Beiträge von Alex1407

    Nein, nichts kürzlich (oder du meinst mit kürzlich etwas vor deiner Einschulung ;) Es war bei mir vor 10 Jahren auch so, es wurden nur Erfahrungsstufen nach dem ersten relevanten Abschluss anerkannt, und nicht mal das, "weil... " ja, weil nicht Vollzeit war, weil ... die Sonne nicht schien, keine Ahnung...

    Ja, absolutes Ermessen und bei deinem guten Freund wurde eher ein Fehler gemacht (also nicht etwas, was regelmäßig im Ermessen entschieden würde).
    [Oder es gibt doch einen Unterschied und er hatte schon einen anderen Abschluss davor, usw.. Aber geh eher vom Fehler und Glück aus, der Stufenunterschied wird aber dann wohl nur 6 Monate sein?]

    Kurze Rückfrage.

    Ist mein erster "relevanten Abschluss" nicht mein Bachelor?

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal euer geballtes Wissen / eure Unterstützung.

    Ich habe während meines Studiums (Master) an einer Gesamtschule in NRW eine Vertretungsstelle ausgefüllt - ganz offiziell mit Arbeitsvertrag.

    Nun habe ich mittlerweile mein Ref. geschafft und arbeite an einer anderen Gesamtschule mit einer vollen Stelle.

    Nun habe ich von Arnsberg einen Bescheid bekommen, über die "Festsetzung der Erfahrungsstufe".

    Meines Wissens konnte man sich immer die geleisteten Vertretungstätigkeiten auf die Erfahrungsstufen anrechnen lassen.

    Die nette Dame aus Arnsberg hat mir nun mitgeteilt, dass dies nicht möglich wäre, da die Tätigkeit während meines Studiums absolviert wurde.


    "Ihre genannten Zeiten können leider nicht berücksichtigt werden, da diese Zeiten während des Studiums erfolgten (Masterzeugnis: 09.2022)."


    Hier sei eine Anrechnung nicht möglich. Bei einem guten Freund von mir wurde jedoch z.B. ein halbes Jahr angerechnet (selbes Szenario).

    Ich habe nun im Netz versucht, etwas Handfestes zu dem Thema herauszufinden. Fündig geworden bin ich jedoch nicht.


    Daher wollte ich einmal euer Schwarmwissen anzapfen und hoffe Ihr könnt mir behilflich sein / habt Ideen oder Links für mich.


    Vielen Dank!

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