Beiträge von mangostickyrice

    In NRW gibt es sehr wohl Fahrtkosten in Form der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO). Ich selbst bin noch bis zum 31.10 Referendar und erhalte seit letztem Jahr maximal 250€ pro Monat. Die Trennungsentschädigung bei täglicher Rückkehr wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:


    Nach § 2 (3) (TEVO), wird Trennungsentschädigung nur gewährt, wenn die Ausbildungsstelle (=Schule) weder am Ort der Stammdienststelle noch am Wohnort und mindestens 30 Kilometer von der Stammdienststelle (ZfsL) und der Wohnung entfernt liegt.


    Das läuft bei uns im ZfsL Solingen alles über die Seminarverwaltung. Einfach mal erkundigen :-)!

    Vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung! Hast du Erfahrungen, wie wahrscheinlich eine Ablehnung seitens der PKV in diesem Status ist?

    Danke für eure bisherigen Antworten! Das klingt, als gebe es viele Gemeinsamkeiten, was das Beschäftigungsverhältnis anbetrifft.


    Ergibt sich nur weiterhin die Frage, ob es überhaupt möglich ist, eine bereits unterzeichnete und eingereichte Annahmeerklärung eines Einstellungsangebots im Rahmen des vorgezogenen Listenverfahrens zu widerrufen bzw. davon zurückzutreten.

    Hallo zusammen,

    bislang war ich stiller und interessierter Mitleser. Jetzt bin ich derjenige, der etwas Aufklärung und ggf. Ratschläge gebrauchen könnte.

    Ich befinde mich in den letzten Zügen meines Refs in NRW am Berufskolleg. Ich bin wohnhaft im Norden NRWs und meine Ausbildungsschule liegt in der Stadt Essen. Durch das vorgezogene Listenverfahren in NRW habe ich bereits eine Annahmeerklärung für diese Schule unterzeichnet und dem entsprechenden Dezernat zukommen lassen. Zahlreiche Bewerbungen hier im Umland waren erfolglos. Wie es der Zufall aber manchmal so möchte, rief mich heute eine Schulleitung an, dass sie mich gerne persönlich kennenlernen möchte, da sich kurzfristig aufgrund eines vorzeitigen Pensionsantrags eine Stelle ergibt. Es handelt sich hierbei um eine Schule in kirchlicher Trägerschaft. Zum Zeitpunkt der Bewerbung war ich von den ersten Eindrücken sehr positiv gestimmt und hätte mich über eine Anstellung gefreut, insbesondere aufgrund der Nähe zu meinem Wohnort.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Inwieweit gehe ich mit der zuständigen Bezirksregierung durch die Annahmeerklärung eine Verpflichtung ein?
    2. Von Privatschulen bzw. Ersatzschulen im Allgemeinen habe ich bislang gar keine Ahnung. Was für Anstellungen bieten diese (in dem Fall das Bistum) an? Besteht die Möglichkeit einer Verbeamtung?

    Mit einer ersten Recherche bin ich nur bedingt fündig geworden und hoffe, dass ihr mich mit euren Erfahrungen und euerm Wissen aufklären könnt!


    Herzlichsten Gruß

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