Beiträge von Sysiphos

    Ich glaube, ich habe es:


    Hallo zusammen!


    Ich habe selbst eine A14 Stelle und habe jetzt sehr lange nach allgemeingültigen Aussagen bezüglich der erwarteten Mehrarbeit gesucht.

    Da ich hierbei immer wieder auf Formulierungen wie z.B. "Aufgaben, die sich aus dem Amt ergeben" gestoßen bin und gleichzeitig irgendwie die Idee Konsens ist,

    dass eine Beförderungsstelle jede Art von Mehrarbeit erstmal legitimiert, habe ich wirklich lange gebraucht, diesen Widerspruch aufzulösen.


    Dabei bin ich nun auf folgende Unterscheidung getroffen:


    - Funktionsstellen sind mit einer Sonderaufgabe verbunden und in der BASS unter "Organisation und Geschäftsverteilung" für die jeweilige Schulform angegeben.

    Sie übernehmen Aufgaben, die eigentlich im Verantwortungsbereich der Schulleitung. Welche das genau sein können, steht ebenfalls in der BASS.


    - Beförderungsstellen - die durchaus in der gleichen Besoldungsstufe münden können - sind per se funktionslos.

    Sie können zwar durch die Stellenausschreibung als Einstellungsvoraussetzung für die jeweilige Einzelstelle mit Aufgaben verbunden werden, aber Amt und Besoldungsstufe sind nicht an bestimmte Aufgaben gekoppelt.


    Ich berufe mich hierbei auf diese Aussage des Schulministeriums NRW:


    https://fragdenstaat.de/anfrag…n-der-rechtssache-c-5518/

    (Die Antwort ist unten auf der Seite - Frage 1)


    und - in meinem Fall - die BASS an genau dieser Stelle:

    https://bass.schul-welt.de/14151.htm

    (v.A. dieTabelle in der Anlage)


    Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich nicht A14, wenn meine Stelle bzw. deren Übertragung an eine bestimmte Aufgabe gebunden wäre.

    Es gibt also keinen definierten Aufgabenbereich, der an diese Stelle geknüpft ist.

    Und deshalb handelt es sich um eine Beförderungsstelle.


    Können das vielleicht die erfahrenen Profis unter euch bestätigen?


    Denn entweder bin ich wirklich schlecht in Sachen Internetrecherche, oder ich habe Grund zur Annahme, dass diese Unterscheidung so gut wie unbekannt ist.


    Danke!

    Die Überlastungsanzeige habe ich bereits vorformuliert parat.

    Ich bin aktuell noch dabei, mir einen Überblick über meine Optionen und mögliche Argumentationslinien zu verschaffen.


    Gibt es vielleicht die Möglichkeit, über die Art der Aufgaben zu argumentieren?

    Muss ich - überspitzt formuliert - putzen?


    Oder kann ich eventuell Aufgaben aus - mir fehlt hier der passende Begriff - "klassischen" Themenfeldern, die in der Stellenanzeige nicht genannt wurden, ausschließen?

    Ich denke an gängige Schlagwörter wie z.B. Verwaltung, Berufsberatung, Stundenpläne, Inklusion(?), Ganztag, Austausch/Erasmus, usw.


    Sagen wir, ich bewerbe mich als Stundenplanmacher.

    Dann kann doch die SL nicht von mir verlangen, dass ich noch ein Inklusionskonzept schreibe, weil ich A 14 bekomme - korrekt?


    Ich bin auch für jede andere Idee offen.

    Danke auch für den Verweis auf das Urteil!

    Genau so etwas habe ich gesucht.


    Ich habe mittlerweile ein Dokument des PR für Gesamtschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf gefunden,

    in dem 1-2 wöchentliche Zusatzstunden angegeben sind.


    Kennt jemand noch weitere Zahlen, auf die ich mich berufen könnte?

    Hallo erstmal,



    ich frage mich als persönlich Betroffener immer wieder, wie genau eigentlich die Wochenarbeitszeit für Inhaber von Beförderungsstellen in NRW geregelt ist. Diese sind ja heutzutage an Zusatzaufgaben gebunden.



    Wenn aber die Wochenarbeitszeit von Beamten generell 41 Stunden beträgt und Lehrkräfte diese bereits mit ihrem regulären Deputat erfüllen, dann ist doch die Tatsache, dass hier im Allgemeinen mit Verweis auf die höhere Besoldung keine zeitliche Entlastung gewährt wird, damit unvereinbar, oder stehe ich auf dem Schlauch?



    Mich würde wirklich interessieren, wie andere das sehen und ob es da eventuell schon einmal offizielle Stellungnahmen oder Beurteilungen zu gab.

    (Ich schreibe bewusst nicht "Urteile", weil ich das wohl mitbekommen hätte :D)



    Das klingt jetzt natürlich so, als hätte ich mich einst beworben ohne mir Gedanken zu machen.

    Aber ich wundere mich hier tatsächlich, dass das einfach alle so hinnehmen.



    Und natürlich habe ich auch einen persönlichen Beweggrund, mich ans Forum zu richten, der in die gleiche Kerbe schlägt. Aber nicht, weil ich meine Zusatzaufgabe und die damit verbundene Mehrarbeit leid bin.



    Mein Problem ist, dass meine Mehrarbeit von Jahr zu Jahr zunimmt. Mir wird jedes Schuljahr eine neue, regelmäßig zu erledigende Aufgabe zugeschoben. Und weil ich ja schließlich mehr Geld bekomme, habe ich gefälligst auch nicht zu meckern. Das geht jetzt seit Jahren so - und in meinen Augen haben wir den unzumutbaren Bereich verlassen und bewegen uns jetzt in absurden Sphären.



    Ich erspare euch hier ganz bewusst die Details. Um die geht es mir nicht.

    Nur so viel: Ich mache alles, was meine Kolleg/innen auch machen - und das gewissenhaft und bis zum bitteren Ende. Ich führe die Elterngespräche, die notwendig sind, schreibe die Gutachten, die angebracht sind, und so weiter. Ihr wisst sicherlich, was ich meine. Klassenleitung, Klassenfahrten, Korrekturfach - alles dabei.



    Und zusätzlich bin ich jetzt, am 12. des Monats, bei 21 Überstunden. Nur durch die Zusatzaufgaben.



    Jetzt ist bei mir dann auch mal das Ende der Fahnenstange erreicht und um das ein für alle Mal zu klären, bin ich für jeden Tipp und Ratschlag dankbar.



    Vor allem aber - ich kenne meine Schulleitung ja - wäre es klasse, wenn ihr mich auf entsprechende Gesetze, Erlasse und ähnliches verweisen könntet.



    Natürlich bin ich auch an Erfahrungswerten interessiert.



    Wenn ich etwas hierzu einfällt, immer gern her damit.



    Ich habe nämlich beschlossen, dass jetzt einmal final zu klären.

    Und dafür brauche ich Munition 8)

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