Beiträge von ATS

    Die Nachreichfrist und die erweiterte Nachreichfrist gelten für das Masterzeugnis, nicht für die 4,0er-Bescheinigung

    Tatsächlich ist die Vorlage des Masterzeugnisses nicht zwingend. Zur Fristwahrung kann auch eine beglaubigte Bescheinigung der Uni oder ein ToR mit allen eingetragenen Studienleistungen nachgereicht werden. So habe ich es zumindest in der Zwischenzeit in den Vortragsfolien des Regionalen Landesamts herausgelesen (https://uol.de/fileadmin/user_…_starten_RLSB_BS_2021.pdf)

    Vielen Dank für die Infos!

    Die Note werde ich bis zur erweiterten Nachreichfrist definitiv erhalten. Muss denn das Zeugnis bis dahin auch nachgereicht werden oder reicht eine von der Uni beglaubigte Studienabschlussbescheinigung (ToR)?


    Und ja, wenns auf gut Glück nicht klappen sollte, muss eine Vertretungsstelle ran. Da ich coronabedingt im Studium nur wenige Wochen Praxiserfahrung sammeln durfte, hoffe ich doch sehr auf den Platz im Vorbereitungsdienst… drückt mir die Daumen :)

    Hey,


    da ich derzeit noch am Schreiben meiner Masterarbeit bin und diese plantechnisch frühestens Ende Oktober abgeben werde, kommt für meine Bewerbung in den Vorbereitungsdienst (NDS) nur die erweiterte Nachreichfrist (13.12.) des Masterzeugnisses in Frage. Hat hier jemand Erfahrung und kennt Pi mal Daumen die Chancen, trotz der nachrangig laufenden Bewerbung ins Studienseminar zu kommen?

    Hey ihr Lieben,


    ich befinde mich jetzt im letzten Abschnitt meines Studiums (Master Gym in NDS: DE & GE) und fange in Kürze mit der Masterarbeit an. Nebenbei würde ich schon anfangen als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. In unmittelbarer Nähe hat eine Grundschule ein Vertretungsstellenangebot als Sportlehrkraft ausgeschrieben. Nun weiß ich, dass ich mit den passenden Fächern eine Vertretungsstelle an einer anderen Schulform antreten könnte - gilt das jedoch auch für fachfremde Stellen und da insbesondere für das Fach Sport?

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