Danke für die vielen Antworten. Für meine weitere Frage habe ich einen neuen Beitrag erstellt.
Beiträge von Platipus
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Liebes Forum,
seit der Besoldungsanpassung gibt es an den Oberschulen in Niedersachsen die neue Funktionsstelle der Fachleitung mit der Besoldung A13Z (hier gibt es die Amtszulage, was ungefähr die doppelte Höhe einer Studienratszulage entspricht-falls man diesen Job als Studienrat annimmt).
Meine Frage bezieht sich auf den Arbeitsumfang einer solchen Zusatzaufgabe. Gibt es evtl. zusätzlich Ermäßigungsstunden?
Vielleicht gibt es hier im Forum Kolleginnen oder Kollegen, die solch eine Stelle bereits angenommen haben bzw. auch wieder abgegeben haben? Das würde mich sehr interessieren.
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Habe es auch gerade in der Gesetzesgrundlage gefunden: als Studienrat an einer Oberschule erhält man A13 zzgl. allgemeiner Stellenzulage und als Studienrat in der Funktion eines Fachgruppenleiters gibt es A13 zzgl. Amtszulage. Diese ist ca. doppelt so hoch wie die reguläre Stellenzulage, jedoch immer noch erheblich geringer als A14.
Ist die Frage ob sich das für das Plus an Arbeit lohnt. Wie schätzen denn hier KollegInnen einer OBS die Arbeitsbelastung als Fachleitung ein?
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Danke dir, jetzt habe ich den Fehler gefunden, bin wieder eingeloggt und konnte den anderen Account löschen. Jetzt dürfte alles wieder stimmen und hoffentlich alle Gemüter beruhigt sein.
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<Mod-Modus>
Nur zur Klärung:
Sorry, mein alter Account war nicht mehr aktiv: ==> Natürlich ist dein alter Account noch aktiv.
Sonst wäre der Benutzername ja auch bereits vergeben gewesen: ==> dein alter Account war platipus, dein neuer ist platypus
Grüße,
kl. gr. Frosch, Moderator
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Liebes Forum,
in meiner letzten artverwandten Frage habe ich schon viele gute Hinweise für Niedersachsen erhalten.
Jetzt interessiert mich vor allem noch der Punkt, ob ich auf meine A14 „ganz simpel“ verzichten kann, wenn ich mit A13 an eine andere Schulform versetzt werden möchte, da die Chancen dann höher sind.
Alternative wäre sonst vorab auf die Beförderung nach A14 zu verzichten (bin in der Erprobungszeit).
Vielleicht ist bei beiden Varianten ja die Chance gleich, weil man ohne Probleme von A14 auf A13 zurück kommen kann.
Ich habe bisher niemanden gesprochen, der hier vielleicht auch schon aus eigener Erfahrung berichten kann, kommt wohl nicht so häufig vor.
Vielen Dank für eure Beiträge!
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Ok und wie kann man sich dann z.B. als Gymnasiallehrer an einer Oberschule mit gymnasialem Angebot weiterentwickeln?
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Ich dachte, dass es spezielle jährliche Beförderungsstellen zu Oberstudienrätinnen und -räte gibt, die jetzt ersteinmal nicht direkt etwas mit den Stellenausschreibungen A14 im Schulverwaltungsblatt zu tun haben oder bin ich gedanklich auf dem Holzweg?
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Danke für die vielen Hinweise zu meiner Ausgangsfrage. Wer berät offiziell zu diesem Thema - wendet man sich da an den Schulbezirkspersonalrat?
Mir ist noch nicht so richtig klar, wie die Oberstudienratsstellen an der IGS bzw. auch an Oberschulen mit gymnasialem Angebot vergeben werden. Ist das kein Extrastellenpool?
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An einer Gesamtschule kann man als Studienrat doch sicherlich auch zum Oberstudienrat befördert werden, läuft das von den Aufgaben her denn anders als an Gymnasien?
Wenn die SL einen nicht gehen lassen möchte, dann würde sicherlich die DB im Alternativfall der Bewerbung auf eine freie A14 Stelle an einer IGS nicht unbedingt die beste werden (reine Mutmaßung natürlich…)
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Danke Moebius, das war sehr hilfreich und macht dann doch Mut es einfach zu probieren.
Daran würden sich jetzt für mich noch zwei kurze Fragen anschließen:
Wie lange nach Beförderung in das A14 Amt muss man denn warten, bis ein Versetzungsantrag gestellt werden kann?
Und wie oft kann mir meine SL die Versetzungsfreigabe ablehnen?
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Vielen Dank Fridolina007, ist deine Antwort auf NDS bezogen?
Gibt es hier im Forum Mitglieder, die sich speziell mit den Regelungen für Niedersachsen auskennen?
Ich stelle mir das eigentlich so vor: Versetzungsantrag stellen, wenn SL zustimmt und eine IGS Bedarf hat, dann würde man versetzt und bespricht zusätzliche Aufgaben. Oder würde man dann die ausgeschriebenen Funktionsaufgaben A14 aus dem Schulverwaltungsblatt dort übernehmen? Sprich eigentlich nur über das Bewerbungsverfahren an eine andere Schule kommen? Da könnte ich mit A14 ja fast nie versetzt werden?!?
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Ich kann aber schon eine Versetzung beantragen und werde dann aber nicht ungefragt auf A13 zurückgestuft?
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Liebes Forum,
ich habe am Gymnasium in NDS ein 1. Beförderungsamt A14 (Oberstudienrat) inne und würde mich gern an eine IGS versetzen lassen. Ist das problemlos möglich, bzw. wird man dann einfach automatisch an der neuen Schule mit Aufgaben betraut oder funktioniert das Verfahren nur über eine Bewerbung?
Würde mich über Infos zu meinem Bundesland freuen, liebe Grüße
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