ lautende Endnoten erhalten hat oder Minderleistungen nach Satz 2 oder 3 ausgleichen kann,

    5.

    alle Praktika erfolgreich abgeschlossen hat und

    6.

    die Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stelle besteht.


    In deinem Beispiel, Moebius, bekommt der Schüler also keinen Abschluss nicht auf Grund der Fehlzeiten sondern auf Grund von 2.


    Bedeutet, wenn der Schüler nie zum Fachunterricht kommt, bekommt er keinen Abschluss, weil er keine Bewertung bekommen hat oder weil er eine 6 hat (oder eine 5 zu viel, oder keinen Ausgleich hat)


    LG

    Hi Moebius,


    ich danke dir sehr. Ich kann aber nicht davon aussehen, dass die Formulierung in der Verordnung (seit 2015 steht es da so) falsch ist. Im Gegenteil. Ich muss davon ausgehen, dass es genau so richtig und gewollt ist. Dazu kommt, dass zur Probezeit genau das gleiche steht aber an Stelle des "oders" ein "und":


    "Die Probezeit besteht, wer in der Probezeit in jedem Fach, Lernfeld und Projekt an mindestens 70 Prozent des erteilten Pflichtunterrichts teilgenommen hat."


    Ich muss doch davon ausgehen, dass es bewusst einmal "und" und dann aber "oder" heißt! Ich halte fest: Mit dem "oder" heißt es dass die Anwesenheit von min. 70% nur einem Bereich ausreicht, um den Abschluss zu bekommen!?


    Viele Grüße


    Sven

    Guten Morgen,


    ich würde schon gern Meinungen einholen, ob das "oder" dafür steht, dass die min. 70% Anwesenheit nur in einem der drei Bereiche gegeben sein muss.


    Schönen Wochenstart

    Liebe Kuk,


    mich interessiert sehr, welche Bedeutung eurer Meinung nach das "oder" im folgenden Satz hat. Deutschlehrer vor. Danke!


    "Das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule erwirbt, wer


    in jeder Jahrgangsstufe in jedem Fach, Lernfeld oder Projekt an mindestens 70 Prozent des erteilten Pflichtunterrichts teilgenommen hat."

Werbung