Was steht denn genau im Vertrag?
Also, ich hab jetzt nochmal die Unterlagen rangeholt, um euch das zu schreiben.
Es steht wie folgt dort:
Die Lehrkraft ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Nachqualifizierung der dem Arbeitgeber entstandenen Kosten und Aufwerndungen der Nachquali bis zur Höhe von 1/4 seines Bruttogehalts verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Lehrfähigkeit für das Lehramt auf Wunsch der Beschäftigten endet.
Dies gilt nicht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit.
Die Rückzahlung ist spätestens am Tage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen.
Und dann steht da noch zur Auflösung des Vertrags 2 Seiten zuvor:
Das auf unbestimmte Zeit geschlossene Arbeitsverhältnis wird aufgelöst wenn die Lehrkraft gemäß der Nachqualifizierungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung von der weiteren Teilnahme an der Nachqualifizierung endgültig ausgeschlossen wurde oder als endgültig ausgeschlossen gilt oder eine für den nach Absatz 1 notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden ist oder als bestanden gilt
Von Rückzahlung durch nicht bestehen der Prüfung steht dabei nichts.
2 Personen haben mir das aber gesagt.
Das mit der Prüfung steht schon drinnen.
Nur steht da nicht explizit bei nicht bestehen der Prüfung muss das Gehalt zurückgezahlt werden. Oder wie seht ihr das und deutet das?
Bekommst du denn momentan ein höheres Gehalt, quasi als "Vorschuss" auf eine in Zukunft zu bestehende Prüfung? Dann ist es wirklich vorstellbar, dass du bei Nichtbestehen zu "Unrecht" den höheren Betrag erhalten hast und eine Rückzahlung eingeleitet wird, da du ja dann über die Zeit der Ausbildung zu hoch eingestuft worden bist und diese Stufe nicht erreicht hast.
Nein, aber Abminderungsstunden. Das heißt, ich hab weniger Stunden, die für die Fortbildung bezahlt werden.
Ich hab ein normales Einsteigergehalt nach TV L E12 Stufe 1.
Besteht für dich die Möglichkeit, die Prüfung zu schieben, um mehr Zeit zu gewinnen, so dass du noch mehr lernen kannst und nicht in diese Gefahr kommst, nicht zu bestehen?
Das geht nicht. Nur auf Krankenschein.