Beiträge von Daniellp

    Liebe Forenmitglieder,


    ich habe zwei Fragen, bei denen ich eure Hilfe brauche. Es geht um Baden-Württemberg.


    Ich habe aktuell ein volles Deputat und bin nicht verbeamtet (Verbeamtung bisher nicht beantragt, aber auf Grund meiner Fächer sehr wahrscheinlich möglich).


    Ich würde mich gerne im nächsten Jahr auf eine Stelle an einem anerkannten Privatgymnasium bewerben und dort direkt verbeamten lassen (Verbeamtung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst).


    Aus familiären Gründen würde ich gerne mit unterhälftiger Teilzeit (zwischen 30% und 40%) in das Beamten-Verhältnis einsteigen, zumindest für das 1. Halbjahr.


    1. Frage: Ist eine Verbeamtung unter diesen Voraussetzungen möglich?


    2. Frage: Entstehen finanzielle Nachteile, wenn die Verbeamtung an einer Privatschule erfolgt, z.B. in Hinblick auf Kinderzuschläge?


    Vielen Dank für eure Antworten! :top:

    Du bist generell frei, wie lange du dich verpflichtest. Die einzigen Vorgaben sind, dass du mindestens 3 Jahre (ADLK) oder mindestens 2 Jahre (BPLK) und maximal 6 jahre (ADLK und BPLK; mit Funktionsstelle maximal 8 Jahre) ins Ausland gehen kannst, bevor du für einige Jahre nach Deutschland zurückkehren musst, bevor du wieder eine neue Stelle im Ausland antreten kannst. BPLK-Verträge werden üblicherweise alle 2 Jahre verlängert, wenn beide Seiten es wünschen, ADLK-Verträge alle 3 Jahre. Es sind aber auch Verlängerungen um 1 Jahr oder um ein halbes Jahr möglich. Nur die Mindestdauer und Maximaldauer ist fix.


    Als OLK bist du vollkommen frei, deinen Vertrag selbst mit der Schule auszuhandeln. Es gibt keine Minimal- und Maximaldauer.

    Für ADLK gibts kaum noch Stellenangebote. Meistens nur noch OLK.

    Für mich mit Familie völlig unattraktiv.

    An sich hätte ich schon Lust drauf, aber nicht bei derartigen Konditionen.

    Es gibt aureichend ADLK-Stellen in Sekundarschulen (aber nur wenige an Grundschulen). Bei meiner Auslandsschule sind mehr als 50% der deutschen Lehrkräfte ADLKs. Allerdings sind die offenen ADLK-Stellen, und zum Teil auch die BPLK-Stellen, oftmals nicht öffentlich einsehbar, sondern erst, wenn man bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) registriert ist.


    Wenn man sich auf ein Land, zum Beispiel Kanada, fixiert, kann es aber schwer sein, eine Stelle zu bekommen. Mit etwas Flexibilität ist es deutlich leichter.

    Es gibt 3 Arten als Lehrkraft ins Ausland zu gehen: als Ortslehrkraft (OLK), Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) und Auslandsdienslehrkraft (ADLK).


    Wenn du dich noch im Ref befindest, kommt ADLK nicht in Frage, da du bereits 3 Jahre verbeamtet sein musst. ADLKs verpflichten sich für 3 Jahre und sind finanziell am besten gestellt.


    Als BPLK kannst du dich bereits ein halbes Jahr vor Abschluss des Refs bewerben. Du bist nicht verbeamtet, verpflichtest dich für 2 Jahre und erhältst ein ähnliches Gehalt wie in Deutschland, das dir auf ein deutsches Konto in Euro überwiesen wird + Kosten für den Umzug sowie Reisen nach Deutschland (1 mal pro Jahr). Es gibt ein kurzes Bewerbungsgespräch als Videokonferenz, falls du, so wie in deinem Fall, nicht verbeamtet bist.


    Als OLK wirst du ortsüblich in der Landeswährung bezahlt. Das kann je nach Land mehr oder deutlich weniger als in Deutschland sein. Du vereinbarst direkt mit der Schule, wie lang du dich verpflichtest. Als OLK unterstützt die BRD deinen Auslandsaufenthalt nicht, du musst dich selbst um Visum etc. kümmern.

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