Hallo zusammen,
ersteinmal vielen Dank für all eure Antworten und Beiträge! Ich möchte hier einmal kurz berichten, was meine Situation ergeben hat, nachdem ich nun SEHR INTENSIV mit Lehrerrat, Personalrat, Gleichstellungsbeauftrage der Bezirksregierung und der juristischen Rechtsberatung der GEW im Gespräch war. Ich hoffe, dass ich anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, damit helfen kann!
Der Paragraph, auf den hier nun mehrere verwiesen haben ist, ist ja folgender:
Zitat von ADO §13 (2)§ 2 (4) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.“
(Die fettmarkierten Textstellen sind von mir hervorgehoben, weil diese ja die Legitimation für zusätzliche Stunden darstellen)
Dieser Passus trifft auf Vollzeit- und Teilzeitarbeitende gleichermaßen zu. Auch Teilzeitkräfte können damit THEORETISCH trotz vorher vereinbarter Stundenzahl zu Mehrarbeit oder zum Ausgleich einer vorher stattgefundenen Ungleichverteilung der Unterrichtsstunden angeordnet werden. Dies gilt natürlich nur unter der Prämisse, dass die Lehrkraft dem je nach o.g. Bedingungen auch zustimmt. Das wurde mir vom Lehrerrat und dem Personalrat auch so bestätigt. Ich hätte also vorher gefragt werden müssen, was nicht passiert ist...
Jetzt kommt das große ABER: Dieser Passus gilt NICHT für die Selbstvertretung während der Elternzeit!
Die juristische Rechtsberatung der GEW sagt dazu:
Zitat"Die maximale Stundenanzahl, die im Elternzeitantrag angegeben ist, ist nach der „Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW vom 10.01.2012“ in „§ 10 (Fn 3) Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; Absatz (1)“ durch die Formulierung „bis zu“ (Anzahl der wöchentlichen Stunden) juristisch gedeckelt. Die im Elternzeitantrag angegebenen Stunden dürfen also nicht überschritten werden, unabhängig davon, ob es vorher eine ungleichmäßige Unterrichtsverteilung gab. Die erwähnte „Minusstunde“ darf daher gar nicht mit den von Ihnen angegebenen 18,5 Stunden verrechnet oder ausgeglichen werden.
Dies ergibt sich auch aus „§ 10 (Fn 3) Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; Absatz (2)“, wo angegeben ist, dass „eine Teilzeitbeschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses in dem in Absatz 1 genannten Umfang ausgeübt werden“ darf, man also die Teilzeitarbeit während der Elternzeit gar nicht an der eigenen Schule ableisten MUSS, sondern in der Zeit auch bei einem anderen Arbeitsgeber arbeiten darf, sofern der Dienstherr dem zustimmt. In diesem Fall wäre bei dem anderen Arbeitgeber eine Überschreitung des Stundenumfangs ebenfalls nicht zulässig. Ergo also auch nicht an der eigenen Schule, an der man sich selbst vertritt."
Mehr oder weniger ähnlich wurde es mir in einem nicht ganz so juristischen Wortlaut auch von der Gleichstellungsbeauftragten erklärt. Die Personalabteilung der Bez.Reg. hat mir auch versichert, dass die Stunden, die ich weniger arbeite, ja schließlich auch der Schule zur Verfügung gestellt werden, um eine Vertretungslehrkaft einzustellen oder einen der Kolleg:innen Mehrarbeit anzuweisen, was dann aber auch schließlich bezahlt/entlohnt wird. Hätte ich diese Mehrarbeit wieder übernehmen sollen, um meine Minusbilanz auszugleichen, hätte ich sie aber folglich nicht ausgezahlt bekommen und die Schule hätte die durch mich frei gewordenen "Stunden" nicht für mich nutzen müssen und könnte sie stattdessen nutzen, um weitere Lehrkräfte einzustellen oder andere Lehrkräfte zu Mehrarbeit zu verpflichten. Für die Schule ist das ein dickes Plusgeschäft, denn so bekommt sie die Stunden quasi oben drauf geschenkt, da sie die ja nicht nutzen müssen, um die durch mich entstandenen "Lücken" zu füllen. Der Personalrat kommentierte das als "ziemlich bedenklich und kritisch, würde man das an die Dienststelle weitergeben."
Also soviel dazu Ich habe zusammen mit dem Lehrerrat meine Schule gestern per Mail mit all den Paragraphen und Infos der jeweiligen Stellen darüber informiert und heute sind die zuvielen Stunden ohne Antwort auf meine Mail endlich rausgeplant worden!
Von der Schulleitung kam mir heute zusammen mit einem Todesblick nur ein eisiges "Hallo" auf dem Flur entgegen.. Ich werde jetzt wohl gehasst für eine Sache, die mir zustand, was dann wohl nun die Konsequenz für mich ist. Soll mich aber nicht weiter kümmern, da dies mein letztes Jahr an dieser Schule ist und ich zum neuen Schuljahr ohnehin versetzt werde. Ich brauchte diese Entlastung aber auch ganz dringend (Vorgeschichte Burnout), weil bei mir auch gesundheitliche Probleme vorliegen (Burnout drohte zurück zu kommen) und meine Frau derzeit quasi alleinerziehend mit unserer zweijährigen Tochter ist, wenn ich jeden Tag erst um 18 Uhr von einer Brennpunktschule im gebundenen Ganztagsschule zurückkehre und den Rest des Tages für nichts mehr zu gebrauchen bin..
Trotzdem wollte ich euch hiermit zumindest über die juristische Rechtslage infomiert haben; wie ähnlich Betroffene in einem solchen Fall mit diesen Informationen umgehen, darf jeder mit Bedacht selbst entscheiden Ich gehe nämlich auch stark davon aus, dass es nicht an jeder Schule so abläuft wie an meiner Chaos-Schule...
Vielen lieben Dank euch nochmal für eure Beiträge!
Liebe Grüße,
Dennis