Nichts. Hier liegt auch keiner vor. Man sollte aber jeden Vertrag gründlich lesen und überprüfen, bevor man ihn unterschreibt.
Ist denn die Ausbildung eine andere? Es dürfte doch finanzielle Unterschiede geben oder nicht? Kannst Du denn in Deinem BL einfach so in den Vorbereitungsdienst gehen?
Ja, es gibt Gehaltsunterschiede.
Für alle, die es interessiert
Ich wurde nun doch auf den Paragraphen verwiesen, der versteckt in der untersten Ecke stand. Genauer gesagt wurde im Text auf diesen Paragraphen verwiesen. Und darin heißt es, dass ich bei Abbruch 1/4 des jährlichen Bruttogehalts zurückzahlen müsste. Das entspricht rund 8000 und summiert sich dann, wenn ich länger bleibe. Von einer durchgefallenen Prüfung steht da nichts, aber die Rechtsexpertin im Schulamt beruft sich darauf, dass es auch für Prüfungen gilt.
Dass ich mich 2 Jahre danach binde war mir klar. Nicht aber, dass ich bei eigenem Wunsch oder nicht bestandener Prüfung 1/4 zurückzahlen muss.
Ich frage mich, ob das rechtens ist und würde mir nun doch einen Anwalt nehmen.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Eigentlich ist es ja eine doppelte Benachteiligung. Sollte ich durch die Prüfung fallen, hab ich nicht nur keinen Abschluss, sondern muss auch alles zurückzahlen.
Ich könnte dennoch in den Vorbereitungsdienst. Das hat damit nichts zu tun und im Vorbereitungsdienst gibt es diesen Paragraphen so nicht.
Was denkt ihr?