Quelle: https://www.bildung-mv.de/expo…leitfaden_mit_Anlagen.pdf
Die Einhaltung der Schulpflicht ist Elternpflicht, d.h. sie müssen das Kind z. B. telefonisch im Sekretariat abmelden bis 9 Uhr, ist dies nicht der Fall, ruft das Sekretariat oder die Klassenleitung bei den Erziehungsberechtigten an und er erörtert den Fall. Eine weitere Möglichkeit ist das Senden eines Tadels per Brief in die Häuslichkeit (sprich Dokumentation), bei wiederholter Problematik greift dann bei uns der Absentismusleitfaden. Und wichtig: bei unentschuldigten Fehlen sind es immer Fehlzeiten, die dokumentiert werden müssen.