Beiträge von CreativeGreen2.0

    Das BL dürfte nicht uninteressant sein, weil die Regeln für Mehrarbeit in der Regel Landesregelungen sind.

    Ja, es handelt sich um - wenn ich die Beiträge der anderen so richtig lese - LEIDER um NRW... Bezirksregierung Detmold.

    In NRW geht das.

    Hier gilt, dass die Stundenzahl um bis zu 2 Stunden überschritten werden darf, egal, ob man VZ, TZ oder TZ in Elternzeit arbeitet. Das wird auch nicht anteilig zum Deputat weniger und gilt auch, wenn man nicht im Unterhang war.


    Aber dann wären es bei mir ja trotzdem zuviele Stunden? Ich soll ja jetzt bist zum Ende des 1. Schulhalbjahres noch 23 statt 18,5 Stunden arbeiten, also 4,5 Stunden mehr!

    Ab dem 2. Halbjahr wären es dann aber tatsächlich 20,55 Stunden statt 18,5 Stunden und damit nur 2,05 Stunden drüber... Das wäre dann also okay, wenn das so stimmt.. Aber die 4,5 Stunden sind dann trotzdem unzulässig oder?

    Guten Abend zusammen :)


    Die Frage aus dem Titel stellt sich mir gerade aus folgender Situation heraus:

    Ich habe bis zu den Winterferien offiziell in Vollzeit (25,5 Std./W.) gearbeitet, habe aber aus dem letzten Schuljahr (2023/24) noch 1,3 "Minusstunden" in meiner "Stundenbilanz" stehen. (Unsere Schule rechnet minutengenau die Stunden ab, da wir verschiedene Stundenmodelle mit 30 Min., 55 Min und 60 Min. haben..). Diese Minusstunden konnten dieses Schuljahr aber durch den neuen Stundenplan nicht ausgeglichen werden, sodass ich immer noch diese 1,3 Minusstunden in meiner Bilanz habe.


    Nun bin ich aber zu Beginn der Winterferien in die Elternteilzeit (mit 18,5 Std./W.) gewechselt, um mehr Zeit zuhause für meine kleine Tochter (2 Jahre) zu haben und meine Frau unterstützen zu können. Trotz mehrfacher Nachfrage nach meinem neuen Stundenplan kam heute abend erst (1 Tag vor Schulbeginn) die Antwort der stellvertretenden Schulleitung, dass man mir meine Minusstunden auf mein Konto anrechnen würde und ich nun erstmal weiterhin mit 23 Std./W. bis zum Halbjahresende (also noch knapp 4 Wochen) weiterarbeiten soll, um dann im 2. Halbjahr mit 20,55 Std./W. weiterzuarbeiten, um am Ende des gesamten Schuljahres auf eine Bilanz mit +169 Minuten zu kommen.. (Also hätte ich im Endeffekt rein rechnerisch insgesamt nur 3 Stunden auf das ganze Schuljahr gerechnet zuviel gearbeitet, dafür wären aber meine Minusstunden ausgeglichen.


    Ich schätze mal, dass der Wunsch, meine Stundenbilanz zum Schuljahresende weitestgehend auf 0 zu kriegen, daher kommt, dass ich die Schule zum Ende des Jahres aufgrund einer Versetzung verlasse. Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt rechtens ist, mir (trotz Minusstundenkontingent) mehr Stunden zu geben, als im Elternzeitantrag angegeben waren.. Ich reduziere die Stunden ja schließlich nicht ohne Grund, wie oben schon beschrieben..


    Kann mir hier jemand eine Einschätzung zu der Situation geben? Bestenfalls evtl. sogar direkt einen Rechtstipp, wie ich mit der Situation nun umgehen soll bzw. weiter verfahren soll?


    Ich bin über jeden Beitrag froh und dankbar!! :)

    Liebe Grüße,
    Dennis

Werbung