Du bist generell frei, wie lange du dich verpflichtest. Die einzigen Vorgaben sind, dass du mindestens 3 Jahre (ADLK) oder mindestens 2 Jahre (BPLK) und maximal 6 jahre (ADLK und BPLK; mit Funktionsstelle maximal 8 Jahre) ins Ausland gehen kannst, bevor du für einige Jahre nach Deutschland zurückkehren musst, bevor du wieder eine neue Stelle im Ausland antreten kannst. BPLK-Verträge werden üblicherweise alle 2 Jahre verlängert, wenn beide Seiten es wünschen, ADLK-Verträge alle 3 Jahre. Es sind aber auch Verlängerungen um 1 Jahr oder um ein halbes Jahr möglich. Nur die Mindestdauer und Maximaldauer ist fix.
Als OLK bist du vollkommen frei, deinen Vertrag selbst mit der Schule auszuhandeln. Es gibt keine Minimal- und Maximaldauer.
Für ADLK gibts kaum noch Stellenangebote. Meistens nur noch OLK.
Für mich mit Familie völlig unattraktiv.
An sich hätte ich schon Lust drauf, aber nicht bei derartigen Konditionen.
Es gibt aureichend ADLK-Stellen in Sekundarschulen (aber nur wenige an Grundschulen). Bei meiner Auslandsschule sind mehr als 50% der deutschen Lehrkräfte ADLKs. Allerdings sind die offenen ADLK-Stellen, und zum Teil auch die BPLK-Stellen, oftmals nicht öffentlich einsehbar, sondern erst, wenn man bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) registriert ist.
Wenn man sich auf ein Land, zum Beispiel Kanada, fixiert, kann es aber schwer sein, eine Stelle zu bekommen. Mit etwas Flexibilität ist es deutlich leichter.