So fälle gibt es öfter. Dann wird sie erst Mal nach TVL eingestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt, ggf. sogar nach erneuter Untersuchung erfolgt dann die Verbeamtung, falls der Amtsarzt keine negative Zukunftsprognose stellt.
Hi chemikus08,
meine Freudin hat jetzt trotzdem bei der Bezirksregierung angerufen, um sich abzusichern.
Dort hieß es dann aber von der Sachbearbeiterin, dass kein Vertrag erstellt werden kann, solange kein Gutachten vom Amtsarzt vorliegt.
Und der Amtsarzt will das Gutachten erst erstellen, wenn er mehr (bzw. aktuellere) Informationen hat...
Oha. Was kann sie denn jetzt machen? Oder sollte sie machen? Mit der Gewerkschaft sprechen?
Sleepy