Hallo zusammen!
Ich habe selbst eine A14 Stelle und habe jetzt sehr lange nach allgemeingültigen Aussagen bezüglich der erwarteten Mehrarbeit gesucht.
Da ich hierbei immer wieder auf Formulierungen wie z.B. "Aufgaben, die sich aus dem Amt ergeben" gestoßen bin und gleichzeitig irgendwie die Idee Konsens ist,
dass eine Beförderungsstelle jede Art von Mehrarbeit erstmal legitimiert, habe ich wirklich lange gebraucht, diesen Widerspruch aufzulösen.
Dabei bin ich nun auf folgende Unterscheidung getroffen:
- Funktionsstellen sind mit einer Sonderaufgabe verbunden und in der BASS unter "Organisation und Geschäftsverteilung" für die jeweilige Schulform angegeben.
Sie übernehmen Aufgaben, die eigentlich im Verantwortungsbereich der Schulleitung. Welche das genau sein können, steht ebenfalls in der BASS.
- Beförderungsstellen - die durchaus in der gleichen Besoldungsstufe münden können - sind per se funktionslos.
Sie können zwar durch die Stellenausschreibung als Einstellungsvoraussetzung für die jeweilige Einzelstelle mit Aufgaben verbunden werden, aber Amt und Besoldungsstufe sind nicht an bestimmte Aufgaben gekoppelt.
Ich berufe mich hierbei auf diese Aussage des Schulministeriums NRW:
https://fragdenstaat.de/anfrag…n-der-rechtssache-c-5518/
(Die Antwort ist unten auf der Seite - Frage 1)
und - in meinem Fall - die BASS an genau dieser Stelle:
https://bass.schul-welt.de/14151.htm
(v.A. dieTabelle in der Anlage)
Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich nicht A14, wenn meine Stelle bzw. deren Übertragung an eine bestimmte Aufgabe gebunden wäre.
Es gibt also keinen definierten Aufgabenbereich, der an diese Stelle geknüpft ist.
Und deshalb handelt es sich um eine Beförderungsstelle.
Können das vielleicht die erfahrenen Profis unter euch bestätigen?
Denn entweder bin ich wirklich schlecht in Sachen Internetrecherche, oder ich habe Grund zur Annahme, dass diese Unterscheidung so gut wie unbekannt ist.
Danke!