Beiträge von AngelinaS

    Und für eine Person, die morgens kaum die Kraft hat, aus dem Bett zu kommen, erstaunlich schreibfreudig. Aber vielleicht habe ich die verschiedenen "Fäden" einfach nicht ausreichend tief, breit und zwischen den Zeilen lesend analysiert, um zu genehmen Schlüssen zu kommen.

    Jetzt hört doch bitte auf wechselseitig auf ihn einzuprügeln.

    11 Uhr ist jetzt nicht unbedingt morgens.

    Man kann sicher auch Depressionen haben und trotzdem in einem Forum schreiben.

    Mach dich jetzt nicht verrückt, zumal der Auslandsaufenthalt aktuell (!!) nicht zur Debatte steht, sondern erst in ein paar Jahren, in denen sich noch viel ändern kann.

    Sehe ich auch so.

    Wozu eigentlich dieser Passus?

    Dass in den USA und Kanada die Einreisebestimmungen sehr streng sind, ist bekannt.

    Die wollen dort eben keine Psychopathen haben.

    Klar, kann man jetzt streiten ob das so ethisch ist, aber ich denke schon, dass du mit Belegen vom Arzt da irgendwie rein kommst.

    Ob sie dich an der Schule nehmen ist nochmal ein anderes Problem.

    Ich sehe dort nichts, was eine Rückzahlung bei nicht bestandener Prüfung erforderlich machen würde. Zahlen musst du, wenn die Beschäftigung auf Deinen Wunsch endet. Das ist bei einer nicht bestandenen Prüfung nicht der Fall. Wenn Du nicht bestehst, wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, "sonst" nichts. Um eine rechtlich fundierte Beratung wirst Du vermutlich nicht herumkommen. Dennoch würde ich vorab die Ansprechpartner im Schulamt bitten, Dir die Passagen in -Deinem- Vertrag zu zeigen, die zu einer Rückzahlung bei Nichtbestehen führen sollen..... Sollten später geschlossene Verträge derartige Passagen enthalten, ist dies für Deinen Vertrag ohne Bedeutung.

    Dankeschön.

    Fällt dir bezüglich Rechtsberatung außer GEW noch etwas ein? Bei der GEW hat man mir schon mal in nicht nettem Ton nicht weiterhelfen können. Der Anwalt ist immer recht kostenintensiv. Könnte mir das eine Rechtsstelle noch günstiger beantworten?

    Herzlichen Dank erstmal.


    Doch: Bei nicht Bestehen, wird dein Vertrag aufgelöst.
    Und zwar von "ihnen" und nicht von dir.

    Das weiß ich ja. Aber das gilt dann doch nicht für die Kosten oder?
    Da steht ja nur was von Vertragsauflösung.

    Mir gehts jetzt darum, ob ich auch die Kosten übernehmen müsste, wenn ich durch die Prüfung falle und endgültig nicht bestehe.

    Das hat die Rechtsfrau vom Schulamt nämlich so gesagt. Im Vertrag steht das so aber nicht.



    Eine solche Klausel ist ungültig, weil sie einen Fallbeileffekt hat und nicht geregelt ist, wieviel du wann zurückzahlen musst, wenn du nach einem Jahr weggehst.

    Aber da steht doch ein Viertel vom Bruttogehalt des Jahres. Das steht im Vertrag.

    Was steht denn genau im Vertrag?

    Also, ich hab jetzt nochmal die Unterlagen rangeholt, um euch das zu schreiben.


    Es steht wie folgt dort:


    Die Lehrkraft ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Nachqualifizierung der dem Arbeitgeber entstandenen Kosten und Aufwerndungen der Nachquali bis zur Höhe von 1/4 seines Bruttogehalts verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Lehrfähigkeit für das Lehramt auf Wunsch der Beschäftigten endet.

    Dies gilt nicht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit.


    Die Rückzahlung ist spätestens am Tage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen.


    Und dann steht da noch zur Auflösung des Vertrags 2 Seiten zuvor:


    Das auf unbestimmte Zeit geschlossene Arbeitsverhältnis wird aufgelöst wenn die Lehrkraft gemäß der Nachqualifizierungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung von der weiteren Teilnahme an der Nachqualifizierung endgültig ausgeschlossen wurde oder als endgültig ausgeschlossen gilt oder eine für den nach Absatz 1 notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden ist oder als bestanden gilt



    Von Rückzahlung durch nicht bestehen der Prüfung steht dabei nichts.

    2 Personen haben mir das aber gesagt.


    Das mit der Prüfung steht schon drinnen.

    Nur steht da nicht explizit bei nicht bestehen der Prüfung muss das Gehalt zurückgezahlt werden. Oder wie seht ihr das und deutet das?



    Bekommst du denn momentan ein höheres Gehalt, quasi als "Vorschuss" auf eine in Zukunft zu bestehende Prüfung? Dann ist es wirklich vorstellbar, dass du bei Nichtbestehen zu "Unrecht" den höheren Betrag erhalten hast und eine Rückzahlung eingeleitet wird, da du ja dann über die Zeit der Ausbildung zu hoch eingestuft worden bist und diese Stufe nicht erreicht hast.

    Nein, aber Abminderungsstunden. Das heißt, ich hab weniger Stunden, die für die Fortbildung bezahlt werden.

    Ich hab ein normales Einsteigergehalt nach TV L E12 Stufe 1.

    Besteht für dich die Möglichkeit, die Prüfung zu schieben, um mehr Zeit zu gewinnen, so dass du noch mehr lernen kannst und nicht in diese Gefahr kommst, nicht zu bestehen?

    Das geht nicht. Nur auf Krankenschein.

    Medikamente oder Therapien werden bei ESTA nicht abgefragt.

    Abgesehen davon ist ESTA nur relevant für Kurzzeitaufenthalte, eine Arbeitsaufnahme ist damit gar nicht gestattet.

    Das ist so nicht korrekt. Medikamente werden abgefragt. Bei ESTA und bei ETA auch.

    Mein Neffe hat mir vor einigen Monaten die ESTA Unterlagen gezeigt.

    Habe eben auch nochmal im Internet geschaut. Dort werden Medikamente abgefragt.


    Es wird also durchaus - trotz aller Schwierigkeiten! - Wege geben, die man gehen kann. Sonst hätten sie sich nicht mal die Mühe gemacht und hätten direkt einen anderen Studierenden ausgewählt).

    Ich denke, dass der TE Angst hat, dass sich in Kombination mit der Verbeamtung und den Angaben dass er Medis nimmt dieser Weg versperren würde.

    Die Frage hier im Forum zu klären halte ich aber so gut wie für unmöglich.

    Das ist Einzelfallermessen.

    Wäre ich der Planer und hätte 20 Bewerbungen auf dem Tisch würde ich natürlich ungeachtet ob es ethisch vertretbar ist auch eher die bevorzugen, die einen Aalglatten Antrag haben.

    Was erwartest du jetzt von mir?


    Ich möchte aber nach Kanada.

    Ich will dir nicht zu nahe treten, aber ich denke nicht, dass sie dich in Kanada mit Psychopharmaka an einer Schule anstellen würden.

    Ich kann dir nur sagen wie es bei meinem Neffen war. Der wurde stundenlang bei der Abfertigung drangsaliert und musste ganz genau nachweisen, dass seine Depressionen nicht durch einen psychotischen Schub oder Schizophrenie verursacht ist.

    Die Amis und Kanadier sind bei sowas etwas übertrieben genau.

    Er hat aber nicht als Lehrer gearbeitet.

    Nein, ist nicht das einzige Bundesland, Berlin hat wohl solche Knebelverträge inzwischen auch.

    Weißt du, ob die bei nicht bestandener Prüfung auch alles zurückzahlen müssen in Berlin?
    Mir kommt das etwas seltsam vor.

    Ich hab noch nie gehört, dass man alles erstatten muss, wenn man durch eine Prüfung fällt.

    Da steht aber nur was von Psychose oder Tuberculose und die habe ich nicht.


    Nochmal: Ich kanns doch jetzt nicht mehr ändern.

    Das ist egal.

    Zumindest in den USA war es so, dass man alles aufschlüsseln musste und auch Briefe vom Arzt beilegen sollte.

    Meinem Neffen haben sie die Einreise dadurch erschwert.

    Überleg dir doch einfach, ob du nicht in ein anderes Land gehen möchtest, das weniger streng verfährt.

    Ja, entschuldige.


    Habe ich nun mal nicht. Ich war davon ausgegangen, dass man meine Fäden liest.

    Zumindest in Kanada könnte es für dich Probleme geben.

    https://www.canada.ca/content/…f/english/eta/english.pdf

    Schau auf Seite 17. Da wollen sie alles angegeben haben.

    Ich weiß zumindest von den USA, dass es da auch so ist.

    Solltest du Beamte auf Widerruf werden und die leiten deine Dokumente weiter und sie sehen, dass du Psychopharmaka nimmst, ist deine Angst für einen Ausschluss nicht unberechtigt.

    Scheinbar meint sie, dass niemand wirklich ihr Anliegen gecheckt hat.

    Sie schreibt in diesem Faden, dass sie ins Ausland will.

    Ich denke, das Problem wäre bei dir die Kombination.

    Schule im Ausland und Psychopharmaka.

    Zumindest in Kanada würde man dir vermutlich die Einreise verweigern.

    Sprich mit deinem Arzt. ob du ein Privatrezept bekommst.

    Auf jeden Fall, dazu haben die ja Rechtsberatung und Rechtsanwälte.

    Wie ist das denn in anderen Bundesländern? Mir scheint Thüringen ist das einzige BL, das derartige Regeln hat.

    Wie gesagt. Ich verstehe schon das Anliegen dahinter.

    Aber wenn ich die Prüfung versaue finde ich es seltsam, dass ich alles zurückzahlen müsste?

    Thüringen

    Fachperson 1 vom Schulamt meint: Nee, das gilt nur wenn Sie den Seiteneinstieg abgeschlossen haben.

    Fachperson 2: Doch, wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, müssen Sie das auch bezahlen.

    Fachpersin 3: Doch, bei Nichtbestehen müssen Sie zahlen.


    In meinem Vertrag steht das extrem schwammig und nicht eindeutig.

    Ist es dann rechtlich anfechtbar.

    Ich bin in der GEW. Wäre das sinnvollmich an diese zu wenden?


    Ich würde das mit Ablauf der Probezeit schon gerne wissen, denn derzeit weiß ich nicht mal ob ich die Prüfungen schaffe und das würde für mich heißen, dass ich 9000 Euro zurückzahlen müsste.


    Wie gesagt. Vom Schulamt ganz unterschiedliche Angaben.

    Hab jetzt hier als stille Mitleserin mitgelesen und bin etwas erstaunt, dass mit erhobenem Zeigefinger auf den TE gezeigt wird.

    Das Thema Verbeamtung und Medikamente ist doch seit Jahren heiß diskutiert.

    Ich finde die Frage nicht ungewöhnlich.




    Was ich sollte und nicht sollte, ist glücklicherweise immer noch meine Entscheidung und nein.

    Zu kombinieren fällt hier einigen offenbar sehr schwer.

    Du schreibst in deinem anderen Faden, du planst als Lehrer ins Ausland zu gehen nach dem Referendariat. Hat es etwas damit zu tun?

    In Kanada und den USA kann dir das durchaus Probleme bringen.

    Neuerdings gibt es in meinem Vertrag für Seiteneinsteiger eine Klausel, dass man sich verpflichtet 2 Jahre lang nach Seiteinsteigerausbildung im Bundesland zu bleiben.

    Ansonsten muss man 1/4 vom Bruttogehalt zurückzahlen.

    Das sehe ich noch irgendwo ein. Man möchte verhindern, dass Absolventen in andere Bundesländer abwandern.

    Nun gab man mir aber die Auskunft, dass das auch für nicht bestandene Prüfungen gilt.

    Jetzt das Problem. Dazu steht in meinem Vertrag nichts.

    Ich habe 2 kleine Kinder und wenn ich die Prüfungen nicht bestehe, würde das nicht nur bedeuten, dass der Seiteneinstieg Geschichte ist, sondern auch, dass ich 1/4 zurückzahlen muss.

    Im Vertrag steht aber nichts dazu.

    Wo könnte ich mich noch erkundigen, ob das für die Prüfung auch so ist? Beim Schulamt habe ich von 3 Fachleuten unterschiedliche Auskünfte bekommen.

    Und ist das in anderen Bundesländern auch so?

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