Beiträge von Xavi6

    Hallo liebes Forum,


    Ich habe eine Frage zu den Zertifikatskursen:


    Ich weiß, dass diese in bestimmten Fächern angeboten werden (Dauer 1 Jahr) und man damit eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für das Fach bekommt.

    Ist das auch für Angestellte LK möglich, die unbefristet eingestellt sind oder nur für verbeamtete LK?

    Das ist nach wie vor so. Ich stehe kurz vor dem Ende meiner PE. Wir sitzen in den Fachseminaren mit Referendaren und OBAS-lern zusammen. Die Inhalte sind also identisch. Lediglich die Ausarbeitung der schriftlichen Unterrichtsentwürfe ist bei den PE-lern etwas abgespeckter und man erhält keine Noten. Am Ende wird dann mit der Teilnahmebescheinigung des ZfsL + der Eignungsfeststellung der SL eine Unterrichtserlaubnis erteilt und man wird ins unbefristete Arbeitsverhältnis übernommen.

    Ich unterrichte mittlerweile zusätzlich in drei Fächern fachfremd und habe eine Klassenleitung übernommen. (Das sollte man übrigens alles während der PE vermeiden, um ausreichend Zeit für die Ausbildung zu erhalten ;) ) Die Betonung liegt auf „sollte“

    Die ersten 3 Monate nach Beginn der PE unterrichtest du nur die Hälfte der „Normal“ Vollzeitstunden (28 Std/Woche). Nach Ablauf der 3 Monate steigt deine Stundenzahl auf 21 oder 22 Stunden (bin nicht ganz sicher).


    Theoretisch darfst du in den ersten drei Monaten nur 14 Stunden unterrichten. In der Praxis sieht das dann manchmal aber anders aus 😉

    Danke für die Antwort. Das hatte ich schon gehört und mich mal erkundigt.

    Die dualen Master-Studiengänge werden leider nur für BKs angeboten.


    Ich denke ich werde einfach den Master berufsbegleitend nachholen.

    Ja eine Verbeamtung wäre nach der OBAS noch möglich. Vom Alter her passt das.

    E11 vs A13 wären abzüglich PV ca. 1000 Euro Netto Unterschied.


    Gehaltstechnisch würde sich der enorme Aufwand lohnen. Mir geht es aber auch darum, mich in Zukunft für Beförderungsstellen bewerben zu können. Als normaler Angestellter sind die meisten Wege nach „oben“ verschlossen.


    Es natürlich eine anstrengende Zeit neben den ganzen Verpflichtungen.

    Ich starte im April mit dem Master und sehe dann wie ich damit zurecht komme.

    Hallo Zusammen,


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich bin Seiteneinsteiger in NRW (Sek 1) und habe einen Bachelor in Philosophie (Hauptfach) mit dem Begleitfach Geschichte (Regelstudienzeit = 6 Semester) erworben.

    Ich arbeite seit November 2023 als Lehrer und mache aktuell die Pädagogische Einführung, die in ein paar Monaten zu Ende ist. Zuvor habe ich bereits über 10 Jahre im kaufmännischen Bereich gearbeitet.


    Ich habe von meinem Schulleiter, meiner ABB und vom ZfsL durchweg sehr positives Feedback nach meinen Unterrichtsbesuchen bekommen. Mir wurde von allen Seiten bereits jetzt schon geraten, dringend die OBAS zu machen, da man mich für absolut geeignet hält.

    Ich hatte bereits bei der Bezirksregierung Köln angefragt, wo mir mitgeteilt wurde das meine Studienkombination für die beiden Fächer Praktische Philosophie und Geschichte ausreichen würde

    Die zwei nötigen Fächer für das Lehramt wären also abgedeckt.


    Allerdings erfülle ich nicht die Voraussetzung eines Studiums mit mindestens 7 Semestern.

    Ich stehe gerade vor der Entscheidung einen berufsbegleitenden Fernuni Vollzeit-Master in Philosophie oder Geschichte nachzulegen damit ich alle Voraussetzungen für die OBAS erfülle. Für mich als Familienvater ist das mit einem enormen Aufwand verbunden und ich weiß nicht, ob ich neben meinen 28 Stunden und den zusätzlichen Aufgaben in der Schule das Studium packe.

    Ich kann jedoch nicht auf das volle Gehalt verzichten, da ich Alleinverdiener bin.


    Jetzt meine Frage:

    Gibt es Möglichkeiten das Studium irgendwie zu umgehen ?

    Empfehlungsschreiben der SL und des ZfsL?

    Einzelne Kurse belegen für 1 Semester ?


    Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrungen gesammelt oder hat nähere Informationen für mich.

    Sehr komische Regelung. Die Erfahrungsjahre ändern sich doch nicht und die ausgeübte Tätigkeit auch nicht. D.h. man „verliert“ unnötig Erfahrungsjahre.

    Aber man steigt automatisch innerhalb einer EG mit den Jahren bis Stufe 6 auf, wenn ich das richtig verstanden habe oder ?

    Also ohne zusätzliche Fortbildungen etc.

    Hallo Chemikus,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Es kam mir bereits komisch vor. Deshalb habe ich extra nachgefragt. So wirklich überzeugt war die Sachbearbeiterin zwar nicht von ihrer eigenen Aussage aber meinte dann das stimmt so.

    Ich lasse es mal wie es ist. Mehr als nachfragen kann ich leider auch nicht.

    Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich habe zwei Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen, weil ich ständig vom LBV zur Bezirksregierung Köln und wieder zurück verwiesen werde.


    Ich bin angestellter Lehrer TV-L NRW seit 11/23 Realschule und befinde mich derzeit in der PE.

    Aktuell erhalte ich EG 10 Stufe 1 mit Angleichungszulage (obwohl "nur" Bachelorabschluss (Universität) in Philosophie als Hauptfach und Geschichte im Nebenfach; kein

    Lehramtsstudiengang). Auf Nachfrage wurde mir gesagt, das sei korrekt und im August 2026 würde ich in EG 12 eingruppiert. Ist das so ? Nach meinem Kenntnisstand erhalten nur Master- oder Diplomabschlüsse die Angleichungszulage und werden später in EG 12 höhergruppiert.


    Meine zweite Frage schließt an die Erste an.

    Im August 2026 befinde ich mich in EG 10 Stufe 2 und würde im November 2026 eigentlich auf EG 10 Stufe 3 steigen.


    Sofern meine Eingruppierung aber mit E12 korrekt ist.....wie werde ich dann eingestuft?


    Von EG 10 Stufe 2 auf EG 12 Stufe 2 und meine zwei Jahre bis Stufe 3 beginnen dann ab August 2026 von vorne ?


    Gehen die "fast" 2 Jahre dann tatsächlich verloren oder kann ich im November 2026 auf Stufe 3 aufsteigen?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Für meine Zukunftsplanung ist es sehr wichtig zu wissen, welchen Verdienst ich in den nächsten Jahren haben werde.

    Leider wird man bei den zuständigen Behörden immer schnell abgewimmelt.

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